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Ob Verkehrsunfälle, Sperrungen, Vermisstenmeldungen, Gewaltdelikte oder anderweitige Verbrechen. Aktuelle Polizei- und Verkehrsmeldungen aus Rostock finden Sie ab sofort rund um die Uhr auch in unserem Liveticker.
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Wenn der Verkehr stockt oder lange Umleitungen drohen, ist der Frust bei Autofahrern groß – auch in Rostock, Bad Doberan, Sanitz und Güstrow. Der OZ-Staumelder gibt einen Überblick über aktuelle Staus, Baustellen, Unfälle und Verzögerungen auf den wichtigsten Strecken.
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Polizei Rostock: Unfälle, Verbrechen, Vermisstenmeldungen – aktuelle Meldungen aus der Region (08.10.2026) - Bild: OSTSEE-ZEITUNG
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Vom KFZ‑Mechaniker zum Kampfjet-Techniker in Rostock-Laage: „Piloten vertrauen uns ihr Leben an“ - Bild: OSTSEE-ZEITUNG
Flugsicherungsmeister Falk ist der letzte Freigabeberechtigte vor dem Start der Eurofighter auf dem Fliegerhorst Laage. Für den Job, den er liebt, hat er sich lange ausbilden lassen. Warum der 44-Jährige sich gegen die Offizierslaufbahn entschieden hat.
Quelle: OSTSEE-ZEITUNG | Mo., 10:50 Uhr

Stadtverwaltung hat Jugend-Tanzveranstaltungen nicht verboten

Rostock (HRPS) • Senator Steffen Bockhahn nimmt Stellung zu Vorwürfen, die insbesondere in sozialen Medien kursierten: „In den vergangenen Tagen wurde der Eindruck erweckt, das Rostocker Jugendamt hätte den Jugendclub im Theater des Friedens verboten oder unmöglich gemacht. Das ist falsch.“
Der Senator erläutert, dass durch mehrere Hinweise der behördliche Jugendschutz informiert wurde: „Bei der ersten Veranstaltung wurden erhebliche Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz festgestellt. Der Betreiber wurde darauf hingewiesen und die Gesetzeslage erläutert.“ So ist es laut § 5 des Jugendschutzgesetzes verboten, dass Jugendliche unter 16 Jahren ohne Begleitung der Eltern oder von denen Beauftragte an Tanzveranstaltungen teilnehmen dürfen.
„Es können davon Ausnahmen zugelassen werden. Diese müssen aber vom Veranstalter beantragt werden. Auch dazu wurden dem Betreiber konkrete Vorschläge gemacht“, so der Senator. „Verbote hat kein Amt ausgesprochen. Im Gegenteil dazu bieten wir weiter Beratung und Unterstützung an. Der Ball oder besser die Diskokugel liegt also nicht in unserem Spielfeld.“

In § 5 des Jugendschutzgesetzes heißt es: „Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16 Jahren längstens bis 24 Uhr gestattet werden.“ Die beiden weiteren Absätze regeln Ausnahmen dazu.



Linktipp:
https://www.gesetze-im-internet.de/juschg/__5.html

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Gesundheit & Soziales | Di., 20.01.1970 - 17:25 Uhr | Seitenaufrufe: 79
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