Schnee nicht auf die Fahrbahn schieben – Rettungsfahrzeuge müssen freie Zufahrten haben / News / Seestadt Rostock
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Quelle: HRO-News.de | Fr., 14:23 Uhr
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Quelle: HRO-News.de | Sa., 19:26 Uhr
Rostock (MWBT) - Mecklenburg-Vorpommern ist Gastgeber der Energieministerkonferenz (EnMK) der Bundesländer 2025. Die EnMK unter dem Vorsitz von Wirtschaftsminister Dr. Wolfgang Blank findet vom 21. bis 23. Mai 2025 in Rostock-Warnemünde statt. Die EnMK ist die zentrale Tagung der Energieministerinnen und -minister aller...
Quelle: HRO-News.de | Fr., 00:00 Uhr
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Quelle: HRO-News.de | Fr., 12:31 Uhr
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Quelle: HRO-News.de | Fr., 14:02 Uhr
Rostock-Lichtenhagen (PIHR) - In dieser Woche erhielt die Polizeiinspektion Rostock zwei Hinweise auf ein verdächtiges Ansprechen von Kindern im Stadtteil Lichtenhagen. Nach bisherigen Erkenntnissen soll eine bislang unbekannte, männliche Person Kinder im Bereich der Eutiner Straße sowie der Putbuser Straße im Stadtteil Lichtenhagen...
Quelle: HRO-News.de | Fr., 11:17 Uhr

Schnee nicht auf die Fahrbahn schieben – Rettungsfahrzeuge müssen freie Zufahrten haben

Rostock (hrps) • Aus aktuellem Anlass weist das Amt für Umweltschutz alle Grundstückseigentümer darauf hin, dass im Rahmen der Räum- und Streupflicht Schnee von den eigenen Grundstücken aber auch von den zu beräumenden Gehwegen nicht auf die Fahrbahn verbracht werden darf. Das gilt grundsätzlich für alle Straßen. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf den Straßen, in denen kein Winterdienst auf der Fahrbahn durchgeführt wird wie beispielsweise mehrheitlich in der Gartenstadt und in Brinckmanshöhe. Durch ein derartiges Fehlverhalten wird der Individualverkehr stark behindert, Zufahrten für Rettungsfahrzeuge und Feuerwehr werden sehr eingeschränkt.

Gemäß der Straßenreinigungssatzung für die Hansestadt Rostock sind Schnee und Eis auf dem an die Fahrbahn grenzenden Drittel des Gehweges oder des Seitenstreifens zu lagern. Wo es möglich ist, kann der äußerste Fahrbahnrand genutzt werden. Auf Gehwegen ohne Fahrbahn kann die Ablagerung auf dem an die Grundstücke der Reinigungspflichtigen grenzenden Teil des Gehweges erfolgen.
Der Fahr- und Fußgängerverkehr darf nicht gefährdet werden. Von anliegenden Grundstücken dürfen Schnee und Eis in keinem Fall auf die Straße geschafft werden.

Wer vorsätzlich oder fahrlässig Schnee oder Eis auf der Fahrbahn lagert, handelt gemäß Straßenreinigungssatzung in der Hansestadt Rostock ordnungswidrig.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Umweltschutz erhalten aus der Bevölkerung entsprechende Hinweise und kontrollieren auch selbst im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Durchführung des Winterdienstes. Werden Verstöße gegen die Straßenreinigungssatzung der Hansestadt Rostock festgestellt, wird ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Stadt | Fr., 16.01.1970 - 00:03 Uhr | Seitenaufrufe: 446
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