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Eine Petition hat inzwischen mehr als 3000 Unterschriften: Der Protest gegen das Aus der Rostocker Tram-Haltestelle „Neuer Friedhof“ wächst. Wie die Chancen für eine Kehrtwende stehen.
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Rostocker kämpfen für ihre Straßenbahn + Fabian-Mordprozess beginnt im April + Aida feiert 30. Geburtstag - Bild: OSTSEE-ZEITUNG
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Bundespolizei vollstreckt drei Haftbefehle

Rostock (BPHR) • Gleich drei Haftbefehle konnten Polizeibeamte der Bundespolizeiinspektion Rostock am gestrigen Tag vollstrecken. Die Beamten stellten bei einer Kontrolle einer Person am Zentralen Omnibusbahnhof in Rostock fest, dass der Mann durch die Staatsanwaltschaft Kiel zur Festnahme ausgeschrieben war. Der eritreische Staatsangehörige war durch einen Strafbefehl des Amtsgerichts Bad Segeberg wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt worden und war unbekannten Aufenthaltes. Nunmehr wurde er zur Verbüßung der Freiheitsstrafe in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt verbracht.

Auch ein 32-jähriger Bulgare musste den Weg in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt antreten. Im Rahmen seiner Kontrolle am Zentralen Omnibusbahnhof Rostock stellten die Beamten fest, dass er ebenfalls zur Strafvollstreckung durch die Staatsanwaltschaft Braunschweig ausgeschrieben war. Das Amtsgericht Helmstedt hatte den Mann mit Strafbefehl zu einer Geldstrafe von insgesamt 900,- Euro wegen Trunkenheit im Verkehr und Fahren ohne Versicherungsschutz verurteilt. Da der Mann die Geldstrafe als auch die Kosten in Höhe von 156,- Euro nicht bezahlen konnte, muss er nunmehr eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen.

Bei einer Kontrolle eines rumänischen Staatsangehörigen am Seehafen Rostock konnten die Beamten ermitteln, dass der Mann auch per Haftbefehl durch die Staatsanwaltschaft München gesucht wurde. Der 31-jährige Rumäne wurde mit Strafbefehl des Amtsgerichts München, rechtskräftig seit dem 09.11.2021, wegen Versuchs des Diebstahls in einem besonders schweren Fall zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 15,- Euro verurteilt. Da er die Geldstrafe nicht vollumfänglich zahlte und unbekannten Aufenthaltes war, wurde er mit Vollstreckungshaftbefehl gesucht. Nunmehr zahlte er die restliche Geldstrafe in Höhe von 1.335,- Euro nebst Kosten von 77,50 Euro, so dass er anschließend auf freiem Fuß belassen werden konnte.

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Polizeibericht | Di., 20.01.1970 - 10:09 Uhr | Seitenaufrufe: 103
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