Schlichten statt Richten – Schiedspersonen für Schiedsstellen in Rostock gesucht / News / Seestadt Rostock
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Quelle: Nordkurier | Do., 14:08 Uhr
Autobahn nach schwerem Unfall voll gesperrt - Bild: Nordkurier
Auf der A20 hat es am späten Donnerstagmorgen einen schweren Unfall gegeben. Zahlreiche Rettungskräfte sind vor Ort. Die Strecke ist derzeit gesperrt.
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Quelle: Hamburger Abendblatt | Do., 19:16 Uhr

Schlichten statt Richten – Schiedspersonen für Schiedsstellen in Rostock gesucht

Rostock (HRPS) • Noch bis zum 31. Juli 2025 können sich Interessenten als ehrenamtliche Schiedspersonen für Rostocker Schiedsstellen bewerben. Runder Tisch statt Klage ist das Ziel dieser Gremien. Streitigkeiten, beispielsweise über die eingeworfene Fensterscheibe oder die zu hohe Hecke des Nachbarn sowie weitere Ansprüche aus dem Nachbarrecht, können einfach geschlichtet werden. Aber auch bei Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen kann durch Einschaltung der Schiedsstelle der Gang zum Gericht vermieden werden.

Seit mehr als 25 Jahren gibt es in Rostock Schiedsstellen, in denen Bürgerinnen und Bürger der Hanse- und Universitätsstadt ehrenamtlich tätig sind. Grundlage dieser Tätigkeit bildet das Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern vom 10. Juli 1998.

Die Schiedsstellen sind jeweils mit einer vorsitzenden und stellvertretenden Schiedsperson besetzt. Sie werden durch die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock auf fünf Jahre gewählt. Die kommende Amtsperiode umfasst den Zeitraum vom 1. Februar 2026 bis 31. Januar 2031. Schiedspersonen müssen mindestens 25 Jahre alt, wahlberechtigt und nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Ehrenamt geeignet sein. Darüber hinaus sollen sie im Bereich der Gemeinde wohnen - nach Möglichkeit in den entsprechenden Wohngebieten, die der jeweiligen Schiedsstelle zugeordnet sind.

Aufgabe der Schiedsstellen ist es, zwischen streitenden Bürgerinnen und Bürgern untereinander bzw. Bürgerinnen und Bürgern sowie Firmen, Vereinen und sonstigen Einrichtungen zu schlichten bzw. einen Vergleich herbeizuführen und somit den Rechtsfrieden zwischen den Beteiligten wiederherzustellen. Umfassende Informationen und Hinweise zur ehrenamtlichen Tätigkeit der Schiedspersonen sowie die gesetzlichen Vorschriften sind im Internet unter www.schiedsamt.de bzw. www.bds-rostock.de abrufbar.

Interessenten richten ihre Bewerbung einschließlich eines kurzen Lebenslaufes bis zum 31. Juli 2025 an die Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Die Oberbürgermeisterin, Rechts- und Vergabeamt, Geschäftsstelle, Katja Lückert, Neuer Markt 1, 18055 Rostock oder unter dem Betreff „Bewerbung als Schiedsperson“ an die E-Mail-Adresse katja.lueckert@rostock.de. Für Rückfragen steht Katja Lückert unter der Telefonnummer 0381 381-1167 gern zur Verfügung.

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Stadt | Mi., 21.01.1970 - 06:20 Uhr | Seitenaufrufe: 5
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