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An der Unimedizin Rostock wird eine Kontroverse zwischen Vorstandschefin Christiane Stehle und Top-Kardiologe Prof. Hüseyin Ince zum offenen Machtkampf, der nun die Landesregierung erreicht hat. Mitarbeiter bitten Manuela Schwesig „eindringlich” um Unterstützung.
Quelle: OSTSEE-ZEITUNG | Mi., 04:29 Uhr
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Quelle: OSTSEE-ZEITUNG | Do., 04:29 Uhr
Kritik an Bauprojekt in Lichtenhagen + Nachtarbeit am Werftdreieck + Erste Trading-Card-Messe in Rostock - Bild: OSTSEE-ZEITUNG
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Quelle: OSTSEE-ZEITUNG | Mi., 04:59 Uhr
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Die Hochzeit der Erdbeeren ist vielerorts schon wieder vorbei – eigentlich hatten die Erdbeerbauern gehofft, dass die Haupterntezeit bis in den August andauert. Karls-Chef Robert Dahl verkündet aber eine Revolution.
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Schwesig soll Streit um Top-Kardiologen schlichten + MV verlangt Geld von Walrettern + Sorge in kleinen Kitas wächst - Bild: OSTSEE-ZEITUNG
Da würde jedem Chef das Herz aufgehen. 122 Mitarbeiter der Kardiologie an der Universitätsmedizin Rostock (UMR) – und damit alle – setzen sich dafür ein, dass ihr Chef ihnen erhalten bleibt. So viele Unterschriften...
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Ob als Abkühlung im Sommer oder eine Mutprobe im Winter: Das Bad in der Ostsee lohnt sich zu jeder Jahreszeit. Doch wie warm ist das Wasser entlang der Küste von MV gerade? Unsere Karte zeigt täglich die aktuellen Messwerte an den größten Stränden.
Quelle: OSTSEE-ZEITUNG | Mi., 06:29 Uhr
Hartz und herzlich-Star Torsten aus Rostock besiegte Alkoholsucht - Bild: OSTSEE-ZEITUNG
Der Rostocker ist bekannt durch die RTL-zwei-Sendung. Wichtiger als seine Rolle im TV ist jene, die er im echten Leben spielt. Einst trank sich Reinke fast zu Tode, heute engagiert er sich für Alkoholiker. Er ist nominiert für die OZ-Aktion „Vereinsheld des Jahres“.
Quelle: OSTSEE-ZEITUNG | Mi., 09:14 Uhr

Bäderregelung Mecklenburg-Vorpommern

Seidel stellt neue Verordnung vor

Mecklenburg-Vorpommern (mwat) • In Mecklenburg-Vorpommern soll zum Monatsende eine neue Bäderverkaufsverordnung erlassen werden. "Die Verordnung ist das Ergebnis mehrerer Gesprächsrunden mit Kammern und Verbänden, Kirchen und Gewerkschaften", sagte Wirtschaftsminister Jürgen Seidel am Donnerstag in Schwerin. "Wir haben uns bemüht, die verschiedenen Interessen angemessen zu berücksichtigen. Besonders wichtig ist mir, dass es im Urlaubsland Mecklenburg-Vorpommern weiterhin möglich sein wird, die Geschäfte in den touristisch bedeutsamen Regionen zwischen März und Oktober zu öffnen und damit in Service und Qualität ein attraktives touristisches Angebot zu gewährleisten."  

Die Verordnung regelt die Möglichkeiten zur Ladenöffnung in Kur- und Erholungsorten, touristischen Schwerpunktgebieten und den Innenstädten von Rostock, Schwerin, Greifswald und Neubrandenburg sowie der Weltkulturerbestädte Wismar und Stralsund. Mit dem Urteil vom 7. April 2010 hat das Oberverwaltungsgericht Greifwald die bisherige Bäderverkaufsverordnung für unwirksam erklärt. Das Gericht hatte vor allem moniert, dass die Bäderregelung den Ausnahmecharakter von Einkäufen an Sonntagen nicht angemessen berücksichtigt. "Die neue Fassung setzt diese Entscheidung grundgesetzkonform um", sagte Seidel.  

"Die Öffnungszeiten werden jetzt am Sonntag auf 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr festgesetzt und damit um zwei Stunden reduziert", sagte Seidel. In 96 Orten und Ortsteilen (vorher 149) können Geschäfte zwischen dem letzten Sonntag im März und Ende Oktober mit Ausnahme der Feiertage öffnen. "Es besteht damit Planungssicherheit, sowohl für die Personalplanung als auch für den Wareneinsatz."

Baumärkte, Möbel- und Autohäuser bleiben sonntags landesweit geschlossen. In den Kur- und Erholungsorten sowie den touristischen Schwerpunktgebieten wurden zudem die Sortimente auf den regional typischen touristischen Bedarf eingeschränkt. Anbieter sogenannter weißer und brauner Ware, also Hausgeräte, Kühlschränke oder Hifi-Technik und TV-Geräte sind ausgeschlossen, ebenso Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 1.500 Quadratmetern.

Die Weltkulturerbestädte Wismar und Stralsund können bis zu 20 Sonntage im Jahr, die Zentren der anderen kreisfreien Städte bis zu 10 Sonntage öffnen. "Hier gilt aber der Grundsatz, dass der gewerbliche Verkauf höchstens an zwei aufeinanderfolgenden Sonntagen erfolgen darf", sagte Seidel.

Die Bäderverkaufsverordnung soll Ende des Monats im Amtsblatt veröffentlicht und zum 1. August wirksam werden. Sie fußt auf § 10 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten für das Land Mecklenburg-Vorpommern.

Die Geltungsbereiche zeichnen sich u. a. durch folgende Eigenschaften aus:

1. Erscheinungsbild des Ortes ist vom Tourismus geprägt
2. besondere touristische Sehenswürdigkeiten
3. herausragende kulturelle Einrichtungen
4. besonders attraktive Freizeiteinrichtungen
5. erhebliche gewerbliche Bettenkapazität und Übernachtungsvolumen, das die
   Einwohnerzahl um ein Vielfaches übersteigt
6. erhebliche Anzahl touristisch bedingter Tagesausflüge
7. vom tourismustypischen Einzelhandel herausragend geprägt.

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Wirtschaft | Do., 15.01.1970 - 20:10 Uhr | Seitenaufrufe: 981
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