OB Eva-Maria Kröger schlägt Rechtsformwechsel für Kunsthalle Rostock vor / News / Seestadt Rostock
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Sie ist die Frau hinter den beliebten Ponyhof-Märkten - Bild: Nordkurier
Der Advent ist voller toller Geschichten und Aktionen rund um Weihnachten. Für unser 2. Adventstürchen sprechen wir mit Charlotte Berger, die mit ihren Markt-Formaten verzaubert.
Quelle: Nordkurier | Di., 06:01 Uhr
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Quelle: Hansestadt Rostock | Di., 09:38 Uhr
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Quelle: Hansestadt Rostock | Di., 09:38 Uhr
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Quelle: Hansestadt Rostock | Di., 09:38 Uhr
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Quelle: Hansestadt Rostock | Di., 09:38 Uhr

OB Eva-Maria Kröger schlägt Rechtsformwechsel für Kunsthalle Rostock vor

Rostock (HRPS) • Oberbürgermeisterin Eva-Maria Kröger schlägt der Bürgerschaft die Gründung einer kommunalen „Kunsthalle Rostock gGmbH“ zum 1. Januar 2024 vor. „Wir wollen für unsere Kunsthalle sichere Rahmenbedingungen schaffen, damit die erfolgreiche Arbeit des gesamten Teams fortgesetzt werden kann“, so die Oberbürgermeisterin.

Der derzeit geltende Betreibervertrag mit dem Verein pro Kunsthalle e.V. läuft zum Jahresende aus. Nach dem jetzt den Mitgliedern der Bürgerschaft übergebenen Beschlussvorschlag übernimmt die neue städtische Gesellschaft die Betreibung des Museums. Sie erhält einen jährlichen, im städtischen Haushaltsplan festzulegenden Zuschuss zur Erfüllung ihrer Aufgaben. Damit verbunden ist auch die Verpflichtung, weiterhin eine sozialverträgliche Preisgestaltung zu gewährleisten.

Die Stadt bleibt Eigentümerin der durch sie erworbenen Sammlungen und Rechte. Auch die Kulturgüter des Vereins pro kunsthalle e.V. auf die Stadt über. Die Kulturgüter werden unentgeltlich im Rahmen eines Dauerleihvertrages zur Verfügung gestellt. Ankäufe, Verkäufe, Schenkungen und Vermächtnisse von Kunstgegenständen erfolgen ab 2024 durch das Amt für Kultur, Denkmalpflege und Museen. Die Stadt bleibt über den Eigenbetrieb „Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung“ auch Eigentümerin der Liegenschaft.

Die entsprechende Beschlussvorlage soll noch im April in den zuständigen Ausschüssen und in der Bürgerschaft beraten werden. Nach Bestätigung durch die Bürgerschaft werden der Gesellschaftsvertrag und ein Businesskonzept erarbeitet.

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Kunst & Kultur | Di., 20.01.1970 - 11:34 Uhr | Seitenaufrufe: 130
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