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Update zum Nachholspiel gegen Unterhaching und zum Landespokalspiel in Schönberg

Rostock-Hansaviertel (FCH) • Wie wir am vergangenen Donnerstag mitgeteilt hatten, wurde unsere Verwaltungsbeschwerde gegen die Absetzung unseres Auswärtsspiels bei der SpVgg Unterhaching vom Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) abgewiesen und zugleich vom DFB kommuniziert, dass die Partie am 29. April 2025 (Dienstag, 19 Uhr) nachgeholt werden soll.

F.C. Hansa Rostock klagt gegen Entscheidung des DFB-Bundesgerichts

Der F.C. Hansa Rostock hat sich nach juristischer Beratung und interner Abstimmung zwischen Aufsichtsrat, Vorstand und sportlicher Leitung geschlossen dafür entschieden, gegen die Entscheidung des DFB-Bundesgerichts weitere zur Verfügung stehende Rechtsmittel in Anspruch zu nehmen und deshalb in die nächsthöhere Instanz zu gehen, welche das Ständige Schiedsgericht ist. Aus unserer Sicht wurden in der Urteilsbegründung des DFB-Bundesgerichtes die zentralen Argumente des F.C. Hansa nicht ausreichend berücksichtigt. Das Bundesgericht begründet seine Entscheidung u.a. mit dem Verbandsinteresse, dass alle Spiele sportlich auszutragen sind. Diese Argumentation verkennt jedoch das klare Verschulden der SpVgg Unterhaching am Spielausfall, das sich insbesondere im Fehlen eines genehmigten Sicherheitskonzepts sowie der wiederholten Nichteinhaltung behördlicher Fristen dokumentiert. Aus diesem Grund ist der F.C. Hansa der Überzeugung, dass das schuldhafte Verhalten der SpVgg Unterhaching wie ein Nichtantritt zu bewerten ist und das Spiel dementsprechend 0:2 gegen Unterhaching zu werten ist.

Die Neuansetzung führt für den F.C. Hansa zu einer sportlich höchst belastenden und damit inakzeptablen Situation, die ohne das Verschulden des F.C. Hansa entstanden ist: Innerhalb von nur fünf Tagen müsste unser Team drei Pflichtspiele, davon zwei Auswärtsspiele mit entsprechend langer Anreise, bestreiten - das Nachholspiel auswärts gegen Unterhaching, das Landespokal-Halbfinale in Schönberg sowie das Ligaspiel in Sandhausen. Dies stellt aus unserer Sicht einen nicht hinnehmbaren Wettbewerbsnachteil dar, steht in völligem Widerspruch zum Fair-Play Gedanken und gefährdet darüber hinaus maßgeblich die Integrität beider Wettbewerbe (Landespokal und Ligaspielbetrieb).

Landespokalspiel in Schönberg Der DFB und der Landesfußballverband Mecklenburg-Vorpommern hatten bereits Mitte März vereinbart, dass im Falle einer Neuansetzung des Unterhaching-Spiels am 29. April 2025 die notwendige Verlegung des Landespokal-Halbfinals erfolgt. Der FC Schönberg hat dementgegen am vergangenen Sonntag öffentlich kommuniziert, dass im beiderseitigen Einvernehmen das Halbfinale wie geplant am 1. Mai 2025 stattfinden wird. Dieser Aussage möchten wir hiermit ausdrücklich widersprechen, da es zu der Ansetzung des Spiels am 1. Mai definitiv keinen Konsens gab und der F.C. Hansa diesen Spieltermin aufgrund der Ansetzungen der Ligaspiele nicht akzeptieren kann. Der FC Schönberg hat darüber hinaus heute dem F.C. Hansa als auch dem Landesfußballverband Mecklenburg-Vorpommern mitgeteilt, dass er einer Verlegung des Spieltermins bis auf weiteres nicht zustimmt.

Der F.C. Hansa Rostock befindet sich weiterhin im Austausch mit dem DFB, dem Landesfußballverband Mecklenburg-Vorpommern sowie dem FC Schönberg, mit der klaren Erwartungshaltung an alle Parteien - auch mit Blick auf den Zeitfaktor - schnellstmöglich gemeinsam eine tragfähige und vor allem faire Lösung zu finden, die die Integrität der Wettbewerbe wiederherstellt.

"Es ist weiterhin äußerst bedauerlich, dass es überhaupt zu dieser Spielabsetzung am 2. März und den daraus entstandenen Verhandlungen gekommen ist. Wir glauben, dass Spielausschuss und Bundesgericht des DFB ein falsches Urteil getroffen haben. Und deshalb gehen wir in die nächste Instanz und rufen das dafür zuständige Schiedsgericht an. Dabei geht es für uns auch um grundsätzliche Überlegungen, denn das schuldhafte Absetzen eines Ligaspiels muss mit maximaler Konsequenz verhindert werden. Zudem wird in unserem Fall die Integrität des sportlichen Wettbewerbs gefährdet. 3 Pflichtspiele in 5 Tagen waren selbst während der Corona-Pandemie ein absolutes No-Go - das ist weder für die Sportler noch die Vereine zumutbar. So gerne wir den Kampf um Punkte auf dem Rasen und nicht am grünen Tisch führen würden", so Jürgen Wehlend, Vorstandsvorsitzender des F.C. Hansa Rostock.

Der Aufsichtsrat und Vorstand des F.C. Hansa Rostock stellen klar, dass die bisherige Art und Weise der Kommunikation mit uns als Verein absolut indiskutabel ist und unterstreicht, dass der F.C. Hansa in dieser grundsätzlichen Frage vehement seine Interessen und die Integrität des Wettbewerbs vertreten wird.

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Freizeit & Sport | Mi., 21.01.1970 - 05:37 Uhr | Seitenaufrufe: 37
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