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Haftbefehl und Drogen
Rostock (BPHR) • Durch das Nichttragen einer Mund-Nasen-Bedeckung fiel der Streife der Bundespolizeiinspektion Rostock am Samstag gegen 23:40 Uhr eine Personengruppe in der S-Bahn von Warnemünde nach Rostock auf. Eine Person aus der Gruppe trug keine Mund-Nasen-Bedeckung und eine weitere Person hatte diese nicht ordnungsgemäß aufgesetzt woraufhin sie durch die Streife mündlich hinsichtlich des Einhaltens der Regelungen der Corona-Landesverordnung M-V belehrt wurden. Im Rahmen der weiteren Kontrolle stellten die Bundespolizisten dann fest, dass einer der drei Personen per Haftbefehl durch das Amtsgericht Rostock gesucht wurde. Der 25-jährige Mann war trotz ordnungsgemäßer Ladung und ohne genügende Entschuldigung nicht zur Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Rostock erschienen. Gegen ihn ist eine Anklage wegen des Erschleichens von Leistungen anhängig. Damit jedoch nicht genug. Bei der Durchsuchung des 25-jährigen fanden die Beamten dann betäubungsmittelähnliche Substanzen, vermutlich Marihuana und Amphetamine, die sichergestellt wurden. Außerdem wurde eine Geldkarte aufgefunden, die einen anderen Inhaber auswies. Darauf angesprochen, äußerte der 25-Jährige, dass er die Geldkarte in einem Zigarettenautomaten steckend aufgefunden habe. Der Mann wurde nach Beendigung der polizeilichen Maßnahmen in den Zentralgewahrsam eingeliefert. Nunmehr muss er sich wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie wegen Unterschlagung verantworten.
Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Polizeibericht | Mo., 19.01.1970 - 17:29 Uhr | Seitenaufrufe: 30« zurück zur News-Übersicht
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