Neues Melderecht ab 1. November / News / Seestadt Rostock
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Top 7 - Meist gelesene News
Rostock-Warnemünde (MBWK) - Bildungsministerin Simone Oldenburg hat vom Präsidium des Handballverbandes MV den „Goldenen Handball“ erhalten. Diese Auszeichnung wurde erstmals verliehen und zeichnet Persönlichkeiten aus, die sich besonders um den Handball in Mecklenburg-Vorpommern verdient gemacht haben. „Es ist eine große Ehre, diesen...
Quelle: HRO-News.de | Fr., 17:30 Uhr
Rostock (RSAG) - Von Dienstag, den 13. Mai 2025, bis voraussichtlich Dienstag, den 20. Mai 2025 (Betriebsbeginn), finden Gleisbauarbeiten zwischen der Petribrücke und dem Gerberbruch statt. Die Arbeiten erfolgen montags bis donnerstags in den Abend- und Nachtstunden, jeweils von 21:15 Uhr bis ca. 06:00 Uhr. Einschränkungen bei den...
Quelle: HRO-News.de | Fr., 14:23 Uhr
Rostock (BPHR) - Am heutigen Sonnabend spielte der F.C. Hansa Rostock gegen den FC Energie Cottbus im Rostocker Ostseestadion. Die Behörden stuften die Partie im Vorfeld als Risikospiel ein. Insgesamt besuchten 27.800 Zuschauer - davon rund 2.600 Gästefans - das Spiel im Rostocker Ostseestadion. Aus dem Fanaufkommen reisten 1.500...
Quelle: HRO-News.de | Sa., 19:26 Uhr
Rostock (MWBT) - Mecklenburg-Vorpommern ist Gastgeber der Energieministerkonferenz (EnMK) der Bundesländer 2025. Die EnMK unter dem Vorsitz von Wirtschaftsminister Dr. Wolfgang Blank findet vom 21. bis 23. Mai 2025 in Rostock-Warnemünde statt. Die EnMK ist die zentrale Tagung der Energieministerinnen und -minister aller...
Quelle: HRO-News.de | Fr., 00:00 Uhr
Rostock (PIHR) - Die Zahl der politisch motivierten Straftaten in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist im Jahr 2024 deutlich gestiegen. Nach dem aktuellen Lagebild des Landeskriminalamtes Mecklenburg-Vorpommern wurden insgesamt 502 Fälle politisch motivierter Kriminalität (PMK) registriert - ein Anstieg um 268 Fälle bzw....
Quelle: HRO-News.de | Fr., 12:31 Uhr
Rostock-Überseehafen (BPHR) - Am Nachmittag des 8. Mai 2025 stellte die Besatzung eines Fährschiffes aus Schweden einen "blinden Passagier" fest. Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Rostock kontrollierten die Person nach Einlaufen des Schiffes am Rostocker Überseehafen. Wie sich heraus stellte, befand sich der 29- jährige syrische...
Quelle: HRO-News.de | Fr., 14:02 Uhr
Rostock-Lichtenhagen (PIHR) - In dieser Woche erhielt die Polizeiinspektion Rostock zwei Hinweise auf ein verdächtiges Ansprechen von Kindern im Stadtteil Lichtenhagen. Nach bisherigen Erkenntnissen soll eine bislang unbekannte, männliche Person Kinder im Bereich der Eutiner Straße sowie der Putbuser Straße im Stadtteil Lichtenhagen...
Quelle: HRO-News.de | Fr., 11:17 Uhr

Neues Melderecht ab 1. November

Rostock (HRPS) • Am 1. November 2015 tritt das Bundesmeldegesetz in Kraft. Es sieht vor, dass für die Anmeldung einer Wohnung, in wenigen Fällen auch für die Abmeldung – zum Beispiel bei Wegzug ins Ausland und ersatzloser Aufgabe einer Nebenwohnung - eine Bestätigung des Wohnungsgebers erforderlich ist, teilt das Stadtamt mit. Die Bestätigung des Wohnungsgebers kann schriftlich vom Mieter bei der Meldebehörde vorgelegt oder elektronisch vom Wohnungsgeber an die Meldebehörde übermittelt werden. In der Regel erhalten Mieterinnen und Mieter eine solche schriftlich vom Vermieter. Der Mietvertrag reicht nicht aus. Wer eine eigene Wohnung bezieht, also selbst Eigentümerin  oder Eigentümer ist, gibt eine solche Erklärung für sich selbst ab. Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.  Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden. Eine Wohnungsgeberbestätigung muss folgende Angaben enthalten: Name und Anschrift des Vermieters, Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Einzugs- oder Auszugsdatum, die Anschrift der Wohnung und die Namen der meldepflichtigen Personen.
Darüber hinaus erfasst die Meldebehörde Namen und Anschrift des Eigentümers, soweit dieser nicht selbst Wohnungsgeber  ist. Kommt der Wohnungsgeber seiner Mitwirkungspflicht nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig nach, kann seitens der Meldebehörde ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro verhängt werden.

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Stadt | Sa., 17.01.1970 - 15:52 Uhr | Seitenaufrufe: 93
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