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Quelle: HRO-News.de | Fr., 17:12 Uhr
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Quelle: HRO-News.de | Sa., 00:00 Uhr
Neue Rostock-Folge „Hartz und herzlich“: Sandra will Asche von Jasmins gestorbenem Baby aufheben - Bild: OSTSEE-ZEITUNG
In der neuen Folge der RTL-zwei-Serie bereitet die sechsfache Mutter den Umzug ins gerade gekaufte Haus vor. Für Bürgergeld-Empfängerin Jasmin gibt es schlechte Nachrichten. Damian hat indes eine Idee, wie er trotz negativem Schufa-Eintrag eine Wohnung bekommen kann.
Quelle: OSTSEE-ZEITUNG | Mo., 08:11 Uhr
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Quelle: HRO-News.de | Fr., 11:47 Uhr
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Quelle: HRO-News.de | Mo., 13:36 Uhr
Nach Pleiten-Abschluss - Hansa-Bosse streichen Profis Trip nach Mallorca - Bild: Bild.de
Ausgeträumt! Das Wunder von Hannover blieb für Hansa Rostock am letzten Spieltag aus.
Quelle: Bild.de | So., 15:07 Uhr

Wie Rostock sich auf zukünftige Krisen vorbereiten will

Verwaltung legt Katastrophenschutzbedarfsplan vor

Rostock (HRPS) • Die Stadtverwaltung hat jetzt der Bürgerschaft den ersten Rostocker Katastrophenschutzbedarfsplan zur Beschlussfassung vorgelegt. Darüber informiert Senator Dr. Chris von Wrycz Rekowski.

„Die Vorlage dieses Katastrophenschutzbedarfsplanes stellt einen weiteren Meilenstein bei der Verbesserung der Krisenvorsorge unserer Stadt und ihrer Sicherheitsarchitektur dar“, so Dr. Chris von Wrycz Rekowski als zuständiger Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung. „Wir setzen damit konsequent den Weg fort, den wir bereits vor Jahren zur Stärkung der Resilienz unserer Stadt eingeschlagen haben. Angefangen 2019 beim flächendeckenden Wiederaufbau des Sirenennetzes zur Warnung der Bevölkerung, fortgesetzt über eine kommunale Blackout Impact Analyse in 2021/22, münden unsere Anstrengungen nun in einem aufwendig erstellten Katastrophenschutzbedarfsplan. Mit seinem Beschluss werden Maßnahmen und Mittel zur Stärkung unserer Gefahrenabwehr bei möglichen Großschadenslagen und Katastrophen verstetigt. Letztlich haben unterschiedlichste Krisen der vergangenen Jahre uns deutlich vor Augen geführt, wie wenig vorhersehbar manche Notlagen sind – und wie vorteilhaft es ist, wenn man entsprechende Vorbereitungen getroffen hat.“

Unter der Federführung des Amtes für Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz – kurz: der Berufsfeuerwehr - wurde in den vergangenen zwei Jahren ein umfassendes Grundlagenwerk zur Risikobetrachtung der Hansestadt erarbeitet. Um von der Risikoanalyse auch zum Handeln zu kommen, wurden dann in enger Abstimmung mit weiteren Fachämtern der Stadtverwaltung, oberen Landesbehörden und den Einrichtungen der Daseinsvorsorge Szenarien entwickelt, durchgespielt und die nötigen Schlussfolgerungen gezogen.

Auf mehr als 200 Seiten haben die Fachleute fünf Schadenereignisse als Basis für die Gefahrenabwehrplanung identifiziert und beschreiben deren mögliche Auswirkungen auf Schutzgüter und die kritische Infrastruktur. Dann wurden die für effiziente Gegenmaßnahmen benötigten Ressourcen (Soll) der aktuellen Situation (Ist) gegenübergestellt, um daraus Handlungsbedarfe abzuleiten. Hinsichtlich der Maßnahmen wird dabei auf ein größtmögliches Maß an Synergieeffekten abgestellt, so dass einzelne Instrumente oder Investitionen im Optimalfall einen Mehrwert für mehrere der fünf betrachteten Katastrophen-Szenarien erbringen.

„Die von uns gewählte Vorgehensweise bei der Erstellung des Katastrophenschutzbedarfsplanes entspricht den fachlichen Empfehlungen und neuesten Standards des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Wir setzen damit auch qualitative Maßstäbe über die Grenzen unseres Bundeslandes hinweg. Mit Beschlussfassung des Plans verständigen sich Rostocker Bürgerschaft und Stadtverwaltung auf ein definiertes Sicherheitsniveau und einen Katalog von insgesamt 41 Maßnahmen. Dies gibt allen Beteiligten mittel- und langfristige Planungssicherheit“, ergänzt der kommissarische Leiter der Berufsfeuerwehr Rostock und seinerzeitige Initiator des Plans Michael Allwardt.

Ausgelegt ist die gesamte Maßnahmenliste auf eine Umsetzungszeit von zehn Jahren und umfasst ein Volumen von ca. 4,5 Mio. Euro. Dabei können die veranschlagten Investitionen teilweise auf die Haushaltsjahre verteilt werden, vereinzelt entstehen aber auch dauerhaft zusätzliche jährliche Kosten. Vorgesehen ist, den Bedarfsplan regelmäßig einer Revision zu unterziehen und ihn ggf. anzupassen.

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Gesundheit & Soziales | Di., 20.01.1970 - 19:32 Uhr | Seitenaufrufe: 66
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