Eigentumsfrage von Veranden in Warnemünde: OB Roland Methling weist Populismus zurück / News / Seestadt Rostock
Besuche HRO-News.de auf facebook
 

Wetter

News

Top 7 - Meist gelesene News
Plakat: "Rostock ist bunt" in Kooperation mit dem "Rostocker Sportfest der Vielfalt" am 12. September 2026 | Foto: Fachbereich Ehrenamt/Hansestadt Rostock
Rostock-Schmarl (HRPS) - Rostock ist bunt steht für eine vielfältige Stadt, in der alle Menschen ihren Platz haben, sich zuhause fühlen, sich bürgerschaftlich engagieren und die Entwicklung unserer Stadt aktiv mitgestalten können. Am Sonnabend, 12. September 2026, wird dieses Miteinander gemeinsam gefeiert: Rund um die HanseMesse...
Quelle: HRO-News.de | Di., 07:53 Uhr
Rostock-Groß Klein (PIHR) - Am gestrigen Montagabend, 31. August 2026, wurde die Polizei gegen 21:10 Uhr über einen Verkehrsunfall in der Werftallee im Rostocker Stadtteil Groß Klein, in der Nähe einer Tankstelle, informiert. Nach ersten Angaben von Hinweisgebern war ein Pkw Mazda alleinbeteiligt von der Fahrbahn abgekommen, mit mehreren...
Quelle: HRO-News.de | Di., 08:47 Uhr
Rostock (RSAG) - Von Mittwoch, 9. September, bis einschließlich Donnerstag, 10. September 2026, erfolgen Bauarbeiten an der Straßenbahnüberfahrt Gutenbergstraße in Dierkow. Aus diesem Grund ist die Gutenbergstraße auf Höhe der Straßenbahnüberfahrt zwei Tage voll gesperrt (Kreuzungsbereich Gutenbergstraße - Hinrichsdorfer...
Quelle: HRO-News.de | Mi., 19:39 Uhr
Rostock-Hansaviertel (PIHR) - Am Sonntagmorgen, 30. August 2026, kam es gegen 05:30 Uhr vor einem Tanzlokal in der Schillingallee im Rostocker Hansaviertel zu einer Auseinandersetzung zwischen mehreren Personen. Nach bisherigen Erkenntnissen gerieten zunächst mehrere Personen aus bislang unbekannter Ursache in eine verbale Auseinandersetzung....
Quelle: HRO-News.de | Mo., 11:30 Uhr
Volkshochschule der Hanse- und Universitätsstadt Rostock | Foto: Josefine Rosse/Hansestadt Rostock
Rostock-Kröpeliner-Tor-Vorstadt (HRPS) - Stricken ist wieder im Trend und eröffnet zahlreiche Möglichkeiten, individuelle Kleidungsstücke und Accessoires selbst anzufertigen. In einem Kurs an der Rostocker Volkshochschule werden jetzt die grundlegenden Techniken des Strickens Schritt für Schritt vermittelt und praktisch erprobt. Neben verschiedenen...
Quelle: HRO-News.de | Di., 07:25 Uhr
Rostock-Kröpeliner-Tor-Vorstadt (PIHR) - Die Kriminalpolizei Rostock hat die Ermittlungen wegen des Verdachts des besonders schweren Fall des Diebstahls aufgenommen, nachdem unbekannte Tatverdächtige in der Nacht von Donnerstag, 27. August, auf Freitag, 28. August 2026, in eine Tischlerei in der Carl-Hopp-Straße in der Kröpeliner-Tor-Vorstadt...
Quelle: HRO-News.de | Di., 10:51 Uhr
Rostock/Neubrandenburg (PIHR) - Während der Fahrt mal schnell eine Nachricht tippen? Besser nicht. Denn wer allein mit Tempo 50 im Auto nur zwei Sekunden lang eine Nachricht liest, fährt 30 Meter im Blindflug. Und wer auf dem Fahrrad unterwegs ist, legt zehn Meter zurück, ohne Blick auf die Straße. Fehlende Fokussierung oder die Beschäftigung...
Quelle: HRO-News.de | Di., 05:01 Uhr

Eigentumsfrage von Veranden in Warnemünde: OB Roland Methling weist Populismus zurück

Rostock-Stadtmitte (hrps) • „Im Zusammenhang mit der Eigentumsfrage von etwa 150 Veranden in Warnemünde, die auf städtischem Grund und Boden errichtet wurden, gibt es leider keine einfachen Lösungen“, unterstreicht Rostocks Oberbürgermeister Roland Methling. „Pauschal auf Vermögenswerte zu verzichten oder ein öffentliches Interesse zu bekunden ist rechtlich nicht zulässig. Für die Verwaltung kann ich nur noch einmal wiederholen, dass mit diesem Thema keinesfalls willkürlich, sondern sehr sorgsam und im Interesse der Menschen in unserer Stadt umgegangen wird. Einzelfälle werden auch unter Beachtung der besonderen Situation in Warnemünde genau betrachtet. So werden wir Härtefälle vermeiden können.“

Umso mehr bedauert der Oberbürgermeister polemische Äußerungen in diesem Zusammenhang. „Diese Fragen eignen sich nicht zur populistischen Profilierung Einzelner. Gemeinsam mit der Bürgerschaft und mit Vertretern der betroffenen Eigentümer haben wir drei Gutachten für beispielhafte Veranden erarbeiten lassen. Dadurch sind zusätzliche Möglichkeiten von Wertminderungen gefunden worden, die den Handlungsrahmen für die Stadtverwaltung erweitern. Auch die Frage der Bewertung als Überbauten ist intensiv geprüft worden. Die Juristen im Auftrag der Stadtverwaltung sind zu dem Ergebnis gekommen, dass diese Regelungen hier nicht anwendbar sind. Um Rechtssicherheit zu erlangen, habe ich den Eigentümern gegenüber signalisiert, diese Frage nun gerichtlich klären zu lassen und als Stadt das Risiko dafür zu übernehmen.“  

Aus der Informationsvorlage Nr. 2011/IV/2211, die der Bürgerschaft in ihrer Sitzung am 29. Juni 2011 zur Kenntnis gegeben wird und die im Internet unter der Adresse www.rostock.de/ksd einsehbar ist:

„Gemäß § 57 Abs. 1 KV M-V müssen Vermögenswerte grundsätzlich zu ihrem vollen Wert, d.h. zum Verkehrswert veräußert werden. Nach § 57 Abs. 2 KV M-V gilt dies entsprechend für die Überlassung der Nutzung eines Vermögensgegenstandes.

Der volle Wert bezieht sich regelmäßig auf den Wert des Vermögensgegenstandes zum Zeitpunkt der Veräußerung. Das ergibt sich bereits aus allgemeinen haushaltsrechtlichen Grundsätzen. … Danach ist eine Festlegung des Verkehrswertes auf den Zeitpunkt der Errichtung der jeweiligen Veranda grundsätzlich nicht zulässig.

Ein anderer Zeitpunkt für die Festlegung des Verkehrswertes könnte dann in Betracht kommen, wenn dies beispielsweise gesetzlich geregelt wäre.
Eine derartige gesetzliche Regelung ist der - auch in der Begründung des Prüfauftrages in Bezug genommene - § 912 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Der § 912 BGB regelt die Duldungspflicht des Grundstückseigentümers in Fällen des Überbaus, d.h. der Errichtung eines Bauwerkes über die Grenze. …

Die Überbauregelungen des BGB finden jedoch keine Anwendung, wenn es sich um einen Anbau handelt. Ein Anbau liegt vor, wenn das Bauwerk ausschließlich auf fremden Grund und Boden entsteht, mithin eine Grenzüberschreitung nicht gegeben ist. Dies entspricht auch den Ausführungen des OLG Rostock in dem Verfahren vom November 2009, in dem der Stadt ein Anspruch auf Zahlung eines Nutzungsentgeltes gegen den Verandaeigentümer zugesprochen wurde.

Eine Anwendung der gesetzlichen Überbauregelungen auf Anbauten scheidet aus. Insofern gibt es auch keine rechtliche Grundlage dafür, für die Wertermittlung auf den Zeitpunkt der Errichtung der Veranden abzustellen.

Unabhängig von der Frage des Bewertungszeitpunktes kann eine Abweichung vom vollen Wert ausnahmsweise dann möglich sein, wenn ein besonderes öffentliches Interesse dies rechtfertigen würde. Welches besondere öffentliche Interesse eine Bevorzugung von ca. 150 Verandaeigentümern in Bezug auf die Höhe von Mieten, Nutzungsentgelten oder Kaufpreisen begründ en könnte, ist nicht ersichtlich. Insbesondere auch nicht unter Berücksichtigung dessen, dass für etwa ein Drittel der Veranden bereits auf der Grundlage des vollen Wertes Miet- bzw. Kaufverträge abgeschlossen wurden. …

Sollte im Einzelfall festgestellt werden, dass es sich nicht um einen Anbau, sondern um einen Überbau handelt, werden – entsprechend bisheriger Praxis – die diesbezüglichen Vorschriften des BGB angewendet.“

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Politik | Fr., 16.01.1970 - 04:08 Uhr | Seitenaufrufe: 340
« zurück zur News-Übersicht
Sie möchten auch Ihre Pressemitteilungen hier veröffentlichen? Dann senden Sie diese bitte an presse «at» hro-news.de.
Wir behalten uns das Recht vor, bestimmte Mitteilungen ohne Angaben von Gründen nicht zu veröffentlichen.
www.seestadt-rostock.de - Copyright 2026