Eigentumsfrage von Veranden in Warnemünde: OB Roland Methling weist Populismus zurück / News / Seestadt Rostock
Besuche HRO-News.de auf facebook
 

Wetter

News

Top 7 - Meist gelesene News
DWD warnt vor Gewitter und Hagel in MV am 29.6.2026: Es droht Lebensgefahr - Bild: OSTSEE-ZEITUNG
Der Deutsche Wetterdienst warnt, wenn Unwetter in Mecklenburg-Vorpommern drohen. Am Freitag (19. Juni) sind schwere Gewitter für Vorpommern-Greifswald und die Seenplatte angesagt. Es droht durch Blitze oder umherfliegende Äste Gefahr für Leib und Leben. Hier sind Sie immer über die aktuelle Lage informiert.
Quelle: OSTSEE-ZEITUNG | Mo., 10:14 Uhr
Er versorgt Familie fast komplett aus eigenem Garten - Bild: Leipziger Volkszeitung
Zwiebeln, Salat, Erdbeeren: Robert Sprunk aus Sanitz bei Rostock erntet für sich und seine Familie nahezu alles aus dem eigenen Garten. Eier und Fleisch gibt es auch vom eigenen kleinen Hof. Jetzt will er eine „Solidarische Landwirtschaft“ gründen.
Quelle: Leipziger Volkszeitung | Mo., 05:18 Uhr
Rostock (SKMV) - Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat sich heute in Rostock über Maßnahmen zur Modernisierung der Unimedizin in Rostock und zum Aufbau des Eltern-Kind-Zentrums von Unimedizin und Südstadt-Klinik informiert. Symbolisch wurde der Start für die vorbereitenden Maßnahmen zum Bau des Bettenhauses 1 auf dem Campus...
Quelle: HRO-News.de | Sa., 13:00 Uhr
Rostock, Bad Doberan & Güstrow: Stau-Meldungen für A19, A20, B103, B105 (01.07.2026) - Bild: OSTSEE-ZEITUNG
Wenn der Verkehr stockt oder lange Umleitungen drohen, ist der Frust bei Autofahrern groß – auch in Rostock, Bad Doberan, Sanitz und Güstrow. Der OZ-Staumelder gibt einen Überblick über aktuelle Staus, Baustellen, Unfälle und Verzögerungen auf den wichtigsten Strecken.
Quelle: OSTSEE-ZEITUNG | Mi., 04:14 Uhr
Rostock-Kröpeliner-Tor-Vorstadt (HRPS) - Ab 29. Juni 2026 verschiebt sich die Baustelle der Stadtwerke Rostock AG, sodass die Einfahrt in die Werftstraße aus der Lübecker Straße vom Warnowufer - Am Kabutzenhof kommend (stadtauswärts) dann wieder möglich ist. Der Verkehr wird auf der L22 weiterhin jeweils einspurig in beide Richtungen an der Baustelle...
Quelle: HRO-News.de | Fr., 14:37 Uhr
Keine Süßigkeiten oder Fast Food: Dieser Rostocker will zu Olympia – und isst anders als alle - Bild: OSTSEE-ZEITUNG
Friedrich Michel aus Rostock ist 18 und Langstreckenläufer – mit olympischen Ambitionen. Seit seinem 14. Lebensjahr verzichtet er weitgehend auf Süßigkeiten und Fast Food. Stattdessen stehen Haferflocken, Nudeln und Proteinshakes auf dem Speiseplan. Was Trainer und Papa davon halten.
Quelle: OSTSEE-ZEITUNG | Di., 04:26 Uhr
Hallenschwimmbad Neptun | Foto: KOE/Hansestadt Rostock
Rostock-Hansaviertel (HRPS) - Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock hat heute im Hallenschwimmbad „Neptun“ ihre erfolgreichen Sportlerinnen und Sportler des vergangenen Jahres geehrt. Im Mittelpunkt der Veranstaltung standen die Anerkennung und Wertschätzung jener Athletinnen und Athleten, die die Stadt in den vergangenen zwölf Monaten...
Quelle: HRO-News.de | Mo., 13:16 Uhr

Eigentumsfrage von Veranden in Warnemünde: OB Roland Methling weist Populismus zurück

Rostock-Stadtmitte (hrps) • „Im Zusammenhang mit der Eigentumsfrage von etwa 150 Veranden in Warnemünde, die auf städtischem Grund und Boden errichtet wurden, gibt es leider keine einfachen Lösungen“, unterstreicht Rostocks Oberbürgermeister Roland Methling. „Pauschal auf Vermögenswerte zu verzichten oder ein öffentliches Interesse zu bekunden ist rechtlich nicht zulässig. Für die Verwaltung kann ich nur noch einmal wiederholen, dass mit diesem Thema keinesfalls willkürlich, sondern sehr sorgsam und im Interesse der Menschen in unserer Stadt umgegangen wird. Einzelfälle werden auch unter Beachtung der besonderen Situation in Warnemünde genau betrachtet. So werden wir Härtefälle vermeiden können.“

Umso mehr bedauert der Oberbürgermeister polemische Äußerungen in diesem Zusammenhang. „Diese Fragen eignen sich nicht zur populistischen Profilierung Einzelner. Gemeinsam mit der Bürgerschaft und mit Vertretern der betroffenen Eigentümer haben wir drei Gutachten für beispielhafte Veranden erarbeiten lassen. Dadurch sind zusätzliche Möglichkeiten von Wertminderungen gefunden worden, die den Handlungsrahmen für die Stadtverwaltung erweitern. Auch die Frage der Bewertung als Überbauten ist intensiv geprüft worden. Die Juristen im Auftrag der Stadtverwaltung sind zu dem Ergebnis gekommen, dass diese Regelungen hier nicht anwendbar sind. Um Rechtssicherheit zu erlangen, habe ich den Eigentümern gegenüber signalisiert, diese Frage nun gerichtlich klären zu lassen und als Stadt das Risiko dafür zu übernehmen.“  

Aus der Informationsvorlage Nr. 2011/IV/2211, die der Bürgerschaft in ihrer Sitzung am 29. Juni 2011 zur Kenntnis gegeben wird und die im Internet unter der Adresse www.rostock.de/ksd einsehbar ist:

„Gemäß § 57 Abs. 1 KV M-V müssen Vermögenswerte grundsätzlich zu ihrem vollen Wert, d.h. zum Verkehrswert veräußert werden. Nach § 57 Abs. 2 KV M-V gilt dies entsprechend für die Überlassung der Nutzung eines Vermögensgegenstandes.

Der volle Wert bezieht sich regelmäßig auf den Wert des Vermögensgegenstandes zum Zeitpunkt der Veräußerung. Das ergibt sich bereits aus allgemeinen haushaltsrechtlichen Grundsätzen. … Danach ist eine Festlegung des Verkehrswertes auf den Zeitpunkt der Errichtung der jeweiligen Veranda grundsätzlich nicht zulässig.

Ein anderer Zeitpunkt für die Festlegung des Verkehrswertes könnte dann in Betracht kommen, wenn dies beispielsweise gesetzlich geregelt wäre.
Eine derartige gesetzliche Regelung ist der - auch in der Begründung des Prüfauftrages in Bezug genommene - § 912 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Der § 912 BGB regelt die Duldungspflicht des Grundstückseigentümers in Fällen des Überbaus, d.h. der Errichtung eines Bauwerkes über die Grenze. …

Die Überbauregelungen des BGB finden jedoch keine Anwendung, wenn es sich um einen Anbau handelt. Ein Anbau liegt vor, wenn das Bauwerk ausschließlich auf fremden Grund und Boden entsteht, mithin eine Grenzüberschreitung nicht gegeben ist. Dies entspricht auch den Ausführungen des OLG Rostock in dem Verfahren vom November 2009, in dem der Stadt ein Anspruch auf Zahlung eines Nutzungsentgeltes gegen den Verandaeigentümer zugesprochen wurde.

Eine Anwendung der gesetzlichen Überbauregelungen auf Anbauten scheidet aus. Insofern gibt es auch keine rechtliche Grundlage dafür, für die Wertermittlung auf den Zeitpunkt der Errichtung der Veranden abzustellen.

Unabhängig von der Frage des Bewertungszeitpunktes kann eine Abweichung vom vollen Wert ausnahmsweise dann möglich sein, wenn ein besonderes öffentliches Interesse dies rechtfertigen würde. Welches besondere öffentliche Interesse eine Bevorzugung von ca. 150 Verandaeigentümern in Bezug auf die Höhe von Mieten, Nutzungsentgelten oder Kaufpreisen begründ en könnte, ist nicht ersichtlich. Insbesondere auch nicht unter Berücksichtigung dessen, dass für etwa ein Drittel der Veranden bereits auf der Grundlage des vollen Wertes Miet- bzw. Kaufverträge abgeschlossen wurden. …

Sollte im Einzelfall festgestellt werden, dass es sich nicht um einen Anbau, sondern um einen Überbau handelt, werden – entsprechend bisheriger Praxis – die diesbezüglichen Vorschriften des BGB angewendet.“

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Politik | Fr., 16.01.1970 - 04:08 Uhr | Seitenaufrufe: 340
« zurück zur News-Übersicht
Sie möchten auch Ihre Pressemitteilungen hier veröffentlichen? Dann senden Sie diese bitte an presse «at» hro-news.de.
Wir behalten uns das Recht vor, bestimmte Mitteilungen ohne Angaben von Gründen nicht zu veröffentlichen.
www.seestadt-rostock.de - Copyright 2026