Digital und flexibler - Rostocker „Bau-Turbo“ soll schneller Wohnraum schaffen
Rostock (HRPS) • Mit einem „Bau-Turbo“ will die Hanse- und Universitätsstadt Rostock künftig deutlich schneller Wohnraum schaffen. Grundlage dafür sind neue Regelungen im Baugesetzbuch, die den Kommunen zusätzliche Handlungsspielräume eröffnen. Die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock hatte am 4. März 2026 beschlossen, diese Möglichkeiten anzuwenden und den Rahmen für deren Umsetzung festgelegt.
Ziel der neuen Regelungen ist es, dringend benötigten Wohnraum schneller bereitzustellen und damit den angespannten Wohnungsmarkt zu entlasten. Unter bestimmten Voraussetzungen können Planungs- und Genehmigungsverfahren vereinfacht und beschleunigt werden. So kann unter anderem vom Gebot des Einfügens in die nähere bauliche Umgebung sowie von Festsetzungen bestehender Bebauungspläne abgewichen werden. Zudem kann in geeigneten Fällen auf umfangreiche Planungsverfahren verzichtet werden.
„Rostock braucht mehr Wohnraum, und zwar schneller als bisher“, erklärt Bausenatorin Dr. Ute Fischer-Gäde. „Mit dem Bau-Turbo nutzen wir die neuen gesetzlichen Möglichkeiten konsequent, um Planungs- und Genehmigungsprozesse zu beschleunigen, ohne dabei die Qualität unserer Stadtentwicklung aus dem Blick zu verlieren. Wer Wohnraum schaffen will, findet in der Rostocker Stadtverwaltung einen verlässlichen Partner“, so die Senatorin.
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock lädt alle Bauwilligen, Wohnungsunternehmen und Investoren ein, die neuen Möglichkeiten gemeinsam mit der Verwaltung zu nutzen. Wer Wohnraum schafft, soll künftig schneller Planungssicherheit erhalten und Projekte zügiger umsetzen können
Torsten Fischer, Leiter des Amtes für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Mobilität, begrüßt die neuen Möglichkeiten: „Ich freue mich, dass wir mit dem Bau-Turbo ein neues Instrument erhalten, um Wohnbauvorhaben schneller in die Umsetzung zu bringen. Zeitlich sehr aufwändige Planungsverfahren können unter bestimmten Voraussetzungen deutlich vereinfacht werden oder sogar ganz entfallen. Damit gewinnen wir wertvolle Zeit bei der Entwicklung dringend benötigter Wohnbaupotenziale.“
[strong]Verbindliche Vorab-Beratung:[/strong]
Vor der Einreichung eines Bauantrages erfolgt eine protokollierte Abstimmung mit dem Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Mobilität.
[strong]Planungssicherheit und Verlässlichkeit:[/strong]
Der frühzeitige Austausch schafft Transparenz über die Anforderungen an das Vorhaben und ermöglicht bei Bedarf die Vorbereitung städtebaulicher Verträge einschließlich einer Bauverpflichtung.
[strong]Digitale Verfahren:[/strong]
Bauanträge sollen vorrangig digital eingereicht und bearbeitet werden, um die Verfahrensdauer zusätzlich zu verkürzen.
Für Bauherren und Investoren, die die neuen rechtlichen Möglichkeiten nutzen möchten, ist die frühzeitige Abstimmung mit der Stadt verpflichtend. Als zentraler Ansprechpartner steht das Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Mobilität zur Verfügung. „Wenden Sie sich mit Ihren Fragen und Projektideen frühzeitig an uns, am besten per E-Mail über stadtplanung@rostock.de. So können wir gemeinsam die geeigneten Verfahrenswege abstimmen und die Voraussetzungen für eine zügige Bearbeitung schaffen“, erläutert Torsten Fischer.
Die frühzeitige Abstimmung ermöglicht es, bereits vor der Antragstellung Einvernehmen über wesentliche Inhalte des Vorhabens, das konkrete Verfahren sowie mögliche wechselseitige Leistungen und Verpflichtungen herzustellen. Dies schafft Planungssicherheit für Bauherrinnen und –herren und ermöglicht zugleich eine effiziente und verlässliche Bearbeitung durch die Verwaltung.
Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Stadtentwicklung | Mi., 21.01.1970 - 15:56 Uhr | Seitenaufrufe: 0« zurück zur News-Übersicht