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Schulschwänzer wendet Jugendarrest ab
Rostock-Überseehafen (BPHR) • Weil er als 18-Jähriger in den Jahren 2018 und 2019 an insgesamt 29 Tagen unentschuldigt dem Berufsschulunterricht fernblieb, wurden durch den zuständigen Landkreis insgesamt drei Bußgeldbescheide erstellt. Den Zahlungen der Bußgeldbescheide muss der nunmehr 20-jährige Niedersachse bisher nicht nachgekommen sein, woraufhin durch ein niedersächsisches Amtsgericht ein Haftbefehl wegen Nichterfüllung der Auflagen zur Verbüßung eines Freizeitarrestes im November 2020 erlassen wurde. Aufgefallen war der Mann den Bundespolizisten am vergangenen Freitagnachmittag im Rahmen von Kontrollen der intensivierten Binnengrenzfahndung im Seehafen Rostock. Bei der fahndungsmäßigen Überprüfung stellten diese die Fahndungsnotierung fest und teilten dem Betroffenen mit, dass gegen ihn ein Haftbefehl besteht und er durch Zahlung von insgesamt 354,- Euro einen angeordneten Jugendarrest von 47 Stunden abwenden kann. Der 20-Jährige kam seiner Zahlungsverpflichtung in Höhe von 354,- Euro nach und konnte somit den Freizeitarrest abwenden. Nach Beendigung der polizeilichen Maßnahmen wurde der junge Mann auf freiem Fuß belassen.
Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Polizeibericht | Mo., 19.01.1970 - 17:19 Uhr | Seitenaufrufe: 34« zurück zur News-Übersicht
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