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Notruf-Missbrauch - wenn Rettungskräften die Zeit für echte Einsätze genommen wird

Rostock/Umland (PIHR) • 122.165 - das ist die Anzahl der in der Einsatzleitstelle des Polizeipräsidiums Rostock registrierten Notrufe für das Jahr 2024. Als eine von insgesamt sogar zwei Einsatzleitstellen der Polizei Mecklenburg-Vorpommern ereilten die "110" allein hier somit jeden Tag in etwa 330 Anrufe, in denen Bürgerinnen und Bürger Informationen zu Verkehrsunfällen, verbalen Auseinandersetzungen, Sachbeschädigungen, Diebstahls- und Raubdelikten sowie vielen weiteren Situationen oder auch Bedrohungslagen mitteilten. In der Regel haben die Anrufer der "110" eines gemeinsam: sie benötigen Hilfe. Umso ernüchternder ist die Tatsache, dass die Polizeikräfte des Präsidiums Rostock allein im zurückliegenden Jahr bei mehr als 220 Sachverhalten durch unechte Situationen missbräuchlich zum Einsatz kamen.

Solch ein Anruf ereilte die Polizei nun auch am 01.04.2025 um 03:32 Uhr. Im Zuständigkeitsbereich der Polizei Bützow meldet ein an der Stimme erkennbar aufgeregter Anrufer eine Bedrohungslage in einer Schwaaner Pension. Aufgrund der in solchen Sachverhalten gebotenen Eile sowie auch unter Berücksichtigung der zurückzulegenden Distanzen zwischen Dienststelle und Einsatzort nutzen die eingesetzten Beamten die Sonder- und Wegerechte. Sprich: sie fahren unter Nutzung von Blaulicht und Martinshorn situativ angepasst mit teilweise deutlich erhöhter Geschwindigkeit, um schnellstmöglich am jeweiligen Einsatzort eintreffen und helfen zu können. In Schwaan, am vermeintlichen Ort des Geschehens vom 01.04.2025, konnten die Beamten jedoch niemanden feststellen. Kein Anrufer, der auf sich aufmerksam macht oder gar weitere Hinweisgeber, Zeugen oder Beteiligte. Auch akustisch konnten die Einsatzkräfte keine relevanten Feststellungen treffen. Erst nach erfolgtem Rückruf des für das Polizeirevier zuständigen Dienstgruppenleiters bei dem Anrufer selbst stellte sich dieser den vor Ort befindlichen Polizisten gegenüber. Sich ahnungslos gebend, gar die Beamten verhöhnend gab er an, dass es zu keiner Bedrohungslage gekommen sei. Auch nach erfolgter Aufklärung durch die Beamten über das gezeigte Fehlverhalten, die potentiell entstandenen Kosten sowie auch mögliche strafrechtliche Konsequenzen gab sich der 44-jährige gebürtige Güstrower nicht einsichtig.

Ein derartiger Missbrauch kann situativ erhebliche Folgen nach sich ziehen. Nicht nur, dass solch unnötige Einsatzlagen verhindern, dass Polizei sowie auch andere Rettungskräfte für diese Zeit nicht für echte Notfälle eingesetzt werden können. Darüber hinaus erhöht sich aufgrund der Einsatzfahrt auch das Risiko für schwere Verkehrsunfälle. Der Gesetzgeber sieht in diesem Deliktsbereich ein Strafmaß der Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder auch Geldstrafe vor. Zudem wird in jedem Fall geprüft, inwieweit die für den jeweiligen Einsatz entstandenen Kosten den verantwortlichen Personen auferlegt werden können.

Im vorliegenden Fall des Einsatzes in der Nacht des 01.04.2025 wurde durch die Einsatzkräfte ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, welches im Weiteren nun durch die Beamtinnen und Beamten der Kriminalpolizei bearbeitet wird.

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Polizeibericht | Mi., 21.01.1970 - 05:22 Uhr | Seitenaufrufe: 65
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