Wahlhelfer werden dringend gebraucht – Zwangsverpflichtung nicht ausgeschlossen / News / Seestadt Rostock
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Razzia beim Tourismusverband MV in Rostock: LKA und Staatsanwaltschaft durchsuchen Büros - Bild: OSTSEE-ZEITUNG
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Am letzten Spieltag in der Drittliga-Saison 2024/25 hoffen viele Fans des FC Hansa noch auf ein Wunder. Die Rostocker müssen in Hannover gewinnen und auf Patzer der Konkurrenz hoffen. Die möglichen Szenarien im Überblick:
Quelle: OSTSEE-ZEITUNG | Mi., 14:50 Uhr

Wahlhelfer werden dringend gebraucht – Zwangsverpflichtung nicht ausgeschlossen

Rostock (HRPS) • Wenige Wochen vor den Landtagswahlen am 4. September 2016 fehlen der Hansestadt Rostock immer noch Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Rund 200 Mitstreiter werden noch für ein Wahlehrenamt in einem Urnenwahlvorstand oder einem Briefwahlvorstand gesucht. 1.100 Helferinnen und Helfer haben sich bereits gemeldet. "Wir freuen uns über das persönliche Engagement", unterstreicht die Leiterin des Bereiches Grundsatz/Wahlen im Büro des Oberbürgermeisters, Bettina Bestier. "Und für die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer zahlt sich die gelebte Demokratie sogar aus. Denn neben einem Zertifikat wird auch eine Aufwandsentschädigung gezahlt, je nach Funktionen von 30 bis 40 Euro."


Wer gern bei der Landtagswahl mitwirken möchte, sollte sich schnell melden. "Bei der Zusammenarbeit in den 134 allgemeinen Wahlvorständen und 28 Briefwahlvorständen sind erfahrene Mitstreiter und begeisterte junge Leute immer eine gute Mischung. Alle Interessenten können eine Bereitschaftserklärung im Internet unter rathaus.rostock.de ( http://www.rostock.de/) ausfüllen und an wahlhelfer@rostock.de zu schicken. Darüber hinaus können sie sich auch an die Wahlhelferverwaltung unter den Telefonnummern 381-1801/-1802 wenden und Fragen klären.

Eine Funktion in einem Wahlvorstand können alle Deutschen im Sinne des Grundgesetzes übernehmen. Sie müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens 37 Tagen in Mecklenburg-Vorpommern, vorzugsweise in der Hansestadt Rostock wohnen und dürfen nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.

Sollte die ausreichende Zahl Wahlhelfer nicht erreicht werden, können Zwangsverpflichtungen ausgesprochen werden, erläutert Bettina Bestier.
Grundsätzlich kann jede Bürgerin und jeder Bürger Rostocks zum Wahlhelfereinsatz herangezogen werden. "Wir hoffen aber auf ausreichendes freiwilliges Engagement."

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Politik | So., 18.01.1970 - 01:23 Uhr | Seitenaufrufe: 116
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