Vorschläge und Bewerbungen für die „Otto und Clara Gütschow-Stiftung“ einreichen
Rostock (HRPS) • Für die soziale Projekte unterstützende „Otto und Clara Gütschow-Stiftung“ werden jetzt wieder Vorschläge und Bewerbungen entgegengenommen.
Erträge können an Körperschaften bzw. Vereinigungen als Förderung nach dem Zuwendungsrecht ausgereicht werden, sofern sie die genannten mildtätigen Zwecke verfolgen. Auf die Förderung investiver Maßnahmen, zugunsten dieses niedrigschwelligen Angebotes für die Bedürftigen, wird verzichtet.
Projektvorschläge und Bewerbungen mit der Antragsfrist bis zum 31. August 2026 können nur bei ordnungsgemäßen Antragsunterlagen berücksichtigt werden. Die erforderlichen Unterlagen und Informationen sind nach Rücksprache mit Franziska Winkelmann, Tel. 0381 381-5118, E-Mail: franziska.winkelmann@rostock.de , im Amt für Finanzen und Planung – Jugend und Soziales, St.-Georg-Str. 109/ Haus II, 18055 Rostock, erhältlich.
Die Antragsunterlagen sind schriftlich mit dem Vermerk „Otto und Clara Gütschow-Stiftung“ an den Senator für Jugend und Soziales, Gesundheit, Schule und Sport, St.-Georg-Str. 109/ Haus II, 18055 Rostock, einzureichen.
Clara Gütschow verstarb im November 1920 in Muralto bei Locarno, im schweizerischen Kanton Tessin, als Witwe des im Jahre 1917 verstorbenen Otto Gütschow aus Rostock. Die Verstorbenen hinterließen keine Kinder. In ihrer letztwilligen Verfügung bestimmten sie unter Mitwirkung des Rechtsbeirats der Schweizerischen Kreditanstalt in Zürich, dass die Stadt Rostock aus dem Nachlass die „Otto und Clara Gütschow-Stiftung“ errichtet sowie deren Organisation und Verwaltung übernimmt. Die Stiftung soll ihren Sitz in Rostock haben und mildtätige Zwecke verfolgen: insbesondere die Suppenküchen und Teeanstalten sowie Wärmestuben für die Ärmsten der Hansestadt Rostock unterstützen, ohne Unterschied des Geschlechts, des Alters, der Konfession und des Standes.
In der Fortsetzung des Stiftungsgedankens hat die Hanse- und Universitätsstadt Rostock diesen letzten Willen in der am 6. Februar 2002 beschlossenen Satzung aufgenommen und die „Otto und Clara Gütschow-Stiftung“ gegründet. Seit 2002 erfolgt die Ausreichung der Erträge aus dem Stiftungskapital. Die Höhe des Ertrages aus dem Jahr 2026 beträgt 7.178,54 Euro. Die Ausreichung der Stiftungsmittel ist zum Tag des Ehrenamtes im Dezember 2026 für das Jahr 2027 vorgesehen.
Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Gesundheit & Soziales | Mi., 21.01.1970 - 15:23 Uhr | Seitenaufrufe: 0« zurück zur News-Übersicht