Europaparlaments- und Bürgerschaftswahlen gut vorbereitet / News / Seestadt Rostock
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Rostock (BPHR) - Am Abend des 17. Januar 2026 erhielt die Bundespolizeiinspektion Rostock Kenntnis von einer gefährlichen Körperverletzung am Haltepunkt Holbeinplatz. Vorausgegangen war eine Bedrohung eines 35-jährigen deutschen Staatsangehörigen gegen einen afghanischen 17-jährigen Jugendlichen. Dieser hielt sich mit seiner...
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Zu sehen gibt es den neuen Ort und die neuen Protagonisten erstmals ab dem 10. Februar. RTLzwei weitet seine Sozial-Reportage „Hartz und herzlich“ auf eine weitere Stadt aus. Während Geschichten aus Mannheim oder Rostock schon lange fester Bestandteil sind, geht es nun erstmals nach Hamburg – genauer nach...
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Rostock/Mecklenburg-Vorpommern (PIHR) - Am vergangenen Wochenende stellten Zeugen und Polizeibeamte im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Rostock mehrere erheblich alkoholisierte Fahrzeugführer fest. Den ersten Hinweis erhielt die Polizei bereits am Freitag, den 16.01.2026, gegen 15:45 Uhr aus der Rostocker Südstadt. Ein aufmerksamer...
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Volkshochschule Rostock | Foto: Fotoagentur nordlicht/Hansestadt Rostock
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Ein Stück Urlaub für zu Hause: Warnemünder Neptun-Hotel verschenkt prominente Buchstaben - Bild: OSTSEE-ZEITUNG
Das 5-Sterne-Haus an der Ostsee feiert 2026 seinen 55. Geburtstag. Zum Jubiläum können Fans fünf leuchtende Letter gewinnen. Wer mitmachen kann und wie - alle Infos zur Verlosung.
Quelle: OSTSEE-ZEITUNG | Di., 14:16 Uhr
„Hartz und herzlich“: Für diese Fünffach-Mama wird es richtig dramatisch - Bild: Nordkurier
Neue Folgen der TV-Doku „Hartz und herzlich“ aus Rostock: Bärbels kranker Hund, Brigittes Autopanne und Damians Arzt-Schock stellen die TV-Lieblinge gewaltig auf die Probe.
Quelle: Nordkurier | Di., 14:32 Uhr

Europaparlaments- und Bürgerschaftswahlen gut vorbereitet

Rostock (HRPS) • Die Vorbereitungen zu den Europaparlaments- und Bürgerschaftswahlen in der Hansestadt Rostock laufen ohne Komplikationen, berichtet Stadtwahlleiter und Gemeindewahlleiter Robert Stach.

Am Sonntag, 25. Mai 2014, finden die Wahlen zum achten Europäischen Parlament und zeitgleich zur sechsten Bürgerschaft der Hansestadt Rostock statt. Die Wahllokale sind am Wahltag von 8 bis 18 Uhr zur Stimmabgabe geöffnet. Bei plötzlicher Erkrankung kann man noch am Wahltag bis 15 Uhr Briefwahlunterlagen in der Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle in der Warnowallee 31 in Lütten Klein (Tel. 0381 381-1820) beantragen.

Etwa 1.600 ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden in den 134 Wahllokalen sowie in 56 Briefwahlvorständen für einen reibungslosen Wahlvorgang sorgen. Zahlreiche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer haben sich zum wiederholten Male zur Übernahme dieses Ehrenamtes bereit erklärt.

Wahlvorstände bestehen aus bis zu neun Personen: einem Vorsteher, einem stellvertretenden Vorsteher, einem Schriftführer, einem stellvertretenden Schriftführer sowie aus bis zu fünf Beisitzern. Die Wahlvorstände leiten die Wahlhandlung eigenverantwortlich und sind für die korrekte Ergebnisermittlung zuständig. Sie nehmen ihre Tätigkeit unparteiisch wahr und sind zur Vertraulichkeit verpflichtet. Sie stellen darüber hinaus sicher, dass während der Wahlhandlung keine Beeinflussung der Wahlberechtigten erfolgt.

Die Wahlvorstände ermitteln nach dem Ende der Wahlhandlung, also nach 18 Uhr, öffentlich das Ergebnis im Wahlbezirk. Dabei wird zunächst die Europawahl und im Anschluss daran die Bürgerschaftswahl ausgezählt. Noch in der Wahlnacht wird das vorläufige Ergebnis der Wahlen errechnet.

Die endgültigen Ergebnisse sowie die gewählten Mitglieder der sechsten Bürgerschaft stellt der Gemeindewahlausschuss am Freitag, 30. Mai 2014, etwa ab 11 Uhr in öffentlicher Sitzung im Rostocker Rathaus fest, davor tagt der Stadtwahlausschuss. Er stellt das amtliche Ergebnis der Europaparlamentswahl auf dem Gebiet der Hansestadt Rostock fest.

Bei den Europawahlen hat jede Wählerin und jeder Wähler eine Stimme, die sie oder er aus 24 Wahlvorschlägen auswählen kann. Bei der Bürgerschaftswahl, die in fünf Wahlbereichen stattfindet, sind insgesamt drei Stimmen zu vergeben. Diese können einer einzigen Bewerberin oder einem einzigen Bewerber gegeben, aber auch auf mehrere Bewerberinnen oder Bewerber desselben Wahlvorschlags oder verschiedener Wahlvorschläge verteilt werden. Je Wahlbereich stehen 14 Wahlvorschläge zur Auswahl. Die Abgabe von mehr als drei Stimmen macht den Stimmzettel ungültig.

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Politik | Sa., 17.01.1970 - 06:07 Uhr | Seitenaufrufe: 183
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