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Rückschlag für Hansa Rostock im Kampf um die Meisterrunde - Bild: Nordkurier
Hansa Rostocks U19 verpasst mit einem 1:3 gegen Jena die Vorentscheidung im Kampf um Liga A in der Fußball-Bundesliga und steht nun unter großem Druck vor dem nächsten Spiel.
Quelle: Nordkurier | Mo., 06:02 Uhr
Rostock-Stadtmitte (PIHR) - Am Samstagabend kam es gegen 19:50 Uhr im Bereich Am Strande/Kempowski-Ufer in Rostock zu einem Verkehrsunfall mit einem alleinbeteiligten Pkw. Der 53-jährige deutsche Fahrer eines Daihatsu befuhr die Kaikante hinter den AIDA Urlaubswelten und beabsichtigte, seine Fahrt am Restaurant "Al Porto" vorbei in Richtung...
Quelle: HRO-News.de | So., 00:59 Uhr
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Quelle: HRO-News.de | Mo., 14:37 Uhr
OZ-Liveblog zum Wintereinbruch in MV – Glättegefahr zum Wochenstart - Bild: OSTSEE-ZEITUNG
Der Schnee hat MV erreicht. Am Montagmorgen (24. November) sorgt Straßenglätte für Gefahr im Straßenverkehr. Im Raum Rostock und auch in anderen Landesteilen geht es auf den Straßen teilweise nur langsam voran. Es gab bereits mehrere Glätte-Unfälle.
Quelle: OSTSEE-ZEITUNG | Mo., 10:17 Uhr
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Quelle: HRO-News.de | Mo., 11:46 Uhr
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Quelle: HRO-News.de | Mo., 12:22 Uhr
Rostock-Stadtmitte (PIHR) - Am vergangenen Sonnabend bemerkte eine Streifenwagenbesatzung gegen 20:30 Uhr in der Rosa-Luxemburg-Straße zwei dunkel gekleidete Personen im Bereich einer Straßenbahnhaltestelle. Als die Männer den Streifenwagen wahrnahmen, versuchten sie zunächst, sich zu verstecken und flüchteten anschließend zu Fuß. Die...
Quelle: HRO-News.de | Mo., 14:25 Uhr

Bäderregelung Mecklenburg-Vorpommern

Seidel stellt neue Verordnung vor

Mecklenburg-Vorpommern (mwat) • In Mecklenburg-Vorpommern soll zum Monatsende eine neue Bäderverkaufsverordnung erlassen werden. "Die Verordnung ist das Ergebnis mehrerer Gesprächsrunden mit Kammern und Verbänden, Kirchen und Gewerkschaften", sagte Wirtschaftsminister Jürgen Seidel am Donnerstag in Schwerin. "Wir haben uns bemüht, die verschiedenen Interessen angemessen zu berücksichtigen. Besonders wichtig ist mir, dass es im Urlaubsland Mecklenburg-Vorpommern weiterhin möglich sein wird, die Geschäfte in den touristisch bedeutsamen Regionen zwischen März und Oktober zu öffnen und damit in Service und Qualität ein attraktives touristisches Angebot zu gewährleisten."  

Die Verordnung regelt die Möglichkeiten zur Ladenöffnung in Kur- und Erholungsorten, touristischen Schwerpunktgebieten und den Innenstädten von Rostock, Schwerin, Greifswald und Neubrandenburg sowie der Weltkulturerbestädte Wismar und Stralsund. Mit dem Urteil vom 7. April 2010 hat das Oberverwaltungsgericht Greifwald die bisherige Bäderverkaufsverordnung für unwirksam erklärt. Das Gericht hatte vor allem moniert, dass die Bäderregelung den Ausnahmecharakter von Einkäufen an Sonntagen nicht angemessen berücksichtigt. "Die neue Fassung setzt diese Entscheidung grundgesetzkonform um", sagte Seidel.  

"Die Öffnungszeiten werden jetzt am Sonntag auf 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr festgesetzt und damit um zwei Stunden reduziert", sagte Seidel. In 96 Orten und Ortsteilen (vorher 149) können Geschäfte zwischen dem letzten Sonntag im März und Ende Oktober mit Ausnahme der Feiertage öffnen. "Es besteht damit Planungssicherheit, sowohl für die Personalplanung als auch für den Wareneinsatz."

Baumärkte, Möbel- und Autohäuser bleiben sonntags landesweit geschlossen. In den Kur- und Erholungsorten sowie den touristischen Schwerpunktgebieten wurden zudem die Sortimente auf den regional typischen touristischen Bedarf eingeschränkt. Anbieter sogenannter weißer und brauner Ware, also Hausgeräte, Kühlschränke oder Hifi-Technik und TV-Geräte sind ausgeschlossen, ebenso Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 1.500 Quadratmetern.

Die Weltkulturerbestädte Wismar und Stralsund können bis zu 20 Sonntage im Jahr, die Zentren der anderen kreisfreien Städte bis zu 10 Sonntage öffnen. "Hier gilt aber der Grundsatz, dass der gewerbliche Verkauf höchstens an zwei aufeinanderfolgenden Sonntagen erfolgen darf", sagte Seidel.

Die Bäderverkaufsverordnung soll Ende des Monats im Amtsblatt veröffentlicht und zum 1. August wirksam werden. Sie fußt auf § 10 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten für das Land Mecklenburg-Vorpommern.

Die Geltungsbereiche zeichnen sich u. a. durch folgende Eigenschaften aus:

1. Erscheinungsbild des Ortes ist vom Tourismus geprägt
2. besondere touristische Sehenswürdigkeiten
3. herausragende kulturelle Einrichtungen
4. besonders attraktive Freizeiteinrichtungen
5. erhebliche gewerbliche Bettenkapazität und Übernachtungsvolumen, das die
   Einwohnerzahl um ein Vielfaches übersteigt
6. erhebliche Anzahl touristisch bedingter Tagesausflüge
7. vom tourismustypischen Einzelhandel herausragend geprägt.

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Wirtschaft | Do., 15.01.1970 - 20:10 Uhr | Seitenaufrufe: 981
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