Inklusionspreis der Hanse- und Universitätsstadt Rostock wird 2025 erstmals verliehen / News / Seestadt Rostock
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Inklusionspreis der Hanse- und Universitätsstadt Rostock wird 2025 erstmals verliehen

Rostock (HRPS) • Erstmals wird in diesem Jahr ein Inklusionspreis der Hanse- und Universitätsstadt Rostock verliehen. „Die Ehrung soll die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und ein inklusives Zusammenleben in unserer Stadt fördern“, unterstreicht Rostocks Behindertenbeauftragte Jennifer Burgert. „Dieses Engagement wird von zahlreichen Akteurinnen und Akteuren unterstützt und gelebt und soll mit dem Inklusionspreis besonders gewürdigt und sichtbarer gemacht werden.“

2025 wird der Inklusionspreis unter dem Motto „Ausbildung und Arbeit - gelungene Inklusion ins Arbeitsleben“ stehen. Preisträgerinnen und Preisträger können Persönlichkeiten der Stadt, Vereine, Verbände und Selbsthilfegruppen, Hilfsorganisationen, Bildungs-, Kultur- und Sporteinrichtungen, Initiativen, Netzwerke, Betriebe, Firmen und Unternehmen sein, die sich im besonderen Maße für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen verdient gemacht haben.

Bewerbungen und Vorschläge sind mit einer ausführlichen Begründung - Beschreibung der Initiative, Zielsetzung, Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner - bis zum 31. Mai 2025 unter folgender Adresse einzureichen:

Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Büro der Oberbürgermeisterin
Büro für Behindertenfragen
Neuer Markt 1
18055 Rostock

oder per E-Mail an behindertenbeauftragte@rostock.de

Ein Auswahlgremium wird aus den Bewerbungen und Vorschlägen eine Empfehlung an Oberbürgermeisterin Eva-Maria Kröger geben. Der Inklusionspreis ist mit einem Preisgeld in Höhe von 3.000 Euro dotiert und wird anlässlich des Ehrenamtsballs der Behindertenhilfe am 20. September 2025 an eine oder mehrere Initiativen oder Persönlichkeiten verliehen.

Der Preis wird gemäß § 8 der Satzung über Ehrungen verdienstvoller Persönlichkeiten durch die Hanse- und Universitätsstadt Rostock vom 14. Dezember 2023 erstmals ausgeschrieben. Er soll künftig alle zwei Jahre verliehen werden.

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Gesundheit & Soziales | Mi., 21.01.1970 - 03:52 Uhr | Seitenaufrufe: 21
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