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Quelle: HRO-News.de | Sa., 18:04 Uhr
Tragödie nach Unfall auf der Landstraße: junger Motorradfahrer stirbt - Bild: Nordkurier
Tragischer Unfall bei Sanitz: Ein 16-jähriger Kradfahrer stirbt, gegen den 67-jährigen Autofahrer wird wegen fahrlässiger Tötung ermittelt.
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Große Sorge um „Hartz & herzlich“-Gino: Bärbel befürchtet das Schlimmste - Bild: Nordkurier
Neue Folgen von „Hartz und herzlich“ aus Rostock: Bärbels kranker Hund, Brigittes Autopanne und Damians Arzt-Schock stellen die TV-Lieblinge hart auf die Probe.
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Bund braucht mehr Platz in Rostock-Laage: Größtem Flughafen in MV droht das Aus - Bild: OSTSEE-ZEITUNG
Das Verteidigungsministerium prüft jetzt offiziell den Kauf „weiterer Flächen“ rund um den Flughafen Rostock-Laage - und will eine Milliarde in den Stützpunkt investieren. Der neue Eigentümer des zivilen Teils weiß davon noch nichts. Welche Folgen ein Kauf haben könnte – für das Militär, für...
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Hansa Rostock muss sich auf den Verlust eines wichtigen Spielers vorbereiten.
Quelle: Bild.de | So., 03:05 Uhr
Tanzschule Geipelt: Rostocker Ehepaar verbindet Generationen durch Tanz - Bild: OSTSEE-ZEITUNG
Er liebt Discofox, sie schwärmt für argentinischen Tango – und seit 25 Jahren tanzen Steffi und Stefan gemeinsam durchs Leben. Kennengelernt auf dem Parkett in Rostock, geben sie ihre Leidenschaft in der Tanzschule Geipelt weiter. Ihr Credo: Tanzen ist mehr als Schritte – es verbindet Menschen.
Quelle: OSTSEE-ZEITUNG | So., 09:01 Uhr
Alles für den FCH: Drittligist FC Hansa Rostock und Bundesligist 1. FC Heidenheim streiten um Markenrechte. Es geht um das Kürzel FCH, das beide Vereine nutzen. Der Beitrag FCH gegen FCH: Hansa Rostock und Heidenheim streiten um Markenrechte erschien zuerst auf HANSA NEWS.
Quelle: HANSANEWS || das online magazin | Mo., 01:35 Uhr

Bäderregelung Mecklenburg-Vorpommern

Seidel stellt neue Verordnung vor

Mecklenburg-Vorpommern (mwat) • In Mecklenburg-Vorpommern soll zum Monatsende eine neue Bäderverkaufsverordnung erlassen werden. "Die Verordnung ist das Ergebnis mehrerer Gesprächsrunden mit Kammern und Verbänden, Kirchen und Gewerkschaften", sagte Wirtschaftsminister Jürgen Seidel am Donnerstag in Schwerin. "Wir haben uns bemüht, die verschiedenen Interessen angemessen zu berücksichtigen. Besonders wichtig ist mir, dass es im Urlaubsland Mecklenburg-Vorpommern weiterhin möglich sein wird, die Geschäfte in den touristisch bedeutsamen Regionen zwischen März und Oktober zu öffnen und damit in Service und Qualität ein attraktives touristisches Angebot zu gewährleisten."  

Die Verordnung regelt die Möglichkeiten zur Ladenöffnung in Kur- und Erholungsorten, touristischen Schwerpunktgebieten und den Innenstädten von Rostock, Schwerin, Greifswald und Neubrandenburg sowie der Weltkulturerbestädte Wismar und Stralsund. Mit dem Urteil vom 7. April 2010 hat das Oberverwaltungsgericht Greifwald die bisherige Bäderverkaufsverordnung für unwirksam erklärt. Das Gericht hatte vor allem moniert, dass die Bäderregelung den Ausnahmecharakter von Einkäufen an Sonntagen nicht angemessen berücksichtigt. "Die neue Fassung setzt diese Entscheidung grundgesetzkonform um", sagte Seidel.  

"Die Öffnungszeiten werden jetzt am Sonntag auf 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr festgesetzt und damit um zwei Stunden reduziert", sagte Seidel. In 96 Orten und Ortsteilen (vorher 149) können Geschäfte zwischen dem letzten Sonntag im März und Ende Oktober mit Ausnahme der Feiertage öffnen. "Es besteht damit Planungssicherheit, sowohl für die Personalplanung als auch für den Wareneinsatz."

Baumärkte, Möbel- und Autohäuser bleiben sonntags landesweit geschlossen. In den Kur- und Erholungsorten sowie den touristischen Schwerpunktgebieten wurden zudem die Sortimente auf den regional typischen touristischen Bedarf eingeschränkt. Anbieter sogenannter weißer und brauner Ware, also Hausgeräte, Kühlschränke oder Hifi-Technik und TV-Geräte sind ausgeschlossen, ebenso Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 1.500 Quadratmetern.

Die Weltkulturerbestädte Wismar und Stralsund können bis zu 20 Sonntage im Jahr, die Zentren der anderen kreisfreien Städte bis zu 10 Sonntage öffnen. "Hier gilt aber der Grundsatz, dass der gewerbliche Verkauf höchstens an zwei aufeinanderfolgenden Sonntagen erfolgen darf", sagte Seidel.

Die Bäderverkaufsverordnung soll Ende des Monats im Amtsblatt veröffentlicht und zum 1. August wirksam werden. Sie fußt auf § 10 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten für das Land Mecklenburg-Vorpommern.

Die Geltungsbereiche zeichnen sich u. a. durch folgende Eigenschaften aus:

1. Erscheinungsbild des Ortes ist vom Tourismus geprägt
2. besondere touristische Sehenswürdigkeiten
3. herausragende kulturelle Einrichtungen
4. besonders attraktive Freizeiteinrichtungen
5. erhebliche gewerbliche Bettenkapazität und Übernachtungsvolumen, das die
   Einwohnerzahl um ein Vielfaches übersteigt
6. erhebliche Anzahl touristisch bedingter Tagesausflüge
7. vom tourismustypischen Einzelhandel herausragend geprägt.

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Wirtschaft | Do., 15.01.1970 - 20:10 Uhr | Seitenaufrufe: 981
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