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Neun Fahndungstreffer am Wochenende

Rostock (BPHR) • Durch die Bundespolizisten in Rostock sowie im Rahmen von gemeinsamen Streifen mit der Landespolizei konnten am vergangenen insgesamt neun Personen ermittelt werden, zu denen Fahndungsnotierungen bestanden.

Bereits am Freitag, den 05.02.2021 konnte im Seehafen Rostock ein kroatischer Staatsangehöriger festgestellt werden, der von der Staatsanwaltschaft Deggendorf zur Festnahme ausgeschrieben war. Grund hierfür war eine rechtskräftige Verurteilung zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 500,- Euro durch das Amtsgericht Deggendorf im November 2018 wegen des Führens eines Kfz trotz Fahrverbotes. Durch Zahlung vor Ort konnte er eine 20-tägige Ersatzfreiheitsstrafe abwenden.

Ebenfalls am Freitag fiel einer gemeinsamen Streife der Bundes- und Landespolizei ein litauischer Autotransporter auf der Bundesautobahn A 20 in Fahrtrichtung Stettin auf. Bei der Kontrolle der litauischen Fahrzeuginsassen stellten die Beamten fest, dass zum Fahrer und Beifahrer jeweils ein Festnahmehaftbefehl vorlag. Der Fahrer des Transporters wurde durch die Staatsanwaltschaft Osnabrück nach einer Verurteilung wegen Diebstahls gesucht. Auch er entkam einer 60-tägigen Ersatzhaft durch Zahlung der geforderten Geldstrafe in Höhe von 678,- Euro. Anders erging es seinem Beifahrer. Dieser wurde vom Amtsgericht Zweibrücken mit Untersuchungshaftbefehl vom 01.02.2021 wegen des Verdachts des schweren Raubes, gemeinschaftlicher Körperverletzung, gefährlicher Körperverletzung, gemeinschaftlicher Freiheitsberaubung und Nötigung gesucht. Der 27-jährige Litauer wurde zur Haftprüfung dem Haftrichter vorgeführt. Am Samstag, den 06.02.2021 kontrollierten die Beamten der Bundespolizei im Seehafen Rostock einen schwedischen Staatsangehörigen. Weil er im Verdacht steht im Zusammenwirken mit weiteren Bandenmitgliedern insgesamt 50 Taten (Einbruchsserie) im Zeitraum vom November 2014 bis Ende April 2015 begangen zu haben, wurde ein 45-jähriger Schwede mit Beschluss des Amtsgerichts Oldenburg zur Entnahme einer DNA-Probe im Fahndungssystem ausgeschrieben. Nachdem die Beamten die Probe entnommen hatten, konnte der Mann seine Reise fortsetzen.

Darüber hinaus konnten am vergangenen Wochenende im Seehafen sowie am Hauptbahnhof Rostock durch die Bundespolizisten weitere fünf Fahndungsnotierungen zur Ermittlung ladungsfähiger Adressen festgestellt werden. Diese standen im Zusammenhang mit Ermittlungen zu Verstößen gegen das Asylgesetz, des unerlaubten Entfernens vom Unfallort, des schweren Raubes und des Verstoßes gegen das Waffengesetz.

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Polizeibericht | Mo., 19.01.1970 - 16:59 Uhr | Seitenaufrufe: 24
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