Doppelhaushalt 2026/2027 genehmigt / News / Seestadt Rostock
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Eva-Maria Kröger, Oberbürgermeisterin der Hanse- und Universitätsstadt Rostock | Foto: Kristina Becker - photovisionen/Hansestadt Rostock
Eva-Maria Kröger, Oberbürgermeisterin der Hanse- und Universitätsstadt Rostock | Foto: Kristina Becker - photovisionen/Hansestadt Rostock
Doppelhaushalt 2026/2027 genehmigt
Rostock • Das Ministerium für Inneres und Bau als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde hat jetzt den Doppelhaushalt 2026/2027 der Hanse- und Universitätsstadt genehmigt. Die Verwaltungsführung begrüßt die Entscheidung ausdrücklich und dankt der Kommunalaufsicht für die konstruktive Begleitung des Genehmigungsverfahrens. Rund sechs Monate nach dem Beschluss der Bürgerschaft liegt die Genehmigung nun nahezu ohne Einschränkungen vor.

Oberbürgermeisterin Eva-Maria Kröger erklärt: „Die Genehmigung des Doppelhaushalts gibt unserer Stadt die notwendige Planungssicherheit. Damit können wir alle Investitionen auf den Weg bringen und zahlreiche Vorhaben umsetzen, die für die weitere Entwicklung Rostocks von großer Bedeutung sind. Gleichzeitig macht die Haushaltsgenehmigung deutlich, dass Bund, Land und Kommunen vor großen finanziellen Herausforderungen stehen. Die kommunalen Aufgaben wachsen stetig und ohne eine angemessene Mitfinanzierung der Gesetzgeber werden die finanziellen Spielräume sehr viel kleiner. Umso wichtiger ist es, gemeinsam tragfähige Lösungen für eine dauerhaft auskömmliche Finanzierung der Städte zu finden.“

Finanzsenator Dr. Chris von Wrycz Rekowski sagt: „Mit der Genehmigung endet die Zeit der vorläufigen Haushaltsführung und wir gewinnen wieder finanzielle Handlungsfähigkeit. Das ist eine gute Nachricht für unsere Stadt. Gleichzeitig bleibt die Haushaltslage aber angespannt. Sparsamkeit und Haushaltsdisziplin haben deshalb weiterhin höchste Priorität. Mit dem - gemeinsam mit dem Doppelhaushalt - beschlossenen Haushaltssicherungskonzept verfügen wir über einen klaren Fahrplan für Konsolidierungsmaßnahmen und Prüfaufträge, den wir konsequent umsetzen werden. Unser Ziel ist es, notwendige und sinnvolle Investitionen anzustoßen und zu tätigen, die nachhaltige Stabilisierung der städtischen Finanzen aber ebenso nicht zu vernachlässigen.“

Insgesamt stehen pro Jahr ein Haushaltsvolumen von etwa einer Milliarde Euro für die kommunalen Aufwendungen zur Verfügung. Für den Kernhaushalt 2026 wurden sämtliche beantragten Investitionskredite in Höhe von 83,9 Mio. Euro sowie Verpflichtungsermächtigungen von 16,9 Mio. Euro vollständig genehmigt. Für das Haushaltsjahr 2027 wurden von den beantragten Investitionskrediten in Höhe von 111,8 Mio. Euro rund fünf Mio. Euro nicht genehmigt. Da sich bei einzelnen Investitionsvorhaben die Zeitplanung verschoben hat, wird sich der entsprechende Kreditbedarf voraussichtlich ebenfalls in spätere Jahre verlagern. Die beantragten Verpflichtungsermächtigungen, die den Abschluss von Verträgen für künftige Investitionen ermöglichen, wurden auch für 2027 nahezu vollständig genehmigt.

Dennoch steht Rostock vor erheblichen finanziellen Herausforderungen. Neben der Umsetzung bedeutender Investitionsvorhaben, die teilweise mit umfangreicher Unterstützung von Bund und Land gefördert werden, reichen die laufenden Erträge aus Steuern, Zuweisungen und weiteren Einnahmen nicht aus, um die laufenden Aufwendungen dauerhaft zu decken.

Für die kommenden Jahre wird ein strukturelles Haushaltsdefizit von jährlich rund 60 bis 70 Mio. Euro erwartet. Ursachen sind insbesondere die anhaltenden Preissteigerungen in nahezu allen Aufgabenbereichen der Verwaltung sowie die Tarifentwicklungen im öffentlichen Dienst.

Hinzu kommen – wie in nahezu allen Kommunen bundesweit – steigende Sozialausgaben sowie finanzielle Belastungen durch Aufgaben, die von Bund und Land auf die Kommunen übertragen werden. Die Sozialausgaben bilden seit Jahren den größten Ausgabenblock im städtischen Haushalt. Allein für den Bereich Jugend und Soziales werden in den kommenden beiden Jahren jeweils rund 460 Mio. Euro aufgewendet. Durchschnittlich werden davon lediglich rund 60 Prozent erstattet, sodass die Stadt einen Eigenanteil von etwa 40 Prozent tragen muss. Dieser Eigenanteil steigt seit Jahren kontinuierlich und belastet den Haushalt zunehmend.

Trotz der angespannten Haushaltslage bleiben die Förderung von Vereinen und Verbänden sowie die finanzielle Unterstützung von Projekten in den Ortsteilen unverändert erhalten. Auch das kostenfreie Schülerticket sowie das Begrüßungsgeld für Studierende werden weiterhin durch die Hanse- und Universitätsstadt Rostock finanziert.

Die Konsolidierung des Haushalts bleibt eine zentrale Aufgabe der kommenden Jahre. Ziel ist es, die finanzielle Handlungsfähigkeit der Stadt dauerhaft zu sichern. Im Mittelpunkt stehen dabei insbesondere verwaltungsinterne Maßnahmen zur langfristigen Ausgabenreduzierung. Dazu gehören unter anderem die Modernisierung von Verwaltungsabläufen sowie die Weiterentwicklung von Organisations- und Arbeitsplatzstrukturen.

Mit der heutigen öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2026/2027 endet die Zeit der vorläufigen Haushaltsführung. Unter Beachtung der Vorgaben der Rechtsaufsicht kann nun mit der Umsetzung der geplanten Investitions- und Entwicklungsvorhaben begonnen werden.
Ulrich Kunze
Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Stadt | Fr., 24.07.2026 07:44 Uhr | Seitenaufrufe: 0
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