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„Die Unabhängigkeit der Justiz ist nicht verhandelbar.“

Rostock (JMMV) • Ministerin Jacqueline Bernhardt sprach zur Jahrestagung der Verwaltungsgerichtsbarkeit über die Resilienz des Rechtsstaates.

„Wir sehen in Europa und darüber hinaus, wie politische Kräfte versuchen, die Unabhängigkeit der Justiz zu schwächen, sie zu instrumentalisieren oder sogar systematisch auszuhöhlen. Was anderswo gelingt, darf in hier Deutschland niemals möglich werden. Eine Gefährdung des Rechtsstaates ist auch durch schleichende Einflussnahmen möglich, etwa über mangelnde Transparenz oder den Versuch, fachliche Kriterien zugunsten politischer Loyalität zu relativieren. Für mich ist die Unabhängigkeit der Justiz aber unverhandelbar“, betonte die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt zur Jahrestagung der Verwaltungsgerichtsbarkeit von Mecklenburg-Vorpommern in Güstrow.

„Die Unabhängigkeit der Justiz ist ein Verfassungsgebot und tägliche Aufgabe für Politik und Staat. Die Justiz muss Entscheidungen nach Recht und Gesetz treffen können und nicht nach der Erwartung politischer Akteurinnen und Akteure. Denn wer die Justiz politisch steuern kann, kann auch Grundrechte aushöhlen. Deshalb müssen wir Vorkehrungen treffen. Allein das Chaos um die Wahl von Richterinnen und Richtern am Bundesverfassungsgericht in diesem Jahr beweist diese Notwendigkeit. Noch vor einem Jahr hat der Bundesrat einer Grundgesetzänderung zugestimmt, mit der die Resilienz des Bundesverfassungsgerichts gestärkt werden soll. Wichtige Regelungen zum Status und zur Arbeit des Bundesverfassungsgerichts sind nun nicht mehr nur im Bundesverfassungsgerichtsgesetz zu finden, sondern haben Verfassungsrang“, so Justizministerin Jaqueline Bernhardt. Gleiches betonte sie auch beim anschließenden Jahresgespräch der Rechtspflege vor Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälten, Notarinnen und Notaren in Rostock.

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Lokales | Mi., 21.01.1970 - 10:53 Uhr | Seitenaufrufe: 11
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