Änderung des Sportfördergesetzes stärkt Rostock als Leistungssport-Standort
Rostock • Der Landtag hat am (heutigen) Mittwoch die Änderung des Sportfördergesetzes M-V beschlossen. „Mit dieser Anpassung ist es uns gelungen, dass nun auch das Sportgymnasium in Rostock den sogenannten Schul- und Internatslastenausgleich erhält. Damit können wir künftig auch die Eltern unserer Rostocker Sporttalente bei den Unterbringungskosten im Internat entlasten“, erklärte Sportministerin Stefanie Drese.
Dass dies bisher nur an den „Eliteschulen des Sports“ in Schwerin und Neubrandenburg gelang, liegt an den unterschiedlichen Trägerstrukturen. „Während diese Standorte kommunal getragen werden, befindet sich das Rostocker Sportgymnasium in freier Trägerschaft durch das CJD. Nach alter Gesetzeslage bestand für das Sportgymnasium in Rostock kein Anspruch auf die Geltendmachung des Internatslastenausgleichs gegenüber den entsendenden Landkreisen und kreisfreien Städten“, erklärte die Ministerin und dankte den Kommunen dafür, dass es gemeinsam gelungen sei, eine Lösung zu finden.
„Vor dem Hintergrund, dass die drei Sportgymnasien überregionale Bedeutung haben und im kooperativen Verbund von Leistungssport, Schule und Wohnen die perfekten Bedingungen für unsere talentierten Leistungssportlerinnen und Leistungssportler schaffen, ist die heutige Gesetzesänderung also dringend nötig gewesen“, unterstrich Drese. So profitieren die Sporttalente in Rostock weiterhin von einer guten Förderung, aber ohne eine weiter steigende finanzielle Belastung für die Eltern.
Dies trage zudem dazu bei, den Rostocker Sportstandort mit seinen Bundesstützpunkten insgesamt zu stärken und eine Abwanderung junger Talente zu verhindern. „Wir können stolz sein auf die erfolgreichen Sportlerinnen und Sportler, die alle drei Standorte hervorgebracht haben und in ihrer Laufbahn unterstützen. Das wollen wir als Land auch angemessen unterstützen“, hob die Ministerin hervor.
So habe das Land bereits 2024 und 2025 zusätzliche Mittel bereitgestellt um dafür zu sorgen, dass die Elternbeiträge in den Sportinternaten im angemessenen Bereich und auf einem ähnlichen Kostenniveau bleiben. Dies sei auch für die Folgejahre geplant, rund 300.000 Euro stehen hierfür jährlich dann zusätzlich zur Verfügung.
Drese: „Mit dieser beabsichtigten Unterstützung und vor allem mit der heutigen Änderung des Sportfördergesetzes sorgen wir nun dafür, dass Sport auf höchstem Niveau und unter gleichen Bedingungen möglich bleibt – für alle Schülerinnen und Schüler und unabhängig vom Standort.“
Alexander Kujat
Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Bildung | Mi., 16.07.2025 00:00 Uhr | Seitenaufrufe: 10