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Volkshochschule Rostock - Foto: Hansestadt Rostock
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Reutershagen - Reuterpassage | Foto: Fotoagentur nordlicht/Hansestadt Rostock
Rostock-Reutershagen (HRPS) - Am Sonnabend, 21. Februar 2026, um 10 Uhr lädt der Ortsbeirat zur öffentlichen Bürgersprechstunde auf den Markt in Reutershagen ein. Darüber informiert der Vorsitzende Mirco Kurzhals. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, vorbeizukommen und das Gespräch zu suchen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Quelle: HRO-News.de | Do., 08:38 Uhr
Hier erhalten Sie einen �berblick �ber die Termine der Aussch�sse der B�rgerschaft in der Woche vom 26. bis 30. April 2010:
Quelle: Hansestadt Rostock | So., 13:20 Uhr
Das Stadtamt der Hansestadt Rostock f�hrt am 19. Mai 2010 von 13 bis 15 Uhr auf dem Gel�nde des Stadtamtes Rostock Charles-Darwin-Ring 6 eine Versteigerung durch.
Quelle: Hansestadt Rostock | So., 13:20 Uhr
Unter dem Motto "Rostock mit dem Fahrrad entdecken" ruft der Senator f�r Bau und Umwelt, Holger Matth�us, zur Beteiligung an der Gestaltung des Umweltkalenders 2011 auf. Gesucht werden Fotos mit neuen Blickwinkeln auf Rostocker Sehensw�rdigkeiten - vor allem vom Fahrrad aus. Radfahrer sehen oft mehr und finden...
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„Da ist es dunkel, da hat man leichtes Spie“l: Jeden Tag wird hier mehr als ein Auto aufgebrochen - Bild: Nordkurier
Autoeinbrüche nehmen derzeit zu: Ein Täter braucht oft nur Sekunden. Ein Polizeioberkommissar erklärt Muster, Hotspots und Schutz.
Quelle: Nordkurier | Mo., 05:49 Uhr

OB Roland Methling: Kommunales Vermögen darf nicht verschleudert werden

Rostock (HRPS) • Auch angesichts neuer Ansätze für eine sorgfältige außergerichtliche Prüfung im Veranda-Streit unterstreicht Oberbürgermeister Roland Methling nachdrücklich seine Position, dass kommunales Vermögen nicht verschleudert werden darf. "Nach der Kommunalverfassung unseres Landes muss eine Gemeinde Vermögensgegenstände zu ihrem vollen Wert veräußern.
Dies ist in aller Regel der Verkehrswert", betont der OB.  Davon kann nur in Ausnahmefällen abgewichen werden, wenn ein besonderes öffentliches Interesse besteht. Dieses muss zu Gunsten des allgemeinen öffentlichen Wohles und nicht nur einzelner oder einer Interessengruppe festgestellt werden.

"Die Verwaltung wird den Hinweis des Innenministeriums zum Anlass nehmen, nach Lösungswegen auch außerhalb von Gerichtsverfahren zu suchen", unterstreicht Roland Methling. "Soziale Härten, die durch die Ordnung der Vermögensverhältnisse von Warnemünder Veranden entstehen könnten, werden wir nicht zulassen. Bisher ist der Stadtverwaltung aber kein einziger Fall dazu bekannt", so der OB.
"Darüber hinaus gibt es keinen Kaufzwang", unterstreicht der Oberbürgermeister. Die Fordrungen der Stadt richten sich auf die Zahlung eines Nutzungsentgeltes, das durchschnittlich bei unter 50 Euro pro Monat und Veranda liegt.

Bei über der Hälfte der etwa 200 Veranden, die auf städtischem Grund und Boden errichtet wurden, konnten in den vergangenen Jahren Lösungen gefunden werden. Ein Großteil der Besitzer hat die Veranderflächen erworben; wobei die Stadt  zum Teil mit einem um 20 Prozent geminderten Bodenwert Entgegenkommen gezeigt hat.
Eine Lösung der verbliebenen Streitfälle hat immer auch den Gleichbehandlungsgrundsatz zu berücksichtigen. Darüber hinaus ist anzumerken, dass zum Teil erhebliche Erträge mit den Veranden auf städtischem Grund erzielt werden. Gerade Am Strom, wo in den Veranda-Anbauten Handel und Gastronomie betrieben werden, erzielen die Besitzer der Grundstücksflächen innerhalb eines Jahres Erträge, welche die Nutzungsentgeltforderungen der Hansestadt übersteigen.

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Politik | Sa., 17.01.1970 - 05:45 Uhr | Seitenaufrufe: 194
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