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Nach nächtlichen Autobränden vor dem Klinikum Südstadt Rostock wird der Schaden auf 100.000 Euro geschätzt. War es Brandstiftung? Die Polizei ermittelt.
Quelle: stern.de | Sa., 11:32 Uhr
Rostock Südstadtklinikum: Brandstiftung im Parkhaus sorgt für 100.000 Euro Schaden - Bild: OSTSEE-ZEITUNG
Brandstifter haben in einem Parkhaus der Rostocker Südstadtklinik vier Autos schwer beschädigt. Der Schaden geht in sechsstellige Höhe.
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Rostock (RSAG) - Die Gewerkschaft ver.di hat die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Rostocker Straßenbahn AG für Montag, den 9. März 2026, zu einem ganztägigen Warnstreik aufgerufen. Der Streik beginnt am 09.03.2026 gegen 03:00 Uhr und dauert voraussichtlich bis Dienstende. Für die Dauer des Streiks entfallen sämtliche...
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Im Ost-Duell hält Energie Cottbus den FC Hansa Rostock auf Distanz. Die Abstiegssorgen von Erzgebirge Aue werden immer größer.
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Rostock (RSAG) - Am Dienstag, 10. März 2026, entfällt ab circa 09:00 Uhr bis voraussichtlich zum Tagesende der Fährverkehr zwischen Gehlsdorf und Kabutzenhof. Die letzten planmäßigen Abfahrten vormittags sind 09:00 Uhr ab Gehlsdorf und 09:10 Uhr ab Kabutzenhof. Die Fahrgäste werden gebeten, ersatzweise die Bus- und...
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Konservatorium - Musikschule der Hanse- und Universitätsstadt Rostock | Foto: Joachim Kloock/Hansestadt Rostock
Rostock-Stadtmitte (HRPS) - Drei abwechslungsreiche Tage mit Musikgenuss bietet das Konservatorium/Musikschule der Hanse- und Universitätsstadt Rostock am kommenden Wochenende. Das Konservatorium Rostock lädt alle Musikinteressierten herzlich zu Veranstaltungen in die Aula, Wallstraße 1, ein. So findet heute, 6. März 2026, um 17 Uhr das 3....
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Rostock-Hohe Düne (PIHR) - Am Sonntagnachmittag kam es gegen 14:00 Uhr zu einem Brand einer Außensauna der Yachthafenresidenz Hohe Düne. Zum Zeitpunkt des Brandausbruchs befanden sich keine Personen in der Sauna. Durch schnelles Handeln der Verantwortlichen vor Ort wurden keine Personen verletzt. An der voll ausgebrannten Sauna, die starke...
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Hähnchenmastanlage Wattmannshagen

Amtliche Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschuztgesetz (BImSchG)

Rostock (StALU MM) • Die Roland und Matthias Streeb GbR, Dorfstraße 14 in 18279 Niegleve beabsichtigt, in der Gemarkung Wattmannshagen, Flur 3, Flurstück 33/1 eine Hähnchenmastanlage mit insgesamt 200.000 Masthähnchen zu errichten und zu betreiben. Die Anlage soll baldmöglichst in Betrieb genommen werden.

Für das Errichten und Betreiben der Anlage ist eine Genehmigung nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.09.2002 (BGBl. I S. 3830), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21.07.2011 (BGBl. I S. 1728) in Verbindung mit Nummer 7.1 c der Spalte 1 des Anhangs der Vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.03.1997 (BGBl. I S. 504), zuletzt geändert durch Artikel 5 Abs. 2 der Verordnung vom 26.11.2010 (BGBl. I S. 1643) beantragt. Das Vorhaben unterliegt nach Nummer 7.3.1 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94), geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 28.07.2011 (BGBl. I S. 1690) der Umweltverträglichkeitsprüfung.

Der Antrag und die zugehörigen Unterlagen einschließlich der Umweltverträglichkeitsstudie werden einen Monat im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, Dienststelle Rostock, Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft, Zimmer 953, Erich-Schlesinger-Str. 35 in 18059 Rostock während folgender Zeiten

montags, mittwochs und donnerstags 7.30 – 11.30  und 12.00 – 16.30 Uhr

dienstags 7.30 – 11.30  und 12.00 – 17.00 Uhr

und freitags 7.30 – 12.30 Uhr

und zusätzlich in der Amtsverwaltung Krakow am See, Bauamt, Markt 2 in 18292 Krakow am See während folgender Dienststunden

montags, dienstags und mittwochs 8.30 – 12.00  und 13:30 – 16:00 Uhr

donnerstags 8.30 – 12.00  und 13.30 – 18:00 Uhr

und freitags 8.30 – 12.00 Uhr

zur Einsichtnahme ausgelegt.

Die Auslegung beginnt am 12.09.2011 und endet mit Ablauf des 11.10.2011. Einwendungen gegen das Vorhaben können vom 12.09.2011 bis einschließlich 25.10.2011 schriftlich bei den o.g. Behörden erhoben werden. Nach Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Die Einwendungen werden dem Antragsteller sowie denjenigen im Verfahren beteiligten Behörden bekannt gegeben, deren Aufgabenbereich von den Einwendungen berührt ist. Der Einwender kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.

Sofern gegen das o.g. Vorhaben Einwendungen form- und fristgerecht erhoben worden sind, werden diese gemäß § 10 Abs. 6 BImSchG, auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder der Personen, die Einwendungen erhoben haben, am 19.01.2012 ab 9.00 Uhr und falls erforderlich am Folgetag ab 9.00 Uhr in 18279 Roggow, Teterower Str. 8, Dörpkraug erörtert.

Der Erörterungstermin ist öffentlich (§ 18 Absatz 1 der 9. BImSchV). Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Natur & Umwelt | Fr., 16.01.1970 - 06:18 Uhr | Seitenaufrufe: 548
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