Waffen und Munition bis 1. Juli 2018 abgeben / News / Seestadt Rostock
Besuche HRO-News.de auf facebook
 

Wetter

News

Top 7 - Meist gelesene News
Rostock-Folge
Die Bürgergeld-Empfängerin lebt vom Amt und wohnt mit Maik, Sohn Lennox und ihrer vier Monate alten Tochter im Mutter-Kind-Heim. Nun zieht sie aus dem gemeinsamen Zimmer aus. Für die Zukunft der Familie hat Sandras Tochter klare Vorstellungen.
Quelle: OSTSEE-ZEITUNG | Mo., 12:22 Uhr
Ärzte fliehen aus Rostocker Klenow-Tor-Center:
Im Klenow-Tor Rostock kämpfen Ärzte mit defekten Heizungen und unzumutbaren Arbeitsbedingungen. Eine Gemeinschaftspraxis setzt auf Heizlüfter, während andere Ärzte wegziehen. Doch was bedeutet das für die Gesundheitsversorgung in Groß Klein?
Quelle: OSTSEE-ZEITUNG | So., 05:07 Uhr
Häufiger Tod: Millionen Deutsche leben gefährlich, ohne es zu ahnen - Bild: Nordkurier
Mediziner warnt: Daran sterben die meisten Menschen – und verrät, welche Warnsignale Sie sofort ernst nehmen sollten.
Quelle: Nordkurier | Mo., 09:22 Uhr
Nach über 15 Jahren wieder ein Sieg in der 2. Bundesliga - Bild: Nordkurier
Nach 5740 Tagen feiern die Handballerinnen des Rostocker HC in der 2. Bundesliga wieder einen Sieg. Ein nervenaufreibendes Duell mit glücklichem Ende sorgt für Jubel.
Quelle: Nordkurier | So., 07:37 Uhr
Social Media-Trend in Rostock: Warum junge Menschen ihren Pudding mit der Gabel essen - Bild: OSTSEE-ZEITUNG
Auf TikTok gehen Videos von Pudding essenden Gruppen bereits viral, jetzt erreicht der Trend auch Rostock. Am Samstag (4. Oktober) trafen sich etliche junge Menschen am Warnowufer. Die Stimmung war ausgelassen.
Quelle: OSTSEE-ZEITUNG | So., 09:52 Uhr
Arzt verlässt Klenow-Tor + Firma Clearum streicht 125 Jobs + Opfer-Aussagen im Prozess um Physiotherapeuten - Bild: OSTSEE-ZEITUNG
Jetzt, wo es draußen spürbar kälter wird, drehen viele die Heizung auf oder machen Feuer im Kamin. Normalerweise ist das nicht problematisch. Doch nicht überall werden die Räume warm. Im Rostocker Klenow-Tor...
Quelle: OSTSEE-ZEITUNG | Di., 05:07 Uhr
Shoppen am Sonntag mit Kunst und Unterhaltung - Bild: Nordkurier
Am 5. Oktober locken Rostocks verkaufsoffener Sonntag und ein Kleinkunstfest mit Musik, Mode, Kunst und außergewöhnlichen Aktionen in die Innenstadt.
Quelle: Nordkurier | Sa., 14:01 Uhr

Waffen und Munition bis 1. Juli 2018 abgeben

Befristete Amnestieregelung im neuen Waffengesetz

Rostock (HRPS) • Illegal besessene Waffen und Munition können nach aktueller Änderung des Waffengesetzes bis zum 1. Juli 2018 der zuständigen Waffenbehörde oder einer Polizeidienststelle übergeben werden. Darauf weist das Stadtamt hin. Personen, die unerlaubt besessene Waffen oder Munition in dieser Frist der zuständigen Waffenbehörde oder einer Polizeidienststelle übergeben, werden nicht wegen unerlaubten Erwerbs, unerlaubten Besitzes, unerlaubten Führens auf dem direkten Weg zur Übergabe an die zuständige Behörde oder Polizeidienststelle oder wegen unerlaubten Verbringens bestraft. Es ist jedoch nicht möglich, illegal besessene Waffen und Munition einem Berechtigten zu überlassen.
In der Rostocker Stadtverwaltung ist dafür das Sachgebiet Ordnungsangelegenheiten zuständig, das unter Tel. 0381 381-3243 oder per E-Mail: waffen@rostock.de erreichbar ist.

Es ist darauf zu achten, dass die Waffen nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit zur Waffenbehörde oder Polizeidienststelle transportiert werden. Zur Vermeidung von unerwünschten Zwischenfällen werden abgabewillige Besitzerinnen und Besitzer illegaler Waffen oder Munition aufgefordert, vorab mit der zuständigen Waffenbehörde Verbindung aufzunehmen. Für die Entgegennahme und Vernichtung der Gegenstände werden keine Gebühren erhoben.

Das Zweite Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (2. WaffRÄndG) wurde am 5. Juli 2017 im Bundesgesetzblatt verkündet und trat mit Ausnahme des Artikels 4 Nummer 1 bis 4 und 7 am Tag nach der Verkündung in Kraft. Die in Anlage 1 Abschnitt 3 Nummer 1.5 des Waffengesetzes genannte panzerbrechende Munition sowie Munition mit Spreng- und Brandsätzen und Munition mit Leuchtspursätzen sowie Geschosse für diese Munition, soweit sie nicht vom Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen umfasst sind, ist zukünftig verboten. Soweit derartige Munition oder Geschosse besessen werden, können sie ebenfalls im Rahmen der Amnestieregelung abgegeben werden. Zugleich wird eine Übergangsfrist für den Altbesitz dieser Munition und Geschosse geschaffen, um für diese im Einzelfall eine Erlaubnis nach § 40 Absatz 4 WaffG beantragen zu können. Dabei ist es ausreichend, wenn der Antrag binnen der Jahresfrist gestellt, aber erst nach Ablauf dieser Frist beschieden wird.

Das Waffengesetz regelt den Umgang mit Waffen. Hierzu gehören der Erwerb, die Lagerung, der Handel, der Besitz und die Instandsetzung von Waffen. Zudem legt es fest, welche Waffen nicht besessen oder in Verkehr gebracht werden dürfen. Das deutsche Waffengesetz gilt als eines der strengsten weltweit.

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Lokales | So., 18.01.1970 - 09:57 Uhr | Seitenaufrufe: 125
« zurück zur News-Übersicht
Sie möchten auch Ihre Pressemitteilungen hier veröffentlichen? Dann senden Sie diese bitte an presse «at» hro-news.de.
Wir behalten uns das Recht vor, bestimmte Mitteilungen ohne Angaben von Gründen nicht zu veröffentlichen.
www.seestadt-rostock.de - Copyright 2025