Erste Ergebnisse des neuen Gutachtens
Ausbau des Straßenbahnnetzes vom Zoo nach Reutershagen
Rostock (RSAG) • Gute Nachrichten für einen weiteren Ausbau des Rostocker Straßenbahnnetzes: Beide Korridore für die geplante Neubaustrecke in Reutershagen wurden als förderfähig eingestuft. Zu diesem Ergebnis kommt das aktualisierte Gutachten, das von der beauftragten VCDB VerkehrsConsult Dresden-Berlin GmbH in den letzten Monaten erstellt wurde. Bei genauer Betrachtung weist der Korridor „West“ allerdings das deutlich bessere Ergebnis auf, was in der bedeutend besseren Gesamtwirkung für das Rostocker Liniennetz begründet ist.
„Wir haben die Hinweise aus der Bürgerschaft und der Bevölkerung aufgenommen und das Gutachten vertieft. Im Vergleich erreicht der Korridor West mehr Menschen, entlastet stärker den gesamtstädtischen Verkehr, ist wirtschaftlicher und weist eine bessere Klimabilanz auf. Eine Vorzugsvariante für eine umweltfreundliche Mobilität in Rostock, die wir nun auf die Gleise bringen wollen“, betonte Dr. Ute Fischer-Gäde, Senatorin für Infrastruktur, Umwelt und Bau bei der Vorstellung der ersten Ergebnisse des neuen Gutachtens.
„Noch ist nicht entschieden, welcher konkreter Streckenverlauf wirklich gebaut wird.
Gerade das neue Gutachten zeigt uns aber, dass der Korridor West die deutlich besseren Voraussetzungen für eine Straßenbahnneubaustrecke liefert. Mit dieser neuen Strecke können wir 1,9 Millionen Fahrgäste pro Jahr zusätzlich für den ÖPNV gewinnen, dabei die Betriebskosten senken und so den städtischen Haushalt entlasten. Der Lückenschluss im Straßenbahnnetz verbessert nicht nur die ÖPNV-Anbindung von Reutershagen, sondern hat positive Effekte auf die Qualität des Öffentlichen Personennahverkehr für ganz Rostock“, so die RSAG-Vorstände Yvette Hartmann und Jan Bleis.
Das sind die ersten Ergebnisse Die Variante des Korridors „West“ erreicht einen Nutzen-Kosten-Indikator (NKI) von 3,88.
Der Korridor „Ost“ landet bei einem Nutzen-Kosten-Indikator von 2,20. Damit sind beide Korridore verkehrlich und volkswirtschaftlich sinnvoll und erfüllen die Voraussetzung für eine Förderung gemäß Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG). Konkret bedeutet das eine mögliche Förderung von 75 bis 90 Prozent der Kosten durch Bund und
Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Verkehr | Di., 20.01.1970 - 15:34 Uhr | Seitenaufrufe: 0« zurück zur News-Übersicht