Alle Bedarfsmeldungen wurden bisher erfüllt – Kein Bezug zur Haushaltssperre
Eltern zahlen nur einen Teil der Kosten für Lernmittel an kommunalen Schulen
Rostock (HRPS) • Die Kostenbeiträge für Unterrichts- und Lernmittel an kommunal getragenen Schulen in Rostock werden auf Grundlage der gültigen Lernmittelsatzung und des Schulgesetzes erhoben. Pro Schülerin und Schüler beträgt der jährliche Beitrag 30,68 Euro (früher 60 DM). Dieser Betrag deckt jedoch nur einen Teil der tatsächlichen Kosten ab. Bei nachgewiesenem Bedarf kann das Gesamtbudget für Lernmittel an den Schulen entsprechend angepasst werden.
Bestellungen von Lernmitteln sowie Lehr- und Unterrichtsmaterialien erfolgen über das Amt für Schule und Sport. Die Schulen reichen dafür ihre Bedarfsmeldungen ein, die anschließend geprüft und freigegeben werden.
Das Amt für Schule und Sport schätzt ein, dass das aktuelle Gesamtbudget für 2025 auskömmlich ist. Derzeit ist noch rund ein Fünftel der Mittel frei verfügbar, ein Viertel ist bereits durch Aufträge gebunden, aber noch nicht abgerechnet. Einzelne Schulbudgets können bereits ausgeschöpft sein – in diesen Fällen ist jedoch eine Aufstockung möglich.
Die Schulbudgets sind nicht von der aktuellen Haushaltssperre betroffen. Bedarfsmeldungen für Lernmittel, die als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe gelten, werden weiterhin ohne Einschränkung geprüft und freigegeben. Bislang wurde keine einzige Bedarfsmeldung abgelehnt.
Die Schulleitungen und das Staatliche Schulamt wurden nochmals über dieses Verfahren informiert, damit wurden möglicherweise vorhandene Informationsdefizite beseitigt.
Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Bildung | Mi., 21.01.1970 - 09:24 Uhr | Seitenaufrufe: 0« zurück zur News-Übersicht