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Quelle: HRO-News.de | Sa., 19:26 Uhr
Rostock-Stadtmitte (SKMV) - Ministerpräsidentin Manuela Schwesig und die Ministerinnen und Minister des Landeskabinetts laden herzlich zum nächsten Bürgerforum am 20. Mai um 17.00 Uhr in das Rathaus der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Neuer Markt 1, 18055 Rostock ein. Die Ministerpräsidentin und die Ministerinnen und Minister...
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Rostock-Überseehafen (BPHR) - Im Rahmen einer Kontrolle im Überseehafen Rostock deckte die Bundespolizeiinspektion Rostock am 9. Mai eine unerlaubte Einreise auf. Die Person, ein 47-jähriger albanischer Staatsangehöriger, war zuvor mit der Fähre aus Schweden eingereist. Der Mann erfüllte nicht die rechtlichen Vorrausetzungen für die...
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Razzia beim Tourismusverband MV in Rostock: LKA und Staatsanwaltschaft durchsuchen Büros - Bild: OSTSEE-ZEITUNG
Neuer Höhepunkt in der Krise beim Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern: Derzeit (Dienstag, 13. Mai) findet in den Räumen des Branchenverbandes eine Razzia statt. Es geht um den Verdacht des Subventionsbetruges
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Hansa Rostock gegen Hannover II: Relegation, DFB-Pokal, 3. Liga, 2. Bundesliga – noch alles möglich - Bild: OSTSEE-ZEITUNG
Am letzten Spieltag in der Drittliga-Saison 2024/25 hoffen viele Fans des FC Hansa noch auf ein Wunder. Die Rostocker müssen in Hannover gewinnen und auf Patzer der Konkurrenz hoffen. Die möglichen Szenarien im Überblick:
Quelle: OSTSEE-ZEITUNG | Mi., 14:50 Uhr
Rostock-Stadtmitte (PIHR) - Nach einem Verkehrsunfall zwischen zwei Radfahrern in Rostock bittet die Polizei zur Klärung des Unfallhergangs um Mithilfe aus der Bevölkerung. Nach vorliegenden Erkenntnissen stießen gegen 18:00 Uhr in der St.-Georg-Straße, Höhe Hausnummer 71, zwei Fahrradfahrer frontal zusammen. Der 86-jährige Mann aus...
Quelle: HRO-News.de | Di., 15:25 Uhr

Hähnchenmastanlage Wattmannshagen

Amtliche Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschuztgesetz (BImSchG)

Rostock (StALU MM) • Die Roland und Matthias Streeb GbR, Dorfstraße 14 in 18279 Niegleve beabsichtigt, in der Gemarkung Wattmannshagen, Flur 3, Flurstück 33/1 eine Hähnchenmastanlage mit insgesamt 200.000 Masthähnchen zu errichten und zu betreiben. Die Anlage soll baldmöglichst in Betrieb genommen werden.

Für das Errichten und Betreiben der Anlage ist eine Genehmigung nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.09.2002 (BGBl. I S. 3830), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21.07.2011 (BGBl. I S. 1728) in Verbindung mit Nummer 7.1 c der Spalte 1 des Anhangs der Vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.03.1997 (BGBl. I S. 504), zuletzt geändert durch Artikel 5 Abs. 2 der Verordnung vom 26.11.2010 (BGBl. I S. 1643) beantragt. Das Vorhaben unterliegt nach Nummer 7.3.1 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94), geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 28.07.2011 (BGBl. I S. 1690) der Umweltverträglichkeitsprüfung.

Der Antrag und die zugehörigen Unterlagen einschließlich der Umweltverträglichkeitsstudie werden einen Monat im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, Dienststelle Rostock, Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft, Zimmer 953, Erich-Schlesinger-Str. 35 in 18059 Rostock während folgender Zeiten

montags, mittwochs und donnerstags 7.30 – 11.30  und 12.00 – 16.30 Uhr

dienstags 7.30 – 11.30  und 12.00 – 17.00 Uhr

und freitags 7.30 – 12.30 Uhr

und zusätzlich in der Amtsverwaltung Krakow am See, Bauamt, Markt 2 in 18292 Krakow am See während folgender Dienststunden

montags, dienstags und mittwochs 8.30 – 12.00  und 13:30 – 16:00 Uhr

donnerstags 8.30 – 12.00  und 13.30 – 18:00 Uhr

und freitags 8.30 – 12.00 Uhr

zur Einsichtnahme ausgelegt.

Die Auslegung beginnt am 12.09.2011 und endet mit Ablauf des 11.10.2011. Einwendungen gegen das Vorhaben können vom 12.09.2011 bis einschließlich 25.10.2011 schriftlich bei den o.g. Behörden erhoben werden. Nach Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Die Einwendungen werden dem Antragsteller sowie denjenigen im Verfahren beteiligten Behörden bekannt gegeben, deren Aufgabenbereich von den Einwendungen berührt ist. Der Einwender kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.

Sofern gegen das o.g. Vorhaben Einwendungen form- und fristgerecht erhoben worden sind, werden diese gemäß § 10 Abs. 6 BImSchG, auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder der Personen, die Einwendungen erhoben haben, am 19.01.2012 ab 9.00 Uhr und falls erforderlich am Folgetag ab 9.00 Uhr in 18279 Roggow, Teterower Str. 8, Dörpkraug erörtert.

Der Erörterungstermin ist öffentlich (§ 18 Absatz 1 der 9. BImSchV). Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Natur & Umwelt | Fr., 16.01.1970 - 06:18 Uhr | Seitenaufrufe: 543
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