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Spannendes Duell an der Quotenspitze am Freitagabend: Das Erste sicherte sich mit dem „Zürich-Krimi“ den Tagessieg beim Gesamtpublikum und verwies König Fußball im ZDF auf den zweiten Platz. Dafür schlug das DFB-Pokalspiel zwischen Hansa Rostock und dem VfB Stuttgart beim jüngeren Publikum voll ein. Für...
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Rostock (PIHR) - Am 24. August 2026 beginnt in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für mehr als 1500 Jungen und Mädchen die Schule. Ein ganz besonderer Tag für die kleinen ABC-Schützen, für die der Weg zur Schule eine große Herausforderung darstellt. Gefahrensituationen, Geschwindigkeiten und Distanzen können die jungen...
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Rostock (RSAG) - An den folgenden drei Wochenenden kommt es aufgrund von Bau- und Fahrleitungsarbeiten ganztägig zu Einschränkungen auf der Straßenbahnstrecke in Richtung Lichtenhagen: - Samstag, 22. + Sonntag, 23. August 2026 - Samstag, 29. + Sonntag, 30. August 2026 - Samstag, 5. + Sonntag, 6. September 2026 Jeweils von...
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Häusliche Gewalt in Graal-Müritz: 32-Jähriger greift seine Familie mit Pfefferspray an - Bild: OSTSEE-ZEITUNG
In einem psychischen Ausnahmezustand ist der Mann auf seine Angehörigen losgegangen und hat sie mit Pfefferspray angegriffen. Erst Spezialkräfte der Polizei konnten den 32-Jährigen in einer Wohnung in Graal-Müritz (Landkreis Rostock) überwältigen.
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Rostock-Stadtmitte (HRPS) - Wegen einer internen Fortbildungsveranstaltung bleibt die Zentralbibliothek der Stadtbibliothek Rostock am Mittwoch, 26. August 2026, geschlossen. Das Foyer bleibt jedoch an diesem Tag von 8 bis 18 Uhr für die Medienrückgabe geöffnet. Auch die Stadtteilbibliotheken bleiben regulär geschlossen. Ab Donnerstag, 27....
Quelle: HRO-News.de | Mi., 10:26 Uhr

Bäderregelung Mecklenburg-Vorpommern

Seidel stellt neue Verordnung vor

Mecklenburg-Vorpommern (mwat) • In Mecklenburg-Vorpommern soll zum Monatsende eine neue Bäderverkaufsverordnung erlassen werden. "Die Verordnung ist das Ergebnis mehrerer Gesprächsrunden mit Kammern und Verbänden, Kirchen und Gewerkschaften", sagte Wirtschaftsminister Jürgen Seidel am Donnerstag in Schwerin. "Wir haben uns bemüht, die verschiedenen Interessen angemessen zu berücksichtigen. Besonders wichtig ist mir, dass es im Urlaubsland Mecklenburg-Vorpommern weiterhin möglich sein wird, die Geschäfte in den touristisch bedeutsamen Regionen zwischen März und Oktober zu öffnen und damit in Service und Qualität ein attraktives touristisches Angebot zu gewährleisten."  

Die Verordnung regelt die Möglichkeiten zur Ladenöffnung in Kur- und Erholungsorten, touristischen Schwerpunktgebieten und den Innenstädten von Rostock, Schwerin, Greifswald und Neubrandenburg sowie der Weltkulturerbestädte Wismar und Stralsund. Mit dem Urteil vom 7. April 2010 hat das Oberverwaltungsgericht Greifwald die bisherige Bäderverkaufsverordnung für unwirksam erklärt. Das Gericht hatte vor allem moniert, dass die Bäderregelung den Ausnahmecharakter von Einkäufen an Sonntagen nicht angemessen berücksichtigt. "Die neue Fassung setzt diese Entscheidung grundgesetzkonform um", sagte Seidel.  

"Die Öffnungszeiten werden jetzt am Sonntag auf 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr festgesetzt und damit um zwei Stunden reduziert", sagte Seidel. In 96 Orten und Ortsteilen (vorher 149) können Geschäfte zwischen dem letzten Sonntag im März und Ende Oktober mit Ausnahme der Feiertage öffnen. "Es besteht damit Planungssicherheit, sowohl für die Personalplanung als auch für den Wareneinsatz."

Baumärkte, Möbel- und Autohäuser bleiben sonntags landesweit geschlossen. In den Kur- und Erholungsorten sowie den touristischen Schwerpunktgebieten wurden zudem die Sortimente auf den regional typischen touristischen Bedarf eingeschränkt. Anbieter sogenannter weißer und brauner Ware, also Hausgeräte, Kühlschränke oder Hifi-Technik und TV-Geräte sind ausgeschlossen, ebenso Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 1.500 Quadratmetern.

Die Weltkulturerbestädte Wismar und Stralsund können bis zu 20 Sonntage im Jahr, die Zentren der anderen kreisfreien Städte bis zu 10 Sonntage öffnen. "Hier gilt aber der Grundsatz, dass der gewerbliche Verkauf höchstens an zwei aufeinanderfolgenden Sonntagen erfolgen darf", sagte Seidel.

Die Bäderverkaufsverordnung soll Ende des Monats im Amtsblatt veröffentlicht und zum 1. August wirksam werden. Sie fußt auf § 10 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten für das Land Mecklenburg-Vorpommern.

Die Geltungsbereiche zeichnen sich u. a. durch folgende Eigenschaften aus:

1. Erscheinungsbild des Ortes ist vom Tourismus geprägt
2. besondere touristische Sehenswürdigkeiten
3. herausragende kulturelle Einrichtungen
4. besonders attraktive Freizeiteinrichtungen
5. erhebliche gewerbliche Bettenkapazität und Übernachtungsvolumen, das die
   Einwohnerzahl um ein Vielfaches übersteigt
6. erhebliche Anzahl touristisch bedingter Tagesausflüge
7. vom tourismustypischen Einzelhandel herausragend geprägt.

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Wirtschaft | Do., 15.01.1970 - 20:10 Uhr | Seitenaufrufe: 981
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