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Nach 15 Jahren schließt das Möbelgeschäft Krüger in Kritzkow südlich von Rostock. Die Betreiber mussten bereits sechs Mitarbeiter entlassen und einen weiteren Standort aufgeben. Jetzt setzen sie auf ein neues Konzept – und planen einen Umzug nach Steinhagen bei Bützow.
Quelle: OSTSEE-ZEITUNG | So., 07:20 Uhr
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Quelle: OSTSEE-ZEITUNG | So., 04:05 Uhr
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Quelle: HRO-News.de | Fr., 18:59 Uhr

Frühjahrsaktion "Grünschnitt" am 30. April

Rostock (HRPS) • Die diesjährige Frühjahrsaktion zur Grünschnittabfuhr findet am 30. April 2014 statt, teilt das Amt für Umweltschutz mit. Im Auftrag der Hansestadt Rostock fährt die Stadtentsorgung Rostock GmbH Kleinmengen bis fünf Kubikmeter Baum- und Gehölzrückschnitt von bewohnten sowie gärtnerisch genutzten Grundstücken in einer Bündelsammlung ab. Für die Abfuhr entstehen keine zusätzlichen Kosten, da diese bereits mit der Abfallgebühr gedeckt sind. Die Stadtentsorgung Rostock GmbH bittet darum, die Abholung direkt beim Kundendienst unter der Rufnummer 4593100 anzumelden.

Der Grünschnitt ist am Abfuhrtag gebündelt am Straßenrand zugänglich abzulegen.
Für eine optimale Handhabung ist die Bündelgröße auf maximal 50 Zentimeter im Durchmesser beschränkt. Die Bündellänge darf 1,50 Meter und das Gewicht zehn Kilogramm nicht überschreiten. Bei größeren Mengen ab fünf Kubikmetern wird mit einem Container abgeholt. Hierfür können ganzjährig Termine unter der Rufnummer 4593-100 vereinbart werden. Um die Volumen der Container voll auszulasten, empfiehlt es sich, dass Eigentümer von benachbarten Grundstücken diese gemeinsam nutzen.
Grünschnitt aus Rostocker Kleingartenanlagen, die Mitglied im Verband der Gartenfreunde e.V. sind, wird zweimal im Jahr über Großcontainer entsorgt. Hier übernimmt der Vorstand die Abstimmung zum Abfuhrtermin mit dem Entsorger. Für die Direktanlieferung können ganzjährig auch weiterhin die vier Recyclinghöfe der Hansestadt Rostock genutzt werden.

Da in der Hansestadt Rostock organisierte Abfuhren erfolgen, Sammelmöglichkeiten über Bio-Tonnen angeboten werden und Grünschnitt auf den Recyclinghöfen abgegeben werden kann, ist das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen laut Abfallsatzung verboten.

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Umwelt & Natur | Sa., 17.01.1970 - 05:01 Uhr | Seitenaufrufe: 186
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