wasserrechtliche Erlaubnis zur Gewässerbenutzung für die Hähnchenmastanlage Wattmannshagen / News / Seestadt Rostock
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Quelle: HRO-News.de | Fr., 07:47 Uhr
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Quelle: HRO-News.de | Fr., 10:50 Uhr
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Quelle: HRO-News.de | Fr., 07:46 Uhr
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Quelle: HRO-News.de | Fr., 00:00 Uhr
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Quelle: HRO-News.de | Fr., 08:30 Uhr
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Quelle: HRO-News.de | Fr., 19:11 Uhr

wasserrechtliche Erlaubnis zur Gewässerbenutzung für die Hähnchenmastanlage Wattmannshagen

Rostock (StALU MM) • Amtliche Bekanntmachung nach § 124 e Abs. 1 des Wassergesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LWaG) vom 30.11.1992 (GVOBl. M-V S. 669), zuletzt geändert am 04.072011 (GVOBl. M-V S. 759)

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg (StALU MM)

Die Roland und Matthias Streeb GbR, Dorfstraße 14 in 18279 Niegleve beabsichtigt, in der Gemarkung Wattmannshagen, Flur 3, Flurstück 33/1 eine Hähnchenmastanlage mit insgesamt 200.000 Masthähnchen zu errichten und zu betreiben. Sie hat eine Genehmigung nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.09.2002 (BGBl. I S. 3830), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21.07.2011 (BGBl. I S. 1728) beantragt.

Im Zusammenhang damit ist ein Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Gewässerbenutzung gemäß § 8 i.V.m. § 9 Abs. 1 Nr. 4 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585), geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 11.08.2010 (BGBl. I S. 1163) für das Einleiten von Niederschlagswasser in die Vorflut gestellt worden.

Das StALU MM ist gemäß § 124 a LWaG im Einvernehmen mit der zuständigen Wasserbehörde für die Entscheidung über die Gewässerbenutzung zuständig.

Der Antrag auf die Gewässerbenutzung und die Unterlagen werden einen Monat im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, Dienststelle Rostock, Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft, Zimmer 953, Erich-Schlesinger-Str. 35 in 18059 Rostock während folgender Zeiten

montags, mittwochs und donnerstags
7.30 – 11.30  und 12.00 – 16.30 Uhr

dienstags
7.30 – 11.30  und 12.00 – 17.00 Uhr

und freitags
7.30 – 12.30 Uhr

und zusätzlich in der Amtsverwaltung Krakow am See, Bauamt, Markt 2 in 18292 Krakow am See während folgender Dienststunden

montags, dienstags und mittwochs
8.30 – 12.00  und 13:30 – 16:00 Uhr

donnerstags
8.30 – 12.00  und 13.30 – 18:00 Uhr

und freitags
8.30 – 12.00 Uhr

zur Einsichtnahme ausgelegt.

Die Auslegung beginnt am 12.09.2011 und endet mit Ablauf des 11.10.2011. Es wird jedem die Möglichkeit gegeben, zu dem wasserrechtlichen Vorhaben gemäß § 124 e LWaG schriftlich Stellung zu nehmen. Einwendungen gegen das Vorhaben können vom 12.09.2011 bis einschließlich 25.10.2011 schriftlich bei den o.g. Behörden erhoben werden. Nach Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privat-rechtlichen Titeln beruhen.

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Natur & Umwelt | Fr., 16.01.1970 - 06:18 Uhr | Seitenaufrufe: 401
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