Digitale Antragstellung und neue Regelungen für die Rostocker EhrenamtsCard
Rostock (HRPS) • Die Rostocker EhrenamtsCard kann jetzt digital beantragt werden. Darauf weist der Fachbereich Ehrenamt hin. Die Antragstellung erfolgt über das MV-Serviceportal. Organisationen melden sich dafür mit ihrem Unternehmenskonto an, Initiativen und Selbsthilfegruppen nutzen die Bund-ID.
Seit dem 1. Januar 2026 gelten zudem erweiterte Zugangsbedingungen: Künftig können auch Ehrenamtliche, die eine Aufwandsentschädigung erhalten (sofern diese die Übungsleiter- oder Ehrenamtspauschale nicht übersteigt), die EhrenamtsCard beantragen. Zusätzlich wird Projekt basiertes Engagement stärker berücksichtigt: Nach Abschluss eines Projekts kann ein Antrag gestellt werden. In diesem Fall ist die EhrenamtsCard ein Jahr gültig, jedoch nicht verlängerbar.
Unverändert gilt: Anspruch auf die EhrenamtsCard haben Personen, die sich seit mindestens drei Jahren – bei Jugendlichen bis 18 Jahren seit mindestens einem Jahr – unentgeltlich in einer gemeinnützigen Organisation mit Sitz in Rostock engagieren und dabei mindestens fünf Stunden pro Woche beziehungsweise 250 Stunden jährlich leisten.
In der Hanse- und Universitätsstadt Rostock engagieren sich zahlreiche Menschen in Vereinen, Verbänden und Organisationen ehrenamtlich - oft neben Ausbildung, Beruf und Familie. Um dieses Engagement zu würdigen, wurde im Jahr 2011 die Rostocker EhrenamtsCard eingeführt. Die Karte dient als Zeichen der Anerkennung und des Dankes für freiwilliges Engagement. Darüber hinaus profitieren Karteninhaberinnen und -inhaber von Vergünstigungen und besonderen Angeboten bei zahlreichen Partnereinrichtungen, die gegen Vorlage der Karte in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis in Anspruch genommen werden können.
Die Digitalisierung des Antragsverfahrens erfolgt im Zuge der Umsetzung des Onlinezugangsgesetz mit dem Ziel, Verwaltungsleistungen nutzerfreundlicher, schneller und vollständig digital zugänglich zu machen.
Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Gesundheit & Soziales | Mi., 21.01.1970 - 13:06 Uhr | Seitenaufrufe: 5« zurück zur News-Übersicht