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Quelle: OSTSEE-ZEITUNG | Do., 04:15 Uhr
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Quelle: OSTSEE-ZEITUNG | Mi., 04:15 Uhr

Bombendrohung an mehreren Schulen: Landespolizei gibt Entwarnung

Rostock/Mecklenburg-Vorpommern (MIS) • Nachdem bereits in den vergangenen Tagen in mehreren Schulen anderer Bundesländer Bombendrohungen per E-Mail eingegangen sind, waren auch Schulen in Mecklenburg-Vorpommern von entsprechenden Drohschreiben betroffen. Insgesamt vier Schulen aus den Schulämtern Rostock, Neubrandenburg und Greifswald waren betroffen: Schulämtern Rostock, Neubrandenburg und Greifswald: das Greifen-Gymnasium in Ueckermünde, die Borwinschule Rostock, die Reuterstädter Gesamtschule Stavenhagen sowie die Grundschule Röbel.

„Die zuständigen Polizeien wurden umgehend von den Schulleitungen informiert und Sicherheitsmaßnahmen konnten durch unsere Beamtinnen und Beamten schnell umgesetzt werden. Eine Schule wurde am Morgen vorsorglich durch die Polizei evakuiert. In allen Fällen konnte schließlich Entwarnung gegeben werden“, sagte Landesinnenminister Christian Pegel und: „Der Unterricht konnte nach der Entwarnung fortgesetzt werden, wenn auch wahrscheinlich sowohl für die Lehrkräfte als auch die Schülerinnen und Schüler nicht in normaler Form. Ich danke allen Beteiligten für ihr schnelles und umsichtiges Handeln. Auch wenn die Drohschreiben gleichlautend waren, so bewertet unsere Polizei die jeweilige Gefahrenlage für jeden Einzelfall separat.“

Am gestrigen Montag waren in Schulen in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen sowie Thüringen ebenfalls Drohungen eingegangen. „Es ist abscheulich, dass auf so eine geschmacklose Weise mit Ängsten von Kindern und Jugendlichen, Lehrerinnen und Lehrern sowie den Eltern gespielt wird. So etwas bleibt nicht ohne Konsequenzen“, führte der Innenminister aus.

Der Staatsschutz hat die Ermittlungen aufgenommen. Nach dem Strafgesetzbuch können Verantwortliche hierfür mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden. Zudem wird in solchen Fällen in der Regel auch immer geprüft, ob dem Verantwortlichen die Kosten des Einsatzes in Rechnung gestellt werden.

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: | Di., 20.01.1970 - 16:42 Uhr | Seitenaufrufe: 71
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