
Lärmaktionsplan | Foto: Amt 73/Hansestadt Rostock
Jetzt Hinweise geben zum Lärmaktionsplan
„Tag gegen Lärm“ am 30. April 2025: „Ruhe rockt!“
Rostock • Noch bis zum 19. Mai 2025 läuft die Beteiligung der Öffentlichkeit am Lärmaktionsplan, der für die kommenden fünf Jahre Maßnahmenempfehlungen beinhaltet. Der Bericht ist online verfügbar und kann beim Amt für Umwelt- und Klimaschutz im Haus des Bauens und der Umwelt (Holbeinplatz 14, 18069 Rostock, Raum 120) montags und mittwochs von 9 bis 12 Uhr und von 13.30 bis 15.30 Uhr, dienstags von 9 bis 12 Uhr und 13.30 bis 18 Uhr, donnerstags von 9 bis 12 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr sowie freitags von 9 bis 13 Uhr eingesehen werden. Anregungen und Hinweise werden per E-Mail an die Adresse umweltamt@rostock.de oder per Post an das Amt für Umwelt- und Klimaschutz, Holbeinplatz 14, 18069 Rostock, erbeten.
Der Straßenverkehr ist die entscheidende Lärmquelle in Rostock, der alle mehr oder weniger im Alltag ausgesetzt sind. Diesem gesundheitsrelevanten Problem widmet sich die Lärmminderungsplanung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Die Stadt hat sich mit dem Lärmaktionsplan verpflichtet, insbesondere den Straßenverkehrslärm in sehr lauten Bereichen zu reduzieren und ruhige Gebiete zu schützen.
„Ruhe rockt!“ lautete auch das Motto des 28. „Tag gegen Lärm“ (International Noise Awareness Day) am 30. April. Der Aktionstag rückte dieses Jahr lärmbewusstes Verhalten in den Fokus. So setzte sich das Umweltbundesamt in Kooperation mit der Deutschen Gesellschaft für Akustik (DEGA) mit der Frage – „Muss das so laut sein?“ – auseinander. Dabei wurden Strategien zur Lärmminderung mit innovativen Technologien vorgestellt sowie Anregungen zu lärmbewusstem Verhalten gegeben.
Lärm, der durch menschliches Verhalten verursacht wird, entsteht schnell und besonders häufig in Wohngebieten und öffentlichen Räumen – überall dort, wo Menschen auf engem Raum zusammentreffen. Typische Beispiele für verhaltensbedingten Lärm sind laute Gespräche, Grölen, Schreien, Türenschlagen oder private Feierlichkeiten. Ein lärmbewusstes Verhalten könnte daher in vielen Alltagssituationen helfen, Lärmkonflikte zu vermeiden.
Besondere Beachtung verdienen die Ruhezeiten. In Deutschland gilt im Allgemeinen von 22 bis 6 Uhr die Nachtruhe, in der Geräusche auf Zimmerlautstärke reduziert werden sollten. Auch das lärmbewusste Verhalten im Straßenverkehr kann Lärm reduzieren, beispielsweise durch verhaltene Beschleunigung – nicht nur bei Motorrädern. Die Entscheidung, das eigene Auto stehen zu lassen und den öffentlichen Verkehr oder das Fahrrad zu benutzen, trägt ebenfalls zur Lärmentlastung bei.
Ulrich Kunze
Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Gesundheit & Soziales | Fr., 02.05.2025 11:16 Uhr | Seitenaufrufe: 8