Die Schünemannsche Schenkung: Wem gehört was? / News / Seestadt Rostock
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Die Schünemannsche Schenkung: Wem gehört was?

Rostock (HRPS) • Provenienzforscherinnen der Hansestadt Rostock und der Universität Rostock sorgen für Ordnung. Nach 150 Jahren besttigen Stadt und Universität ihr traditionelles Bündnis mit einem Leihvertrag über ein besonderes Kulturerbe: das Schünemannsche Legat.

Commerzienrath Heinrich Schünemann gehörte Anfang des 19. Jahrhunderts zu den Rostocker Bürgern des ersten Standes. Der Zeitgeist schwärmte nicht nur für die schönen Dinge des Lebens, sondern auch für die Ideen der Aufklärung. Das Gemeinwohl im Sinn, verfügte der wohlhabende Kaufmann in seinem Testament vom 29. September 1818, dass die "Academie hieselbst [...] zwanzig Oelgemälde in goldenen Rahmen" nach seinem Ableben erhalten sollte.

Im "Verzeichnis der vorhandenen Gemälde und Zeichnungen, angefertigt von Dr. Weinholtz 1834 mit einem Nachtrag von 1847 für die Universitätsbibliothek nebst dem Lesekabinett und der antikvarisch=ethnographischen Sammlung" erscheint die Provenienz "Schünemannsches Legat" mit einer ersten, flüchtigen Beschreibung der Gemälde. Das Interesse der Universität an den Kunstwerken nahm ab, das von Rostocker Bürgern zu. Zuerst engagierten sich Kaufleute, Ärzte und Juristen im Kunstverein von 1841 und dann im Verein zur Gründung, Vermehrung und Erhaltung einer Sammlung von Kunstgegenständen für die Stadt Rostock von 1852.

Die Weg weisende Entscheidung für das "Schünemannsche Legat" fiel 1858: Der Rostocker Kunstverein unterbreitete der Großherzoglichen Immediat-Commission das Bittgesuch, die in der Bibliothek der Universität befindlichen Ölgemälde in der städtischen Sammlung ausstellen zu dürfen. Dem Bittgesuch wurde entsprochen, um die Kunstwerke "zur öffentlichen Anschauung zu bringen" und den Kunstsinn der Rostocker Bürger "zu erwecken und zu fördern". Dafür verpflichtete sich der Rostocker Kunstverein im Februar 1859, "für die Erhaltung der Bilder Sorge zu tragen und sie, sobald solches verlangt werden möchte, zurück[zu]liefern".
Niemand beobachtete wohl mit Argusaugen das "Schünemannsche Legat". Erst im April 1880 erfolgte die Registrierung der Gemälde in der städtischen Kunstsammlung. In dem damaligen Gebäude Steinstraße 2 versahen der Vertreter der Universität Rostock, Universitätssekretär Roeper, und der Vorsitzende des Kunstvereins, Oberarzt a.D. Detharding, die Gemälde auf der Rückseite mit dem "kleinen Universitätssiegel" und einem Zettel, "welche(r) das Eigenthum der Universität bezeichnete".
Die Provenienz der Kunstwerke wurde in den Katalogen der Städtischen Kunstsammlung zu Rostock von 1888 und 1910 als "Eigenthum der Universität" und im Bestandskatalog Niederländische Malerei, Grafik und Kunsthandwerk von 1966 als Schünemannsches Legat. Eigentum der Universität Rostock" angegeben. Und dennoch gab es fast 150 Jahre lang zum "Schünemannschen Legat" keinen Leihvertrag. In alter Hanseatischer Tradition wurde das "Leihgeschäft" wohl immer wieder mit einem Handschlag besiegelt.

Bevor das amtliche Dokument unterzeichnet werden konnte, wurde geforscht, überprüft und dokumentiert. Die Expertinnen aus dem Universitätsarchiv und dem Kulturhistorischen Museum Rostock suchten die Spuren des "Schünemannschen Legats" in den Archiven und Depots. In zahlreichen Akten und auf jedem einzelnen Kunstwerk suchten sie akribisch nach Provenienzmerkmalen. Die Kunsthistorikerin Dr. Susanne Knuth, Kuratorin der Kunstsammlung des Kulturhistorischen Museums der Hansestadt Rostock, und die wissenschaftliche Mitarbeiterin Dr. Antje Strahl, Wissenschaftlerin im Provenienzforschungsprojekt der Universitätsbibliothek Rostock, konnten 16 der 20 Gemälde identifizieren. In den Wirren des Zweiten Weltkrieges verloren sich die Spuren von vier Werken - sie gelten seitdem als vermisst.

Obwohl tägliches Instrumentarium in den Museen, scheint die Proveni enzrecherche und -forschung erst mit der intensiven Prüfung der Bestände nach NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kunstgut, insbesondere jüdischem Besitz, in den Blickpunkt der breiten Öffentlichkeit gerückt worden zu sein. Die Provenienz eines Kunstwerkes vom Künstleratelier bis zum heutigen Eigentümer - die Beantwortung der Frage nach seiner Herkunft und die Dokumentation der Stationen seines Weges -  gehört zur ureigenen Obliegenheit der kunstgeschichtlichen Forschung in allen Museen. Aktuelle Werkverzeichnisse, Ausstellungs- und Bestandskataloge verzeichnen die Provenienzen der musealen Artefakte.
Der Nachweis des rechtmäßigen Besitzes von Kunstwerken ist eine der heutigen Forderungen für die globale Kooperation. Umfangreiche Provenienzen zeugen gleichwohl von vielfältigen und oft langwierigen Recherchen.

In der Erforschung der Provenienzgeschichte des "Schünemannschen Legats" hat sich die traditionell enge Verbindung zwischen der Stadt und der Universität Rostock erneut bewährt.

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Kunst & Kultur | So., 18.01.1970 - 02:17 Uhr | Seitenaufrufe: 79
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