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In der Heinz-Kapelle-Straße entsteht ein neues Mehrfamilienhaus mit 18 Wohnungen – allerdings nicht für den freien Markt. Bauherrin ist die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, die Wohnraum für Bundesbedienstete schafft. Warum gerade in Rostock der Bedarf so groß ist.
Quelle: OSTSEE-ZEITUNG | Do., 04:15 Uhr
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Quelle: OSTSEE-ZEITUNG | Do., 04:30 Uhr
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Kein Frischwasser mehr an der Mittelmole. Die Wiro – Rostocks städtische Wohnungsgesellschaft – hat den einzigen Wasserhahn dort abgebaut. Einige Camper zeigen sich entsetzt. Jetzt hilft das Team des Riesenrads nebenan aus.
Quelle: OSTSEE-ZEITUNG | Mi., 04:00 Uhr
Baustellen in Rostock am 16.7.2026: Hier gibt es Sperrungen und Bauarbeiten - Bild: OSTSEE-ZEITUNG
In Rostock sind viele Straßen aufgrund umfangreicher Bauarbeiten aktuell, teilweise auch schon seit Monaten, gesperrt. Vom Osten der Stadt bis hin nach Warnemünde. Unsere Karte zeigt regelmäßig alle Baustellen in der Hansestadt.
Quelle: OSTSEE-ZEITUNG | Do., 04:15 Uhr
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In Rostock sind viele Straßen aufgrund umfangreicher Bauarbeiten aktuell, teilweise auch schon seit Monaten, gesperrt. Vom Osten der Stadt bis hin nach Warnemünde. Unsere Karte zeigt regelmäßig alle Baustellen in der Hansestadt.
Quelle: OSTSEE-ZEITUNG | Mi., 04:15 Uhr
Rentenpläne sorgen für Unmut in Rostocker Baufirma: „Bis 70 auf dem Bau ist nicht möglich!“ - Bild: OSTSEE-ZEITUNG
Detlef Wandschneider (60) und Chef Olaf Baaske (59) von der Groth und Co. Bauunternehmung in Rostock kritisieren die geplante Erhöhung des Renteneintrittsalters. Sie sagen: „Es gibt keinen über 60, der keine Beschwerden hat.“ Warum die körperlich schwere Arbeit dennoch attraktiv bleibt.
Quelle: OSTSEE-ZEITUNG | Mi., 04:15 Uhr
Nach Havarie: Bäderverkehr zwischen Kühlungsborn und Warnemünde startet wieder - Bild: OSTSEE-ZEITUNG
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Quelle: OSTSEE-ZEITUNG | Fr., 07:00 Uhr

Bäderregelung Mecklenburg-Vorpommern

Seidel stellt neue Verordnung vor

Mecklenburg-Vorpommern (mwat) • In Mecklenburg-Vorpommern soll zum Monatsende eine neue Bäderverkaufsverordnung erlassen werden. "Die Verordnung ist das Ergebnis mehrerer Gesprächsrunden mit Kammern und Verbänden, Kirchen und Gewerkschaften", sagte Wirtschaftsminister Jürgen Seidel am Donnerstag in Schwerin. "Wir haben uns bemüht, die verschiedenen Interessen angemessen zu berücksichtigen. Besonders wichtig ist mir, dass es im Urlaubsland Mecklenburg-Vorpommern weiterhin möglich sein wird, die Geschäfte in den touristisch bedeutsamen Regionen zwischen März und Oktober zu öffnen und damit in Service und Qualität ein attraktives touristisches Angebot zu gewährleisten."  

Die Verordnung regelt die Möglichkeiten zur Ladenöffnung in Kur- und Erholungsorten, touristischen Schwerpunktgebieten und den Innenstädten von Rostock, Schwerin, Greifswald und Neubrandenburg sowie der Weltkulturerbestädte Wismar und Stralsund. Mit dem Urteil vom 7. April 2010 hat das Oberverwaltungsgericht Greifwald die bisherige Bäderverkaufsverordnung für unwirksam erklärt. Das Gericht hatte vor allem moniert, dass die Bäderregelung den Ausnahmecharakter von Einkäufen an Sonntagen nicht angemessen berücksichtigt. "Die neue Fassung setzt diese Entscheidung grundgesetzkonform um", sagte Seidel.  

"Die Öffnungszeiten werden jetzt am Sonntag auf 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr festgesetzt und damit um zwei Stunden reduziert", sagte Seidel. In 96 Orten und Ortsteilen (vorher 149) können Geschäfte zwischen dem letzten Sonntag im März und Ende Oktober mit Ausnahme der Feiertage öffnen. "Es besteht damit Planungssicherheit, sowohl für die Personalplanung als auch für den Wareneinsatz."

Baumärkte, Möbel- und Autohäuser bleiben sonntags landesweit geschlossen. In den Kur- und Erholungsorten sowie den touristischen Schwerpunktgebieten wurden zudem die Sortimente auf den regional typischen touristischen Bedarf eingeschränkt. Anbieter sogenannter weißer und brauner Ware, also Hausgeräte, Kühlschränke oder Hifi-Technik und TV-Geräte sind ausgeschlossen, ebenso Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 1.500 Quadratmetern.

Die Weltkulturerbestädte Wismar und Stralsund können bis zu 20 Sonntage im Jahr, die Zentren der anderen kreisfreien Städte bis zu 10 Sonntage öffnen. "Hier gilt aber der Grundsatz, dass der gewerbliche Verkauf höchstens an zwei aufeinanderfolgenden Sonntagen erfolgen darf", sagte Seidel.

Die Bäderverkaufsverordnung soll Ende des Monats im Amtsblatt veröffentlicht und zum 1. August wirksam werden. Sie fußt auf § 10 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten für das Land Mecklenburg-Vorpommern.

Die Geltungsbereiche zeichnen sich u. a. durch folgende Eigenschaften aus:

1. Erscheinungsbild des Ortes ist vom Tourismus geprägt
2. besondere touristische Sehenswürdigkeiten
3. herausragende kulturelle Einrichtungen
4. besonders attraktive Freizeiteinrichtungen
5. erhebliche gewerbliche Bettenkapazität und Übernachtungsvolumen, das die
   Einwohnerzahl um ein Vielfaches übersteigt
6. erhebliche Anzahl touristisch bedingter Tagesausflüge
7. vom tourismustypischen Einzelhandel herausragend geprägt.

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Wirtschaft | Do., 15.01.1970 - 20:10 Uhr | Seitenaufrufe: 981
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