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Quelle: tagesschau.de | Fr., 06:49 Uhr
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Quelle: Hansestadt Rostock | Sa., 01:16 Uhr
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Quelle: Hansestadt Rostock | Sa., 01:16 Uhr
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Quelle: HRO-News.de | Mo., 14:29 Uhr
Das Stadtamt der Hansestadt Rostock f�hrt am 19. Mai 2010 von 13 bis 15 Uhr auf dem Gel�nde des Stadtamtes Rostock Charles-Darwin-Ring 6 eine Versteigerung durch.
Quelle: Hansestadt Rostock | Sa., 01:16 Uhr

Aufstallungspflicht auch in Rostock weitgehend aufgehoben

Rostock (HRPS) • In Anbetracht der aktuellen Tierseuchenlage, die durch eine abnehmende Anzahl von Nachweisen des hochpathogenen Geflügelpesterregers vom Sybtyp H5N8 und einem weitestgehend abgeschlossenen Frühjahrsvogelzug gekennzeichnet ist, hat das Landwirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern heute eine neue Regelung zur Aufstallung des Geflügels getroffen.

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Hansestadt Rostock teilt mit, dass die von Minister Dr. Till Backhaus bereits gestern angekündigten Lockerungen der Aufstallungspflicht von Geflügel auch in Rostock ab dem 18. März 2017 um 0:00 Uhr gelten. Ab morgen gilt die Aufstallungspflicht nur noch für Geflügel, welches in Risikogebieten gehalten wird. In der Hansestadt Rostock umfasst das Risikogebiet einen Uferstreifen von 500 Metern landeinwärts von der Ufergrenze des Rostocker Breitlings in unbebauten Abschnitten im Osten.

Tierhalter müssen jedoch weiterhin darauf achten, dass der Kontakt ihres Geflügels zu Wildvögeln nach Möglichkeit verhindert wird. So dürfen die Tiere nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel nicht zugänglich sind. Futter, Einstreu und alle Gegenstände, die mit dem Geflügel in Berührung kommen, sind für Wildvögel unzugänglich aufzubewahren. Die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen ist nach wie vor sehr wichtig. Treten Erkrankungen oder gehäufte Todesfälle beim Geflügel auf, ist das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Hansestadt Rostock unverzüglich zu unterrichten.

Dr. Chris Müller, Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung, unterstreicht: "Es ist sehr erfreulich, dass wir die Pflicht zur Aufstallung endlich weitgehend aufheben können. Das ist gut für die Gesundheit der betroffenen Tiere, die nun schon seit Monaten auf ihren dringend nötigen Freilauf verzichten müssen. Und es ist gut für die Besitzer, die sich jetzt weniger Sorgen um ihre Tierbestände machen müssen. Trotzdem bitten wir alle Halter, auch weiterhin besonders auf Hygiene und Biosicherheit zu achten. Wir sollten alles dafür tun, dass schon bald kein Hahn mehr nach der Vogelgrippe kräht."

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Gesundheit & Soziales | So., 18.01.1970 - 06:49 Uhr | Seitenaufrufe: 129
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