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Rostock-Hohe Düne (PIHR) - Am Sonntagnachmittag kam es gegen 14:00 Uhr zu einem Brand einer Außensauna der Yachthafenresidenz Hohe Düne. Zum Zeitpunkt des Brandausbruchs befanden sich keine Personen in der Sauna. Durch schnelles Handeln der Verantwortlichen vor Ort wurden keine Personen verletzt. An der voll ausgebrannten Sauna, die starke...
Quelle: HRO-News.de | So., 17:08 Uhr
Anklage im Mordfall Fabian aus Güstrow: Staatsanwaltschaft wirft Ex-Freundin des Vaters Heimtücke vor - Bild: OSTSEE-ZEITUNG
Fünf Monate nach dem Tod eines Achtjährigen aus Güstrow sind die Ermittlungen abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft hat erstmals Details zum Tod des Jungen bekannt gegeben.
Quelle: OSTSEE-ZEITUNG | Mo., 10:05 Uhr
Rostocker Rossmann-Filiale schließt, Geschäft in Kühlungsborn wird neu eröffnet - Bild: OSTSEE-ZEITUNG
Wo Einheimische und Urlauber heute Make-up, Cremes oder Hundefutter kaufen, ist offenbar bald Schluss. Die Drogerie am Doberaner Platz soll geschlossen werden. Die Immobilie sucht einen neuen Mieter. In Kühlungsborn kündigt sich indes die Wiedereröffnung an.
Quelle: OSTSEE-ZEITUNG | Di., 17:20 Uhr
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Quelle: HRO-News.de | So., 20:02 Uhr
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Quelle: HRO-News.de | Mo., 11:01 Uhr
Rostock (PIHR) - In den Morgenstunden des 09.03. wurde gegen 02:00 Uhr ein Feuer in der Südstadt Rostock in der Erich-Schlesinger-Straße gemeldet. Vor Ort musste festgestellt werden, dass auf dem Gelände eines Gebrauchtwagenhandels mehrere PKW in Vollbrand standen. Nach Beendigung der Löscharbeiten wurden insgesamt fünf durch...
Quelle: HRO-News.de | Mo., 07:32 Uhr

Bäderregelung Mecklenburg-Vorpommern

Seidel stellt neue Verordnung vor

Mecklenburg-Vorpommern (mwat) • In Mecklenburg-Vorpommern soll zum Monatsende eine neue Bäderverkaufsverordnung erlassen werden. "Die Verordnung ist das Ergebnis mehrerer Gesprächsrunden mit Kammern und Verbänden, Kirchen und Gewerkschaften", sagte Wirtschaftsminister Jürgen Seidel am Donnerstag in Schwerin. "Wir haben uns bemüht, die verschiedenen Interessen angemessen zu berücksichtigen. Besonders wichtig ist mir, dass es im Urlaubsland Mecklenburg-Vorpommern weiterhin möglich sein wird, die Geschäfte in den touristisch bedeutsamen Regionen zwischen März und Oktober zu öffnen und damit in Service und Qualität ein attraktives touristisches Angebot zu gewährleisten."  

Die Verordnung regelt die Möglichkeiten zur Ladenöffnung in Kur- und Erholungsorten, touristischen Schwerpunktgebieten und den Innenstädten von Rostock, Schwerin, Greifswald und Neubrandenburg sowie der Weltkulturerbestädte Wismar und Stralsund. Mit dem Urteil vom 7. April 2010 hat das Oberverwaltungsgericht Greifwald die bisherige Bäderverkaufsverordnung für unwirksam erklärt. Das Gericht hatte vor allem moniert, dass die Bäderregelung den Ausnahmecharakter von Einkäufen an Sonntagen nicht angemessen berücksichtigt. "Die neue Fassung setzt diese Entscheidung grundgesetzkonform um", sagte Seidel.  

"Die Öffnungszeiten werden jetzt am Sonntag auf 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr festgesetzt und damit um zwei Stunden reduziert", sagte Seidel. In 96 Orten und Ortsteilen (vorher 149) können Geschäfte zwischen dem letzten Sonntag im März und Ende Oktober mit Ausnahme der Feiertage öffnen. "Es besteht damit Planungssicherheit, sowohl für die Personalplanung als auch für den Wareneinsatz."

Baumärkte, Möbel- und Autohäuser bleiben sonntags landesweit geschlossen. In den Kur- und Erholungsorten sowie den touristischen Schwerpunktgebieten wurden zudem die Sortimente auf den regional typischen touristischen Bedarf eingeschränkt. Anbieter sogenannter weißer und brauner Ware, also Hausgeräte, Kühlschränke oder Hifi-Technik und TV-Geräte sind ausgeschlossen, ebenso Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 1.500 Quadratmetern.

Die Weltkulturerbestädte Wismar und Stralsund können bis zu 20 Sonntage im Jahr, die Zentren der anderen kreisfreien Städte bis zu 10 Sonntage öffnen. "Hier gilt aber der Grundsatz, dass der gewerbliche Verkauf höchstens an zwei aufeinanderfolgenden Sonntagen erfolgen darf", sagte Seidel.

Die Bäderverkaufsverordnung soll Ende des Monats im Amtsblatt veröffentlicht und zum 1. August wirksam werden. Sie fußt auf § 10 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten für das Land Mecklenburg-Vorpommern.

Die Geltungsbereiche zeichnen sich u. a. durch folgende Eigenschaften aus:

1. Erscheinungsbild des Ortes ist vom Tourismus geprägt
2. besondere touristische Sehenswürdigkeiten
3. herausragende kulturelle Einrichtungen
4. besonders attraktive Freizeiteinrichtungen
5. erhebliche gewerbliche Bettenkapazität und Übernachtungsvolumen, das die
   Einwohnerzahl um ein Vielfaches übersteigt
6. erhebliche Anzahl touristisch bedingter Tagesausflüge
7. vom tourismustypischen Einzelhandel herausragend geprägt.

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Wirtschaft | Do., 15.01.1970 - 20:10 Uhr | Seitenaufrufe: 981
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