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Ab dem 10. Januar tritt für Angler auf der Ostsee eine neue Regel in Kraft. Es geht um mehr Kontrolle und eine bessere Übersicht. Die Kritik daran ist deutlich.
Das war ein „ruhiger“ Jahreswechsel in Rostock: 300 Einsätze, 74 Brände, mehrere Verletzte, Schreckschusswaffen, ein gesprengter Zigarettenautomat und Feuerwerk vorm Pflegeheim.
Wer arbeitet, wenn Rostock feiert: Silvester im Penta-Hotel mit Hoteldirektor, Rezeption und Barchef John zwischen Stress, Hoffnung und Herz.
Turmleuchten zwischen Gänsehaut und Kompromissen: Das Wetter bremst einen großen Teil des Feuerwerks aus, ein kurzzeitiges Wege-Chaos sorgt für Frust. Doch es gab auch Lichtblicke.
Rostock (RSAG) - Mit dem Ende der Weihnachtsferien tritt am Montag, 5. Januar 2026, der neue Jahresfahrplan der Rostocker Straßenbahn AG in Kraft. Einzig größere Änderung im Angebot ist die Wiederaufnahme des Regelbetriebs auf der Straßenbahnlinie 2 zwischen Reutershagen und Kurt-Schumacher-Ring. Nach mehr als vier Jahren...
Quelle: HRO-News.de | Di., 14:48 Uhr
Rostock/Mecklenburg-Vorpommern (PIHR) - Im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Rostock kam es in der Silvesternacht zwischen 18:00 Uhr und 05:00 Uhr zu einer Vielzahl polizeilicher Einsätze. Schwerpunktmäßig waren diese auf den unsachgemäßen Umgang mit Pyrotechnik zurückzuführen. In Reddelich erlitt ein 23-jähriger Deutsche durch den...
Quelle: HRO-News.de | Do., 06:52 Uhr
Polizei durchkämmt Rostocker Grundstücke wegen Verdachts auf Drogenhandel.
60-tägiger Haft entgangen
Rostock (BPHR) • Am Donnerstag, den 19.06.2015, war ein junger Mann zur Anhörung in einem Strafverfahren in die Räume der Bundespolizeiinspektion Rostock geladen worden. Der in Rostock wohnende 25-jährige Deutsche sollte zur Aufklärung einer strafbaren Handlung wegen Erschleichens von Leistungen angehört werden. Nach der Anhörung allerdings legten die Bundespolizisten ihm ein weiteres Schriftstück vor, nämlich einen Vollstreckungshaftbefehl. Der junge Mann war wegen "Erschleichens von Leistungen" - also schwarz fahren - in mehreren Fällen zur Zahlung einer Geldstrafe durch die Staatsanwaltschaft Berlin von insgesamt 600,- Euro verurteilt worden. Da die Strafe bisher nicht bezahlt worden war, wurde im März ein Haftbefehl zur Strafvollstreckung erlassen und diesen legten die Beamten dem Mann nun vor.
Nun hatte der junge Mann zwei Möglichkeiten, den geforderten Betrag bezahlen oder für 60 Tage in die Justizvollzugsanstalt einzuziehen. Der Mann entschied sich für die erste Alternative, zahlte den geforderten Betrag und konnte im Anschluss die Dienststelle als freier Mann verlassen.
Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Polizeibericht | Sa., 17.01.1970 - 15:21 Uhr | Seitenaufrufe: 105« zurück zur News-Übersicht
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