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Ab dem 10. Januar tritt für Angler auf der Ostsee eine neue Regel in Kraft. Es geht um mehr Kontrolle und eine bessere Übersicht. Die Kritik daran ist deutlich.
Das war ein „ruhiger“ Jahreswechsel in Rostock: 300 Einsätze, 74 Brände, mehrere Verletzte, Schreckschusswaffen, ein gesprengter Zigarettenautomat und Feuerwerk vorm Pflegeheim.
Wer arbeitet, wenn Rostock feiert: Silvester im Penta-Hotel mit Hoteldirektor, Rezeption und Barchef John zwischen Stress, Hoffnung und Herz.
Turmleuchten zwischen Gänsehaut und Kompromissen: Das Wetter bremst einen großen Teil des Feuerwerks aus, ein kurzzeitiges Wege-Chaos sorgt für Frust. Doch es gab auch Lichtblicke.
Rostock (RSAG) - Mit dem Ende der Weihnachtsferien tritt am Montag, 5. Januar 2026, der neue Jahresfahrplan der Rostocker Straßenbahn AG in Kraft. Einzig größere Änderung im Angebot ist die Wiederaufnahme des Regelbetriebs auf der Straßenbahnlinie 2 zwischen Reutershagen und Kurt-Schumacher-Ring. Nach mehr als vier Jahren...
Quelle: HRO-News.de | Di., 14:48 Uhr
Rostock/Mecklenburg-Vorpommern (PIHR) - Im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Rostock kam es in der Silvesternacht zwischen 18:00 Uhr und 05:00 Uhr zu einer Vielzahl polizeilicher Einsätze. Schwerpunktmäßig waren diese auf den unsachgemäßen Umgang mit Pyrotechnik zurückzuführen. In Reddelich erlitt ein 23-jähriger Deutsche durch den...
Quelle: HRO-News.de | Do., 06:52 Uhr
Polizei durchkämmt Rostocker Grundstücke wegen Verdachts auf Drogenhandel.
Neues Melderecht ab 1. November
Rostock (HRPS) • Am 1. November 2015 tritt das Bundesmeldegesetz in Kraft. Es sieht vor, dass für die Anmeldung einer Wohnung, in wenigen Fällen auch für die Abmeldung – zum Beispiel bei Wegzug ins Ausland und ersatzloser Aufgabe einer Nebenwohnung - eine Bestätigung des Wohnungsgebers erforderlich ist, teilt das Stadtamt mit. Die Bestätigung des Wohnungsgebers kann schriftlich vom Mieter bei der Meldebehörde vorgelegt oder elektronisch vom Wohnungsgeber an die Meldebehörde übermittelt werden. In der Regel erhalten Mieterinnen und Mieter eine solche schriftlich vom Vermieter. Der Mietvertrag reicht nicht aus. Wer eine eigene Wohnung bezieht, also selbst Eigentümerin oder Eigentümer ist, gibt eine solche Erklärung für sich selbst ab. Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden. Eine Wohnungsgeberbestätigung muss folgende Angaben enthalten: Name und Anschrift des Vermieters, Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Einzugs- oder Auszugsdatum, die Anschrift der Wohnung und die Namen der meldepflichtigen Personen.
Darüber hinaus erfasst die Meldebehörde Namen und Anschrift des Eigentümers, soweit dieser nicht selbst Wohnungsgeber ist. Kommt der Wohnungsgeber seiner Mitwirkungspflicht nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig nach, kann seitens der Meldebehörde ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro verhängt werden.
Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Stadt | Sa., 17.01.1970 - 15:52 Uhr | Seitenaufrufe: 99« zurück zur News-Übersicht
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