Jugendschutzkontrollen auf dem Rostocker Weihnachtsmarkt 2025 / News / Seestadt Rostock
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Jugendschutzkontrollen auf dem Rostocker Weihnachtsmarkt 2025

Rostock-Stadtmitte (HRPS) • Der Rostocker Weihnachtsmarkt ist nicht nur ein Anziehungspunkt für Familien, sondern auch bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen sehr beliebt. Die in diesem Jahr durchgeführten Jugendschutzkontrollen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock machten auf die Risiken von Alkohol- und Tabakkonsum für Minderjährige aufmerksam.

Um den Jugendschutz zu stärken und die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes in Rostock zu überprüfen, führte die „Arbeitsgemeinschaft Jugendschutz“ zwei gezielte Kontrollen auf dem Rostocker Weihnachtsmarkt durch. Dabei wurden 242 Jugendliche kontrolliert. In 35 Fällen kam es zu Verstößen gegen die Jugendschutzbestimmungen, darunter 30 Fälle von unerlaubtem Rauchen. Nach § 10 des Jugendschutzgesetzes ist das Rauchen von Tabakwaren in der Öffentlichkeit für Minderjährige verboten. Das gilt auch für E-Zigaretten und Tabakerhitzer.

Ein weiterer Verstoß betraf den unerlaubten Alkoholkonsum nach den Vorgaben des Jugendschutzgesetzes. Außerdem führten die Einsatzkräfte im Rahmen der Gefahrenabwehr zwei Gespräche mit Eltern, da Minderjährige verbotenerweise E-Zigaretten konsumiert hatten.

Ein besonderer Schwerpunkt lag auf der Einhaltung der Jugendschutzregeln durch Händler und Veranstalter. Der Verkauf und Ausschank von Spirituosen und Mixgetränken ist nach § 9 des Jugendschutzgesetzes erst ab 18 Jahren erlaubt. Das gilt auch für Glühwein mit Schuss. Damit diese Regeln eingehalten werden, fanden vor und während der Weihnachtsmarktzeit Informationsgespräche, Beratungen und Kontrollen an den Verkaufsständen auf dem Markt sowie im Umfeld der Veranstaltung statt. Ziel war es, die ordnungsgemäße Abgabe von alkoholischen Getränken und Tabakwaren sicherzustellen. Bei den Kontrollen wurde vor Ort ein Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz festgestellt.

Die Arbeitsgemeinschaft setzt sich aus Vertreterinnen und Vertreter der Polizei, des Jugendamtes, des Gesundheitsamtes sowie des Stadtamtes zusammen. Ziel der Jugendschutzkontrollen ist es, sowohl Jugendliche als auch Gewerbetreibende durch gemeinsame Gespräche über die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes aufzuklären und zugleich über Gesundheitsrisiken sowie Suchtgefahren zu informieren. Nur durch eine konsequente und verantwortungsvolle Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben kann der Schutz der Jugend wirksam gewährleistet werden. Dabei spielt das Verantwortungsbewusstsein der Erwachsenen eine entscheidende Rolle, um die Wirksamkeit des Jugendschutzgesetzes sicherzustellen.

[italic]Weitere Hilfe und Informationen zum Thema Jugendschutz:[/italic]

[strong]Nummer gegen Kummer - Kinder- und Jugendtelefon[/strong] anonym und kostenfrei:

0800 116111 (Mo.-So. 14-20 Uhr) oder unter www.nummergegenkummer.de

[strong]Elterntelefon[/strong] anonym und kostenfrei:

0800 1110550 (Mo.-Fr. 9-11 Uhr, Di.+Do. 17-19 Uhr)

[strong]Telefonberatung der BZgA[/strong] – kostenfrei:

0800 2322783

[strong]Hilfetelefon Sexueller Missbrauch[/strong] – kostenfrei:

0800 2255530 oder unter www.nina-info.de

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Gesundheit & Soziales | Mi., 21.01.1970 - 11:35 Uhr | Seitenaufrufe: 8
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