Urlaubsplanungen - Stadtamt erinnert an Prüfung der Ausweisdokumente / News / Seestadt Rostock
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Energie Cottbus muss einen Rückschlag im Aufstiegskampf hinnehmen, Hansa Rostock verschafft sich hingegen im Topspiel viel Respekt. Erzgebirge Aue kommt dem Abstieg immer näher.
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Stena Line-Fähre mit Blessur wieder im Fahrplan - Bild: Nordkurier
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Nach dem schweren Unfall auf der Autobahn bei Bad Sülze konnte der Fahrer des Dienstwagens das Krankenhaus bereits verlassen. Wirtschaftsminister Wolfgang Blank muss jedoch noch in der Klinik bleiben.
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Der Routinier musste beim Heimspiel gegen Chemnitz passen. Es war eine Vorsichtsmaßnahme. Eine, die den Rostockern sportlich wehtat. Und eine, die sich in der Zukunft weiter negativ auswirken könnte.
Quelle: OSTSEE-ZEITUNG | Mo., 14:20 Uhr

Urlaubsplanungen - Stadtamt erinnert an Prüfung der Ausweisdokumente

Rostock (hrps) • Damit eine Urlaubsreise nicht mit Stress beginnt, sollte rechtzeitig vor Reisebeginn das Ausweisdokument  auf ausreichende Gültigkeit geprüft werden. Zu beachten ist, dass einige Staaten bei Einreise eine Restlaufzeit der Gültigkeit von mindestens sechs Monaten fordern. Personalausweise und Reisepässe werden zentral in der Bundesdruckerei in Berlin gefertigt. Die Bearbeitungszeiten liegen bei rund vier Wochen für die Herstellung von Reisepässen, bei Personalausweisen dauert es rund drei Wochen.

Für die Beantragung eines Personalausweises bzw. Reisepasses ist ein besonderes Augenmerk auf die so genannte Biometrietauglichkeit des Passbildes zu legen. Passbilder, die bestimmte Merkmale nicht aufweisen, können durch die Ortsämter - letztlich im Interesse der Antragstellerinnen und Antragsteller - nicht akzeptiert werden. Die ortsansässigen Fotostudios sind über die Erfordernisse informiert.

Auch wer sich nicht mit Reiseabsichten trägt, ist gut beraten, wenn er gelegentlich einen Blick auf sein Dokument wirft. Das erspart  unnötige Lauferei, Unannehmlichkeiten und zusätzliche Kosten. So kann das leichtfertige Versäumnis der Frist bei der Beantragung eines Personalausweises mit Verwarngeld bzw. Bußgeld geahndet werden. Von Gesetzes wegen muss nämlich jeder Bundesbürger entweder einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass haben. Die Gebühr für die Ausstellung eines Personalausweises beträgt 28,80 Euro, für einen Reisepass 59 Euro. Die kurzfristige Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises ist immer möglich. Die Gebühr hierfür beträgt zehn Euro.

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Tourismus & Freizeit | Fr., 16.01.1970 - 04:32 Uhr | Seitenaufrufe: 251
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