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Quelle: Hansestadt Rostock | Di., 01:18 Uhr
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Qualität und Preis – auch im Rettungsdienst muss das Gesamtpaket passen

Hanse- und Universitätsstadt Rostock weist Kritik an Auswahlentscheidung zurück

Rostock (HRPS) • Aus Anlass der medialen Berichterstattung zum Ergebnis der Neuausschreibung der Rettungsdienstleistungen in Rostock ab Mitte 2025: „Die Auswahlentscheidung wurde transparent und diskriminierungsfrei getroffen. Bewertet wurden dabei die Konzepte zur Ausfallsicherheit, zum Personal und zum Katastrophenschutz, und natürlich auch der angebotene Preis der Dienstleistung. Es ging also vorrangig um Qualität und Wirtschaftlichkeit. Und die in der Gesamtschau besten Bieter sollen jetzt beauftragt werden. Wir können hier niemanden bevorteilen. Es gibt bei öffentlichen Aufträgen keine Erbhöfe, auch nicht für einen langjährigen und erprobten Leistungsanbieter“, so Dr. Chris von Wrycz Rekowski, der zuständige Senator für Finanzen, Digitalisierung und Ordnung.

Hintergrund der Vorgänge ist allein die Änderung des Rettungsdienstgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (RDG MV) im Jahr 2015, nach der bestehende Verträge im Rettungsdienst nach spätestens zehn Jahren ihre Gültigkeit verlieren. Dies führt in Rostock dazu, dass ab 1. Juli 2025 der Rettungsdienst im Stadtgebiet neu vergeben werden muss. Als öffentlicher Träger dieser Aufgabe musste die Kommune daher ein förmliches Auswahlverfahren durchführen, an dem sich Hilfsorganisationen und gemeinnützige Unternehmen beteiligen konnten. Die Leistung wurde dabei nicht für das Stadtgebiet insgesamt ausgeschrieben, sondern in fünf Lose für die einzelnen Stadtgebiete aufgeteilt. Dies erhöht die Chancen aller Interessenten, zum Zuge zu kommen.

Für die Auswahl hat die Stadtverwaltung transparente und diskriminierungsfreie Regeln aufgestellt, die vorrangig die Qualität und die Leistungsfähigkeit berücksichtigen, außerdem auch die Bereitschaft, am Katastrophenschutz mitzuwirken. Dazu waren Konzepte einzureichen, die fachlich bewertet wurden. Nur nachrangig sind aber auch die Angebotspreise berücksichtigt worden. Denn die Kosten des Rettungsdienstes sind erheblich, sie belaufen sich auf mehrere Millionen Euro jährlich. Und auch wenn die Stadtkasse die Kosten letztlich von den Krankenkassen erstattet bekommt, ist die Stadt als Träger des Rettungsdienstes natürlich verpflichtet, die Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung im Auge zu behalten. Denn am Ende müssen die Versicherten als Beitragszahler diese Kosten tragen. Dort mehr Geld auszugeben als notwendig, kann nicht richtig sein.

Die Stadt Rostock hat fünf Teilaufträge („Lose“) vergeben, jeweils für Teilbereiche der Stadt. Neben den „Johannitern“ haben zwei gemeinnützige Unternehmen den Zuschlag erteilt bekommen, weil deren inhaltliche Konzepte und Preise insgesamt besser waren.

Die Konzepte und Erfahrungen der drei ausgewählten neuen Rettungsdienstleister stellen sicher, dass auch weiterhin alle Qualitätskriterien des Rettungsdienstes in unserer Stadt eingehalten werden. „Veränderungen an der Struktur des Rostocker Rettungsdienstes mit seinen Wachen und Fahrzeugen gibt es nicht, die Zahl der Mitarbeitenden bleibt praktisch gleich. Die Qualität ändert sich ebenfalls nicht, sie ist in den neuen Verträgen festgeschrieben und wird überwacht. Auch zukünftig wird das passende Rettungsmittel mit qualifiziertem Personal innerhalb der gesetzlichen Hilfsfrist und schnellstmöglich vor Ort sein. Im Klartext: für die Patienten ändert sich gar nichts“, so Senator Dr. Chris von Wrycz Rekowski.

Da die drei neuen Rettungsdienstleister ebenso Fachpersonal für ihr neues Aufgabengebiet in unserer Stadt benötigen, und da auch sie tarifgebunden sind, regt die Stadt an, dass sich die bisherigen und die drei neuen Rettungsdienstleister darüber verständigen, Personal zu übernehmen.

Dass ein einzelner Bieter das Verfahren nun gerichtlich überprüfen lässt, ist dessen gutes Recht. Die Stadtverwaltung hat sich während des Auswahlverfahrens fachjuristisch extern beraten lassen und hofft auf eine zügige gerichtliche Entscheidung, um einen reibungslosen Neustart zum 1. Juli 2025 sicherstellen zu können.

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Gesundheit & Soziales | Mi., 21.01.1970 - 03:37 Uhr | Seitenaufrufe: 0
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