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Rostock (JMMV) - Justizministerin Jacqueline Bernhardt wünscht den Absolventinnen und Absolventen viel Erfolg zum Start am 1. September. „Zehn Bewerbungen auf eine Ausbildungsstelle sind ein Beweis dafür, dass die Justiz eine attraktive Arbeitgeberin ist. Mit der ersten Ausbildungsklasse zur Justizfachwirtin und zum...
Quelle: HRO-News.de | Sa., 00:00 Uhr
Die Beamten schließen einen Kriminalfall nicht aus. Die geistig behinderte Jugendliche könnte in Begleitung eines polizeibekannten Mannes sein.
In Rostock wird eine 14-Jährige vermisst. Die Polizei sucht fieberhaft nach dem Mädchen – und schließt ein Verbrechen nicht aus.
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Hier erhalten Sie einen �berblick �ber die Termine der Aussch�sse der B�rgerschaft in der Woche vom 26. bis 30. April 2010:
Die Rostock Griffins schließen die Saison 2025 mit einem 73:0 bei den Lübeck Cougars ab. Mit acht Siegen aus zehn Spielen wird das Team Zweiter der German Football League 2 Nord.
Film als Kunstform, als ein gemeinschaftliches Erlebnis und eine gemeinsame Reise – frei von alltäglichen Ablenkungen. Das bietet das Lichtspieltheater Wundervoll in Rostock.
Nach Fahrausweiskontrolle in die JVA
Rostock (BPHR) • Am Samstagabend, den 30. September 2023 stellten Mitarbeiter der DB AG auf der S-Bahnstrecke von Warnemünde nach Rostock Hbf. einen 21-jährigen Mann fest, der ohne den erforderlichen Fahrausweis die S-Bahn nutzte. Die Nachlöse eines Fahrscheines wurde durch den 21-jährigen Deutschen ausgeschlossen. Daraufhin kündigten ihm die DB AG Mitarbeiter die Hinzuziehung der Bundespolizei zur Identitätsfeststellung an, woraufhin dieser versuchte zu fliehen. Die Mitarbeiter der DB AG konnten die Flucht durch die vorläufige Festnahme des Mannes unterbinden. Auch gegenüber den eingesetzten Bundespolizeibeamten machte der Mann unwahre Angaben zu seiner Person. Da vor Ort eine Identitätsfeststellung nicht möglich war, wurde der 21-Jährige mit zur Dienststelle genommen. Die fahndungsmäßige Überprüfung seiner Person ergab dann, dass er durch das Amtsgericht Schwerin per Haftbefehl gesucht wurde. Dieses hatte ihn u.a. wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und 6 Monaten verurteilt. Da er diese nicht angetreten hatte, wurde ein Haftbefehl gegen ihn erlassen. Zur Verbüßung dieser Freiheitsstrafe wurde er in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Nunmehr muss er sich wegen des Erschleichens von Leistungen sowie falscher Namensangabe verantworten.
Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Polizeibericht | Di., 20.01.1970 - 16:10 Uhr | Seitenaufrufe: 74« zurück zur News-Übersicht
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