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Ab dem 10. Januar tritt für Angler auf der Ostsee eine neue Regel in Kraft. Es geht um mehr Kontrolle und eine bessere Übersicht. Die Kritik daran ist deutlich.
Das war ein „ruhiger“ Jahreswechsel in Rostock: 300 Einsätze, 74 Brände, mehrere Verletzte, Schreckschusswaffen, ein gesprengter Zigarettenautomat und Feuerwerk vorm Pflegeheim.
Wer arbeitet, wenn Rostock feiert: Silvester im Penta-Hotel mit Hoteldirektor, Rezeption und Barchef John zwischen Stress, Hoffnung und Herz.
Turmleuchten zwischen Gänsehaut und Kompromissen: Das Wetter bremst einen großen Teil des Feuerwerks aus, ein kurzzeitiges Wege-Chaos sorgt für Frust. Doch es gab auch Lichtblicke.
Rostock (RSAG) - Mit dem Ende der Weihnachtsferien tritt am Montag, 5. Januar 2026, der neue Jahresfahrplan der Rostocker Straßenbahn AG in Kraft. Einzig größere Änderung im Angebot ist die Wiederaufnahme des Regelbetriebs auf der Straßenbahnlinie 2 zwischen Reutershagen und Kurt-Schumacher-Ring. Nach mehr als vier Jahren...
Quelle: HRO-News.de | Di., 14:48 Uhr
Rostock/Mecklenburg-Vorpommern (PIHR) - Im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Rostock kam es in der Silvesternacht zwischen 18:00 Uhr und 05:00 Uhr zu einer Vielzahl polizeilicher Einsätze. Schwerpunktmäßig waren diese auf den unsachgemäßen Umgang mit Pyrotechnik zurückzuführen. In Reddelich erlitt ein 23-jähriger Deutsche durch den...
Quelle: HRO-News.de | Do., 06:52 Uhr
Polizei durchkämmt Rostocker Grundstücke wegen Verdachts auf Drogenhandel.
Festnahme im Seehafen Rostock
Rostock-Überseehafen (BPHR) • Ein 42-jähriger Rumäne wurde gestern Nachmittag am Seehafen Rostock festgenommen und in eine Justizvollzugsanstalt verbracht.
Der Mann wurde bei der Überwachung des Einreiseverkehrs aus Dänemark in einem im internationalen Fernverkehr eingesetzten Bus festgestellt. Bei der fahndungsmäßigen Überprüfung seiner Personalien ermittelten die Bundespolizisten, dass gegen den Mann ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Lübeck vom 07.02.2024 vorlag. Das Amtsgericht Lübeck hatte ihn wegen Unterschlagung zu einer Geldstrafe von insgesamt 900,- Euro (60 Tagessätze zu je 15,- Euro) verurteilt. Daneben sind noch ein Einziehungsbetrag in Höhe von 9.163,79 Euro sowie Verfahrenskosten in Höhe von 81,- Euro zu zahlen. Da er der Zahlung bisher nicht nachgekommen ist und auch diese vor Ort nicht entrichten konnte, muss er die nun 60-tägige Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen.
Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Polizeibericht | Di., 20.01.1970 - 20:35 Uhr | Seitenaufrufe: 73« zurück zur News-Übersicht
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