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Spatenstich für erste 24-Stunden-Kita in Rostock

Rudolph: Rahmenbedingungen für heimische Wirtschaft verbessern sich weiter

Rostock-Reutershagen (MWBT) • Am Montag erfolgte der Spatenstich für die 24-Stunden-Kindertagesstätte Humperdinckstraße in Rostock im Stadtteil Reutershagen. „Hier entsteht Rostocks erste 24-Stunden-Kindertagesstätte. Die Betreuung von 50 Kindern rund um die Uhr wird möglich. Hiervon profitiert der Wirtschaftsstandort Rostock direkt. Mitarbeiter von Unternehmen, Polizei und Hochschule haben lange auf ein solches Signal gewartet. Die Rahmenbedingungen für die heimische Wirtschaft verbessern sich weiter", sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Dr. Stefan Rudolph vor Ort.
Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Träger der Kita ist die GGP Gesellschaft für Gesundheit und Pädagogik mbH. Die Kindertagesstätte verfügt in zwei miteinander verbundenen Gebäuden über 220 Plätze für Krippen- und Kindergartenkinder. Die Eröffnung ist für September 2015 geplant. „Gerade für Eltern, die im Schichtsystem in der Woche, an Wochenenden oder auch an Feiertagen arbeiten, ist eine solche Einrichtung die Chance Beruf und Familie professionell in Übereinstimmung zu bringen", so Rudolph weiter. „Das Idealbild eines leistungsfähigen Wirtschaftsstandortes ist geprägt durch eine wirtschaftsfreundliche Infrastruktur. Hierzu gehört auch eine zeitgemäße und qualitativ hochwertige Betreuung unserer Kinder“.
Die Themen Personalbindung und -gewinnung, Mitarbeitermotivation sowie Erhaltung der Arbeitsfähigkeit rücken in den Fokus einer nachhaltigen Unternehmenspolitik. „Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern, sind nicht nur ein wirtschaftspolitisches Thema, sondern ebenso ein Auftrag an die Unternehmens- und Personalpolitik. Das ist das Gebot der Stunde angesichts des demografischen Wandels", sagte Rudolph.
Wirtschaftsministerium unterstützt Unternehmen, Städte und Gemeinden
Das Wirtschaftsministerium unterstützt Unternehmen bei Investitionen durch Anhebung des Basisfördersatzes um bis zu fünf Prozentpunkte, wenn Anstrengungen des Unternehmens zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben nachgewiesen werden. Darüber hinaus erhalten Städte und Gemeinden bei der Bewältigung der Folgen des demografischen Wandels Unterstützung, indem Projekte einer integrierten, nachhaltigen Stadtentwicklung gefördert werden können. Dazu zählen die Erneuerung von Straßen, Wegen, Plätzen, die Modernisierung/Instandsetzung von Gebäuden sowie die Erneuerung/Schaffung von Infrastruktureinrichtungen, wie Schulen, Kitas, Sporthallen, Bürgerzentren.
Für die nachhaltige Stadtentwicklung werden in der neuen EU-Förderperiode 2014 bis 2020 161,5 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) eingesetzt. Die kommunale Infrastruktur wird in den Mittel- und Oberzentren mit den EFRE-Geldern verbessert. Für die Anpassung der sozialen Infrastruktur an den demografischen Wandel sowie die Revitalisierung brachliegender Flächen an integrierten Standorten werden rund 32 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) für kleinstädtisch geprägte Grundzentren zur Verfügung stehen.

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Gesundheit & Soziales | Sa., 17.01.1970 - 09:12 Uhr | Seitenaufrufe: 142
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