Sozialpreis: Vorschläge und Bewerbungen noch bis 15. August einreichen / News / Seestadt Rostock
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Sozialpreis: Vorschläge und Bewerbungen noch bis 15. August einreichen

Rostock (HRPS) • Noch bis zum 15. August 2017 können Vorschläge und Bewerbungen für den Sozialpreis der Hansestadt Rostock eingereicht werden. Er kann an Persönlichkeiten und Körperschaften oder Vereinigungen verliehen werden, die sich durch besonderes ehrenamtliches Engagement und herausragende Verdienste um die Hansestadt Rostock in der Asyl-, Sozial- oder Jugendarbeit oder in der Gesundheitsfürsorge ausgezeichnet haben oder nachhaltig wirksam werden. Der Preis ist mit einer Summe von 3.500 Euro ausgestattet.

Das zu bewertende ehrenamtliche Engagement kann solche Probleme bzw.
Themen betreffen, die für die Einwohnerinnen und Einwohner der Hansestadt Rostock von besonderer Bedeutung sind, sich maßgeblich auf die Hansestadt Rostock beziehen und beispielhaft mitmenschliches Handeln erkennen lassen.

Gegenstand der Auszeichnung sind praktische Aktivitäten, die soziale Notsituationen und gesundheitliche Risiken sowohl verhindern als auch vermindern helfen und die zu konkreten Verbesserungen im Asyl-, Sozial- und Jugendbereich und in der Gesundheitsfürsorge beitragen.

Vorschläge und Bewerbungen können schriftlich an den Senator für Jugend und Soziales, Gesundheit, Schule und Sport, St.-Georg-Str. 109/Haus II, 18055 Rostock, gesendet werden. Weitere Informationen sind bei Ines Schröder vom Amt für Jugend, Soziales und Asyl unter Tel. 0381 381-2510 zu erhalten.

Der im Jahr 2000 ins Leben gerufene Sozialpreis wird an Persönlichkeiten und Vereinigungen verliehen, die sich durch besonderes ehrenamtliches Engagement in der Sozial- und Jugendarbeit oder in der Gesundheitsfürsorge ausgezeichnet haben.
Die nach seiner Ausschreibung im Amts- und Mitteilungsblatt "Städtischen Anzeiger" bei der Stadtverwaltung eingehenden Vorschläge werden von einem Gremium geprüft. Ihm gehören der Senator für Jugend und Soziales, Gesundheit, Schule und Sport, der Leiter des Amtes für Jugend, Soziales und Asyl sowie Mitglieder des Jugendhilfeausschusses und des Sozial- und Gesundheitsausschusses der Bürgerschaft an. Verliehen wird der Sozialpreis zum Tag des Ehrenamtes am 5. Dezember. Bis 2003 erfolgte die Verleihung jährlich, der Preis war mit 2.200 Euro dotiert. Seit 2005 erfolgt die Verleihung alle zwei Jahre.

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Gesundheit & Soziales | So., 18.01.1970 - 09:56 Uhr | Seitenaufrufe: 109
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