EU-Richtlinie zur Altkleiderentsorgung - Getrenntsammlungspflicht seit 1. Januar 2025 / News / Seestadt Rostock
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Quelle: Hansestadt Rostock | So., 13:20 Uhr

EU-Richtlinie zur Altkleiderentsorgung - Getrenntsammlungspflicht seit 1. Januar 2025

Rostock (HRPS) • Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland eine gesetzliche Pflicht zur getrennten Sammlung von Alttextilien. Diese wird durch die EU-Abfallrahmenrichtlinie und das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) eingeführt mit dem Ziel, die Wiederverwendung und das Recycling von Textilien zu fördern und Abfälle nachhaltiger zu verwerten. Langfristig soll so der Anteil verwertbarer Alttextilien im Restabfall reduziert und die Kreislaufwirtschaft gestärkt werden.

In Rostock ist die Getrenntsammlung von Alttextilien bereits flächendeckend möglich, teilt das Amt für Umwelt- und Klimaschutz mit. An über 200 Standorten stehen Altkleidercontainer zur Verfügung sowie zusätzlich auf den Recyclinghöfen. Informationen dazu sind im Abfallwirtschaftskonzept der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zu finden.

[strong][italic]Was gehört in den Altkleidercontainer?[/italic][/strong]

Gut erhaltene Kleidungsstücke, die nicht mehr im eigenen Gebrauch sind, gehören nach wie vor in die Altkleidercontainer. Neben Kleidung können auch Bettwäsche, Tischdecken, Hüte und Schuhe in die Altkleidercontainer gegeben werden. In den Altkleidercontainer sollten ausschließlich saubere und trockene Alttextilien gegeben werden. Wichtig ist zudem, dass Altkleidung in Tüten verpackt und Schuhe paarweise gebündelt eingeworfen werden. So kann eine ordnungsgemäße Sammlung und Weiterverwertung gewährleistet werden.

[italic][strong]Was gehört nicht in die Altkleidercontainer?[/strong][/italic]

Nicht in den Altkleidercontainer gehören verschmutzte oder nasse Kleidungsstücke. Diese müssen weiterhin in der Restmülltonne entsorgt werden. Stark beschädigte oder zerschnittene Textilien sollten ebenfalls nicht in den Altkleidercontainer gegeben werden. Auch abgetragene Schuhe und stark verunreinigte Textilien wie Putzlappen gehören nach wie vor in die Restmülltonne, da sonst eine vernünftige Weiterverarbeitung unmöglich gemacht bzw. der Aufbereitungsprozess erheblich erschwert wird.

[italic][strong]Wer ist für die Leerung der Altkleidercontainer zuständig?[/strong][/italic]

Die meisten Altkleidercontainer werden direkt vom öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, dem Amt für Umwelt- und Klimaschutz der Hanse- und Universitätsstadt beauftragt und aktuell durch die Firma „East-West“ geleert. Des Weiteren gibt es Altkleidercontainer von Hilfsorganisationen wie dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) oder der Caritas. Diese werden von der jeweiligen Organisation betreut.

Sollte ein Container voll sein, werden die Einwohnerinnen und Einwohner gebeten, dies direkt dem jeweiligen Träger zu melden. Alternativ kann eine Meldung über das städtische „Klarschiff“-Portal erfolgen.

Rostocker Einwohnerinnen und Einwohnern stehen mehrere Entsorgungsoptionen für Altkleidung und Alttextilien zur Verfügung.

[italic][strong]Weiterverkauf[/strong][/italic]

Gut erhaltene Kleidung kann über Second-Hand-Läden, Flohmärkte oder Online-Plattformen weiterverkauft werden.

[italic][strong]Spenden und Weitergabe von gebrauchsfähiger Kleidung[/strong][/italic]

Noch tragbare Kleidung kann an Sozialkaufhäuser, Umsonst-Läden oder gemeinnützige Vereine gespendet werden. Auch Sammelcontainer verschiedener Hilfsorganisationen nehmen gut erhaltene Kleidung an.

[italic][strong]Sammelboxen in Bekleidungsgeschäften[/strong][/italic]

In einigen Bekleidungsgeschäften stehen außerdem Boxen für die Abgabe von kleineren Mengen wiederverwendbarer Altkleidung bereit.

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Umwelt & Natur | Mi., 21.01.1970 - 04:41 Uhr | Seitenaufrufe: 0
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