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Festnahme zur Strafvollstreckung
Rostock-Überseehafen (BPHR) • Beamte des Bundespolizeireviers im Seehafen Rostock konnten gestern, den 27.12.2017 gegen 17:00 Uhr einen 30-Jährigen ermitteln, gegen den ein Strafvollstreckungshaftbefehl bestand. Gesucht wurde dieser von der Amtsanwaltschaft Frankfurt am Main wegen eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz. Nach Zahlung der geforderten Geldstrafe in Höhe von 392,- Euro und zusätzlichen 70,- Kosten konnte der Mann eine Ersatzfreiheitstrafe von 49 Tagen abwenden und seine Reise fortsetzen.
Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Polizeibericht | So., 18.01.1970 - 13:41 Uhr | Seitenaufrufe: 132« zurück zur News-Übersicht
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