Erst Glühwein, dann mit dem Auto heim? Beginn der themenorientierten Verkehrskontrollen zum Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss / News / Seestadt Rostock
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Erst Glühwein, dann mit dem Auto heim? Beginn der themenorientierten Verkehrskontrollen zum Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss

Rostock/Neubrandenburg (PIHR) • Erst eins, dann zwei, dann drei, dann vier - wer seine leeren Glühweingläser auf dem Weihnachtsmarkt zählen kann, wie die Kerzen am Adventskranz, sollte am Ende sein Auto auf alle Fälle stehen lassen.

Im Jahr 2023 zählte das Fahren unter Alkoholeinfluss noch immer zu einer der vier häufigsten Unfallursachen. Vorläufige Zahlen für das aktuelle Jahr zeigen, dass sich das bisher auch 2024 kaum verändert hat.

Hinzu kommt im Bereich des Polizeipräsidiums Neubrandenburg eine Steigerung bei Straftaten und Ordnungswidrigkeiten ohne Verkehrsunfall - sprich Verkehrsteilnehmer, die unter dem Einfluss von Drogen, Alkohol und/oder Medikamenten angehalten wurden. Dazu zählen jedoch nicht nur die Autofahrer. Auch auf dem Fahrrad oder auf E-Scootern stellen die Polizistinnen und Polizisten immer wieder angetrunkene oder anderweitig berauschte Fahrerinnen und Fahrer fest.

Grund genug also, für die Beamtinnen und Beamten der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern im kommenden Monat bei den themenorientierten Verkehrskontrollen der Kampagne Fahren.Ankommen.LEBEN! den Fokus auf Alkohol- Drogen- und Medikamenteneinfluss am Steuer zu legen. Denn jeder Unfall ist einer zu viel auf dem Weg zur Vision Zero, also null Verkehrstote.

In den acht Polizeiinspektionen der Polizeipräsidien Neubrandenburg und Rostock wurden und werden daher den gesamten Monat Dezember verstärkt stationäre und mobile Kontrollen durchgeführt. Die Auftaktkontrolle findet am 06. Dezember 2024 im Bereich der Polizeiinspektion Stralsund statt.

Bei Fahrradfahrern liegt die geltende Promillegrenze übrigens bei 1,6 - damit ist man absolut fahruntüchtig und begeht eine Straftat. Aber Achtung! Strafbar ist das Ganze bereits ab einem Wert von 0,3 Promille, sobald Ausfallerscheinungen, also beispielsweise das Fahren in Schlangenlinien, dazukommen. Bei E-Scootern sind die Grenzen noch strikter: Hier gilt derselbe Wert, wie bei Autofahrern (0,5 Promille). Fahranfänger unterliegen in der Probezeit sogar einem strikten Alkoholverbot.

Beim Cannabis-Konsum gilt für Fahranfänger, Menschen bis 21 Jahre oder sich in der Probezeit befindliche Personen ein absolutes Cannabisverbot. Für alle anderen gilt ein Verbot des Mischkonsums von Cannabis mit Alkohol. Der gesetzliche Grenzwert THC liegt nach einer Gesetzesänderung aus diesem Jahr bei 3,5ng/ml im Blutserum.

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Polizeibericht | Mi., 21.01.1970 - 02:30 Uhr | Seitenaufrufe: 82
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