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Verkehrsunfall mit 6-jährigem Jungen - Polizei sucht beteiligte Fahrzeugführerin

Rostock-Lichtenhagen (PIHR) • Am Donnerstag, dem 10.04.2025, kam es gegen 16:00 Uhr im Bereich der Güstrower Straße / Flensburger Straße in Rostock-Lichtenhagen zu einem Verkehrsunfall, bei dem ein 6-jähriger Junge verletzt wurde.

Nach bisherigen Erkenntnissen war der Junge gemeinsam mit einer Freundin und einem angeleinten Hund unterwegs. Als sich der Hund plötzlich losriss und davonlief, rannte der Junge hinterher - hierbei überquerte er eine Fahrbahn und kollidierte mit einem von ihm aus gesehen Richtung links kommenden Pkw.

Der Junge stürzte infolge des Zusammenstoßes zu Boden. Nach ersten Erkenntnissen stiegen sowohl die Fahrerin als auch ein Beifahrer aus dem Fahrzeug aus, erkundigten sich nach der Gesundheut des Kindes und fingen seinen Hund wieder ein. Der Junge äußerte vor Ort gegenüber den Beteiligten zunächst an, dass es ihm gut gehe. Dennoch verließen die beiden Erwachsenen anschließend die Unfallstelle, ohne die Polizei oder den Rettungsdienst zu informieren.

Erst später wurde das Kind ärztlich untersucht und musste mit mehreren Prellungen und Verletzungen stationär in einem Krankenhaus aufgenommen werden.

Das Kriminalkommissariat Rostock hat die Ermittlungen übernommen bittet die Fahrerin des beteiligten Fahrzeugs dringend, sich zur Klärung des Unfallhergangs zu melden. Ebenso werden Zeuginnen und Zeugen, die den Vorfall beobachtet haben oder Angaben zum Fahrzeug bzw. den beteiligten Personen machen können, gebeten, sich unter der Telefonnummer 0381 / 4916 - 1616 oder jeder anderen Polizeidienststelle zu melden.

Kinder reagieren im Straßenverkehr oft unvorhersehbar. Zusätzlich haben sie ein eingeschränktes Sichtfeld und können Gefahren und Geschwindigkeiten zumeist nicht richtig einschätzen. In diesem Zusammenhang möchte die Polizei noch einmal für alle Verkehrsteilnehmer Hinweise zum richtigen Verhalten nach einem Unfall mit Kindern geben.

Was ist bei einem Unfall mit einem Kind zu tun?

1. Sofort anhalten - Unfallstelle absichern

- Sichern Sie die Unfallstelle (z.B. Warndreieck aufstellen). -Bewahren Sie Ruhe und Überblick.

2. Erste Hilfe leisten

- Sprechen Sie das Kind beruhigend an. - Versuchen Sie nicht, dasKind zu bewegen, wenn Sie nicht sicher sind, dass es unverletzt ist.

- Rufen Sie in jedem Fall den Notruf (112/110) - auch wenn das Kindsagt, es gehe ihm gut. Kinder unterschätzen oft ihre Verletzungen. - Leisten Sie bei Bedarf Erste Hilfe.

3. Am Unfallort bleiben

- Verlassen Sie niemals den Unfallort, bevor Erziehungsberechtigteund/oder die Polizei eintrifft und die Personalien ausgetauscht wurden. - Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort kann eine Straftat darstellen - auch wenn Sie dachten, "es sei ja nichts passiert"

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Polizeibericht | Mi., 21.01.1970 - 05:37 Uhr | Seitenaufrufe: 35
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