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Ab dem 10. Januar tritt für Angler auf der Ostsee eine neue Regel in Kraft. Es geht um mehr Kontrolle und eine bessere Übersicht. Die Kritik daran ist deutlich.
Das war ein „ruhiger“ Jahreswechsel in Rostock: 300 Einsätze, 74 Brände, mehrere Verletzte, Schreckschusswaffen, ein gesprengter Zigarettenautomat und Feuerwerk vorm Pflegeheim.
Wer arbeitet, wenn Rostock feiert: Silvester im Penta-Hotel mit Hoteldirektor, Rezeption und Barchef John zwischen Stress, Hoffnung und Herz.
Turmleuchten zwischen Gänsehaut und Kompromissen: Das Wetter bremst einen großen Teil des Feuerwerks aus, ein kurzzeitiges Wege-Chaos sorgt für Frust. Doch es gab auch Lichtblicke.
Rostock (RSAG) - Mit dem Ende der Weihnachtsferien tritt am Montag, 5. Januar 2026, der neue Jahresfahrplan der Rostocker Straßenbahn AG in Kraft. Einzig größere Änderung im Angebot ist die Wiederaufnahme des Regelbetriebs auf der Straßenbahnlinie 2 zwischen Reutershagen und Kurt-Schumacher-Ring. Nach mehr als vier Jahren...
Quelle: HRO-News.de | Di., 14:48 Uhr
Rostock/Mecklenburg-Vorpommern (PIHR) - Im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Rostock kam es in der Silvesternacht zwischen 18:00 Uhr und 05:00 Uhr zu einer Vielzahl polizeilicher Einsätze. Schwerpunktmäßig waren diese auf den unsachgemäßen Umgang mit Pyrotechnik zurückzuführen. In Reddelich erlitt ein 23-jähriger Deutsche durch den...
Quelle: HRO-News.de | Do., 06:52 Uhr
Polizei durchkämmt Rostocker Grundstücke wegen Verdachts auf Drogenhandel.
Festnahme am Hauptbahnhof Rostock
Rostock-Stadtmitte (BPHR) • Am 24. September 2024 gegen 00:30 Uhr nahmen Polizeibeamte der Bundespolizeiinspektion Rostock einen 41-jährigen Ukrainer fest.
Bei der Kontrolle und Überprüfung seiner Personaldaten stellten die Beamten fest, dass gegen den Mann zwei Haftbefehle vorlagen. Die Staatsanwaltschaft Dresden hatte ihn ausgeschrieben, da er noch zwei offene Geldstrafen in Höhe von insgesamt 700,- Euro (70 Tagessätze zu je 10,- Euro) nebst Verfahrenskosten in Höhe von insgesamt 339,21 Euro zu zahlen hat. Das Amtsgericht Dresden hatte ihn wegen Diebstahls verurteilt. Da der Mann nicht über ausreichende Barmittel zur Zahlung der Geldstrafe verfügte, wurde er zur Verbüßung der Ersatzfreiheitsstrafe in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt verbracht.
Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Polizeibericht | Mi., 21.01.1970 - 00:47 Uhr | Seitenaufrufe: 48« zurück zur News-Übersicht
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