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Quelle: OSTSEE-ZEITUNG | Fr., 04:14 Uhr
BOAR Michael Allwardt, kommissarischer Leiter des Amtes für Brandschutz/ Rettungsdienst und Katastrophenschutz, Stadtwehrführer Thomas Ebeling, Marcel Drewitz, stellvertretender Stadtwehrführer, und Senator Dr. Chris von Wrycz Rekowski (v.l.n.r.). | Foto: Kral/Feuerwehr Rostock/Hansestadt Rostock
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Quelle: HRO-News.de | Mi., 17:23 Uhr

Online-Dienste nutzen – zum Beispiel beim Führungszeugnis

Rostock (HRPS) • Zeugnisse gibt es nicht nur in der Schule. Auch der Staat kann Zeugnisse ausstellen – Führungszeugnisse. Ein Führungszeugnis kann in unterschiedlichen Konstellationen notwendig sein: Zum Beispiel beim Antritt einer neuen Arbeitsstelle, für die Beantragung bestimmter behördlicher Genehmigungen wie einen Fahrgastbeförderungsschein oder wenn eine ehrenamtliche Tätigkeit mit Minderjährigen angestrebt wird. Das Führungszeugnis kann ab Vollendung des 14. Lebensjahres von jeder Person oder deren gesetzlicher Vertretung beantragt werden.

„Die Beantragung eines Führungszeugnisses gehört zu den Hauptanliegen, die in unseren Ortsämtern bearbeitet werden. Der Antrag kann jedoch inzwischen auch online über das Portal des Bundesamts für Justiz ausgefüllt werden“, sagt Dr. Chris von Wrycz Rekowski, zuständiger Senator für Finanzen, Digitalisierung und Ordnung in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Für die Online-Beantragung werden ein Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweis und ein NFC-fähiges Smartphone benötigt. „Wichtig ist, die Online-Beantragung wirklich nur dort durchzuführen. Es kursieren zahlreiche unseriöse Angebote im Netz, die anstelle des eigentlichen Antrags eine kostenpflichtige Online-Anleitung zum Ausfüllen des Antrags anbieten. Hier ist Vorsicht geboten. Die Verbraucher zahlen auf diese Weise am Ende doppelt“, so Senator Dr. von Wrycz Rekowski. Ist das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer deutschen Behörde, so wird das Dokument nach der Beantragung direkt an die Behörde geschickt. Andernfalls wird es an die Antrag stellende Person postalisch übersandt.

Beim Führungszeugnis handelt es sich um eine auf grünem Spezialpapier gedruckte Urkunde, die bescheinigt, ob jemand vorbestraft ist oder nicht. Die entsprechenden Daten über Vorstrafen stammen aus dem Bundeszentralregister. Nach dem Bundeszentralregistergesetz werden Geldstrafen ab 90 Tagessätzen oder Freiheitsstrafen in das Führungszeugnis aufgenommen. Wie lange eine Straftat im Führungszeugnis steht, wird durch das Gesetz definiert und ist abhängig von der Schwere der Straftat.

Es gibt verschiedene Arten eines Führungszeugnisses. Das einfache Führungszeugnis wird für persönliche Zwecke benötigt. Das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde, was zum Beispiel für die Erteilung einer Fahrerlaubnis benötigt wird, enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch Entscheidungen von Verwaltungsbehörden (wie den Widerruf einer Berufserlaubnis). Das erweiterte Führungszeugnis benötigen Personen, die im Kinder- und Jugendbereich tätig werden wollen, beispielsweise in Sportvereinen oder an Schulen. Ein europäisches Führungszeugnis wird all denjenigen ausgestellt, die - neben oder anstatt der deutschen – die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer Mitgliedsstaaten der EU oder des Vereinigten Königreiches Großbritanniens und Nordirlands besitzen. Dieses wird je nach Antragstellung entweder als Privatführungszeugnis, als Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde oder als erweitertes Führungszeugnis erteilt.

Die Beantragung ist gebührenpflichtig. Ein Führungszeugnis kostet 13 Euro. Die Ausstellung nach Beantragung dauert etwa zwei Wochen. Die Beantragung im Ortsamt erfolgt nach vorheriger Terminvergabe persönlich. Termine können online unter www.rostock.de/onlinetermin oder per Telefon 0381 381-7777 montags von 13 bis 15.30 Uhr und mittwochs von 9 bis 15.30 Uhr gebucht werden.

Schon gewusst? Auch die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (GZR) kann online über die Website des Bundesamts für Justiz beantragt werden. Das GZR enthält Verwaltungsentscheidungen oder Bußgeldentscheidungen im Zusammenhang mit einem Gewerbe. Ein Auszug aus dem Register kann von Behörden verlangt werden, wenn ein neues Gewerbe angemeldet wird. Die Auskunft kostet 13 Euro und ist bei Beantragung zu entrichten.

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Stadt | Mi., 21.01.1970 - 00:35 Uhr | Seitenaufrufe: 0
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