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Quelle: HRO-News.de | Sa., 18:04 Uhr
Bund braucht mehr Platz in Rostock-Laage: Größtem Flughafen in MV droht das Aus - Bild: OSTSEE-ZEITUNG
Das Verteidigungsministerium prüft jetzt offiziell den Kauf „weiterer Flächen“ rund um den Flughafen Rostock-Laage - und will eine Milliarde in den Stützpunkt investieren. Der neue Eigentümer des zivilen Teils weiß davon noch nichts. Welche Folgen ein Kauf haben könnte – für das Militär, für...
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Rostock (BPHR) - Am Abend des 17. Januar 2026 erhielt die Bundespolizeiinspektion Rostock Kenntnis von einer gefährlichen Körperverletzung am Haltepunkt Holbeinplatz. Vorausgegangen war eine Bedrohung eines 35-jährigen deutschen Staatsangehörigen gegen einen afghanischen 17-jährigen Jugendlichen. Dieser hielt sich mit seiner...
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Hansa Rostock verleiht Dario Gebuhr in die Regionalliga Nordost - Bild: OSTSEE-ZEITUNG
Beim FC Hansa Rostock kam Dario Gebuhr in der laufenden Saison nicht richtig zum Zuge. Der Verteidiger soll woanders zu mehr Einsatzzeiten kommen. Ihn zieht für das kommende halbe Jahr zu einem Regionalligisten.
Quelle: OSTSEE-ZEITUNG | So., 11:01 Uhr
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Quelle: NDR.de | So., 14:21 Uhr
Neue Tiere, neue Attraktionen: So lockt der Rostocker Zoo die Besucher an - Bild: Nordkurier
Rostocks Zoo trotzt Turbulenzen: neue Robbenanlage begeistert, Besucherzahlen stabil, starke Unterstützung für Artenschutz.
Quelle: Nordkurier | So., 15:01 Uhr
Alles für den FCH: Drittligist FC Hansa Rostock und Bundesligist 1. FC Heidenheim streiten um Markenrechte. Es geht um das Kürzel FCH, das beide Vereine nutzen. Der Beitrag FCH gegen FCH: Hansa Rostock und Heidenheim streiten um Markenrechte erschien zuerst auf HANSA NEWS.
Quelle: HANSANEWS || das online magazin | Mo., 01:35 Uhr

Bäderregelung Mecklenburg-Vorpommern

Seidel stellt neue Verordnung vor

Mecklenburg-Vorpommern (mwat) • In Mecklenburg-Vorpommern soll zum Monatsende eine neue Bäderverkaufsverordnung erlassen werden. "Die Verordnung ist das Ergebnis mehrerer Gesprächsrunden mit Kammern und Verbänden, Kirchen und Gewerkschaften", sagte Wirtschaftsminister Jürgen Seidel am Donnerstag in Schwerin. "Wir haben uns bemüht, die verschiedenen Interessen angemessen zu berücksichtigen. Besonders wichtig ist mir, dass es im Urlaubsland Mecklenburg-Vorpommern weiterhin möglich sein wird, die Geschäfte in den touristisch bedeutsamen Regionen zwischen März und Oktober zu öffnen und damit in Service und Qualität ein attraktives touristisches Angebot zu gewährleisten."  

Die Verordnung regelt die Möglichkeiten zur Ladenöffnung in Kur- und Erholungsorten, touristischen Schwerpunktgebieten und den Innenstädten von Rostock, Schwerin, Greifswald und Neubrandenburg sowie der Weltkulturerbestädte Wismar und Stralsund. Mit dem Urteil vom 7. April 2010 hat das Oberverwaltungsgericht Greifwald die bisherige Bäderverkaufsverordnung für unwirksam erklärt. Das Gericht hatte vor allem moniert, dass die Bäderregelung den Ausnahmecharakter von Einkäufen an Sonntagen nicht angemessen berücksichtigt. "Die neue Fassung setzt diese Entscheidung grundgesetzkonform um", sagte Seidel.  

"Die Öffnungszeiten werden jetzt am Sonntag auf 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr festgesetzt und damit um zwei Stunden reduziert", sagte Seidel. In 96 Orten und Ortsteilen (vorher 149) können Geschäfte zwischen dem letzten Sonntag im März und Ende Oktober mit Ausnahme der Feiertage öffnen. "Es besteht damit Planungssicherheit, sowohl für die Personalplanung als auch für den Wareneinsatz."

Baumärkte, Möbel- und Autohäuser bleiben sonntags landesweit geschlossen. In den Kur- und Erholungsorten sowie den touristischen Schwerpunktgebieten wurden zudem die Sortimente auf den regional typischen touristischen Bedarf eingeschränkt. Anbieter sogenannter weißer und brauner Ware, also Hausgeräte, Kühlschränke oder Hifi-Technik und TV-Geräte sind ausgeschlossen, ebenso Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 1.500 Quadratmetern.

Die Weltkulturerbestädte Wismar und Stralsund können bis zu 20 Sonntage im Jahr, die Zentren der anderen kreisfreien Städte bis zu 10 Sonntage öffnen. "Hier gilt aber der Grundsatz, dass der gewerbliche Verkauf höchstens an zwei aufeinanderfolgenden Sonntagen erfolgen darf", sagte Seidel.

Die Bäderverkaufsverordnung soll Ende des Monats im Amtsblatt veröffentlicht und zum 1. August wirksam werden. Sie fußt auf § 10 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten für das Land Mecklenburg-Vorpommern.

Die Geltungsbereiche zeichnen sich u. a. durch folgende Eigenschaften aus:

1. Erscheinungsbild des Ortes ist vom Tourismus geprägt
2. besondere touristische Sehenswürdigkeiten
3. herausragende kulturelle Einrichtungen
4. besonders attraktive Freizeiteinrichtungen
5. erhebliche gewerbliche Bettenkapazität und Übernachtungsvolumen, das die
   Einwohnerzahl um ein Vielfaches übersteigt
6. erhebliche Anzahl touristisch bedingter Tagesausflüge
7. vom tourismustypischen Einzelhandel herausragend geprägt.

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Wirtschaft | Do., 15.01.1970 - 20:10 Uhr | Seitenaufrufe: 981
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