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Rostock (BPHR) - Am heutigen Morgen informierte die Notfalleitstelle der DB die Bundespolizeiinspektion Rostock über eine männliche Person, die mit einer Schere bewaffnet in einer S-Bahn am Bahnhof Rostock Warnemünde eine Schülerin bedrohte. Einsatzkräfte der Bundes- und Landespolizei fahndeten gemeinsam nach der gesuchten...
Quelle: HRO-News.de | Mo., 09:46 Uhr
In Italien sind nach heftigen Regenfällen Flüsse über die Ufer getreten. Besonders heftig trifft es einen Campingplatz.
Drei Spiele, neun Punkte: Weniger darf der FC Hansa in der nächsten englischen Woche nicht holen. Das Ziel hat Rostocks Cheftrainer Daniel Brinkmann nach der 0:3-Schlappe in Essen klar formuliert. Er will nach zehn Spielen eine erste Bilanz ziehen.
Sie ist nicht nur die höchste und die längste Brücke ihrer Art, sie hat jetzt auch einen rekordverdächtigen Belastungstest bestanden.
Ein Geschäft im Erdgeschoss des Neubrandenburger Marktplatz-Centers hat die Türen geschlossen. Im Obergeschoss soll in Kürze schon ein neuer Laden öffnen.
Rostocks U20-Goalballer holen zum fünften Mal in Folge den deutschen Meistertitel, doch der Weg dahin war hart.
Es war ein historischer Moment: In Mecklenburg-Vorpommern sind erstmals Piloten der japanischen Luftwaffe auf deutschem Boden gelandet. Der Freundschaftsbesuch begann spektakulär.
Neues Melderecht ab 1. November
Rostock (HRPS) • Am 1. November 2015 tritt das Bundesmeldegesetz in Kraft. Es sieht vor, dass für die Anmeldung einer Wohnung, in wenigen Fällen auch für die Abmeldung – zum Beispiel bei Wegzug ins Ausland und ersatzloser Aufgabe einer Nebenwohnung - eine Bestätigung des Wohnungsgebers erforderlich ist, teilt das Stadtamt mit. Die Bestätigung des Wohnungsgebers kann schriftlich vom Mieter bei der Meldebehörde vorgelegt oder elektronisch vom Wohnungsgeber an die Meldebehörde übermittelt werden. In der Regel erhalten Mieterinnen und Mieter eine solche schriftlich vom Vermieter. Der Mietvertrag reicht nicht aus. Wer eine eigene Wohnung bezieht, also selbst Eigentümerin oder Eigentümer ist, gibt eine solche Erklärung für sich selbst ab. Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden. Eine Wohnungsgeberbestätigung muss folgende Angaben enthalten: Name und Anschrift des Vermieters, Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Einzugs- oder Auszugsdatum, die Anschrift der Wohnung und die Namen der meldepflichtigen Personen.
Darüber hinaus erfasst die Meldebehörde Namen und Anschrift des Eigentümers, soweit dieser nicht selbst Wohnungsgeber ist. Kommt der Wohnungsgeber seiner Mitwirkungspflicht nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig nach, kann seitens der Meldebehörde ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro verhängt werden.
Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Stadt | Sa., 17.01.1970 - 15:52 Uhr | Seitenaufrufe: 99« zurück zur News-Übersicht
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