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Kein Kunststoff im Biomüll

Neue Regelung zur Bioabfallverordnung

Rostock (HRPS) • Ab 1. Mai 2025 wird die Bioabfallverordnung (BioAbfV) um einen neuen Paragraphen ergänzt. Die Änderung dient vor allem der Reduzierung des Eintrags von Kunststoffen in die Umwelt. Mit der Rechtsänderung soll erreicht werden, dass Fremdstoffe, wie Kunststoff, Glas, Metall sowie kompostierbare Plastiktüten aus den Bioabfall- Behandlungsprozessen wie Vergärung und Kompostierung ferngehalten werden. Die neue Regelung reagiert auf die wachsende Problematik, dass zu viele Fremdstoffe im Bioabfall enthalten sind, die häufig dazu führen, dass der aus dem Bioabfall gewonnene Kompost unbrauchbar ist. Um eine gute Kompostqualität zu gewährleisten, dürfen in den Biotonnen künftig maximal ein Prozent Störstoffe enthalten sein.

Damit wird ein wichtiger Beitrag zum Umweltschutz geleistet und die Effizienz der Bioabfallverwertung erhöht. Die Umsetzung dieser Regelung erfordert die Unterstützung aller Einwohnerinnen und Einwohner, um eine saubere und nachhaltige Abfallwirtschaft zu fördern.

[italic][strong]Wer ist für die saubere Sammlung der Bioabfälle zuständig?[/strong][/italic]

Jede Nutzerin und jeder Nutzer einer Biotonne ist für eine sortenreine Trennung und Sortierung der Bioabfälle verantwortlich. Das Entfernen von Störstoffen aus dem Bioabfall ist mit einem großen technischen Aufwand verbunden. Deshalb ist die Mithilfe der Nutzerinnen und Nutzer von Biotonnen bei der sortenreinen Trennung von großer Bedeutung.

[italic][strong]Werden in Rostock Biotonnenkontrollen durchgeführt?[/strong][/italic]
[italic][strong]Wird meine Biotonne nicht abgeholt, wenn Fremdstoffe enthalten sind?[/strong][/italic]

In der Hanse- und Universitätsstadt Rostock werden die Biotonnen wie gewohnt vom 1. April bis 30. November wöchentlich geleert. Gezielte Kontrollen der Biotonnen sind vorerst zwar nicht geplant, Biotonnen mit deutlichen Fehlbefüllungen können allerdings stehen gelassen werden.

[italic][strong]Was gehört zu Bioabfällen?[/strong][/italic]

Zu Bioabfällen zählen Pflanzenabfälle und Küchenabfälle wie zum Beispiel Obst- und Gemüsereste, Kaffeesatz, Teebeutel, Eierschalen, Küchenpapier, Grün-/Strauchschnitt, Blumen und Laub. Zu beachten ist, dass zubereitete Speisereste (auch Knochen vom Kotelett, Fischgräten) zwar in den Bioabfall gehören, jedoch nicht auf den Komposter.

Nicht zu Bioabfall gehören wiederum neben jeder Form von Kunststoffen, Straßenkehricht, künstliche Käserinde, Staubsaugerbeutel, Hygieneartikel, behandeltes Holz, Asche und Tierstreu. Auch kompostierbare Plastiktüten gehören nicht in die Biotonne, da sie zu lange brauchen, bis sie vollständig abgebaut sind.

Um die Entsorgung zu erleichtern, ist es ratsam Bioabfälle separat im sogenannten Vorsortierer, vorzugsweise in Papiertüten, zu sammeln. Wird er in Plastikbeuteln gesammelt, ist bei der Entleerung in die Biotonne darauf zu achten, dass der Beutel unbedingt anschließend in der Restmülltonne entsorgt wird.

Weitere Informationen und Hinweise zur Biotonne sind auf den Internetseiten des Amtes für Umwelt- und Klimaschutzes und der Stadtentsorgung Rostock GmbH zu finden.

[strong][italic]#WirfürBio - viel zu wertvoll für die Restmülltonne[/italic][/strong]

Als Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität und zur Steigerung der Menge des Bioabfalls nimmt die Hanse- und Universitätsstadt Rostock gemeinsam mit der Stadtentsorgung Rostock seit 2018 an der Kampagne #WIRFUERBIO (www.wirfuerbio.de) – zu wertvoll für die Restmülltonne teil. Dabei geht es auch um die öffentliche Informations- und Aufklärungsarbeit zur Vermeidung von Plastiktüten und so genannten „kompostierbaren“ Plastiktüten in den Biotonnen.

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Umwelt & Natur | Mi., 21.01.1970 - 05:52 Uhr | Seitenaufrufe: 0
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