Eigentumsfrage von Veranden in Warnemünde: OB Roland Methling weist Populismus zurück / News / Seestadt Rostock
Besuche HRO-News.de auf facebook
 

Wetter

News

Top 7 - Meist gelesene News
Verkehrsknotenpunkt Holbeinplatz Rostock | Foto: Hanse- und Universitätsstadt Rostock/Hansestadt Rostock
Rostock-Reutershagen (HRPS) - Wegen Arbeiten an der Bahnbrücke am Holbeinplatz kommt es im Laufe des Tages zu Verkehrseinschränkungen auf der L22. Das hat zur Folge, dass die Fahrspuren wechselseitig zu benutzen sind. Die L22 bleibt befahrbar. Es ist jedoch mit Wartezeiten zu rechnen. Der Verkehr wird entsprechend geleitet, informiert das...
Quelle: HRO-News.de | Fr., 09:47 Uhr
Rostocks Problem-Immobilie ?Klenow Tor?-Center: Jetzt wird erstmal wieder warm - Bild: OSTSEE-ZEITUNG
Oberbürgermeisterin Eva-Maria Kröger (Linke) dreht die Heizung im Einkaufszentrum in Groß Klein wieder auf: Die Stadt hat eine kurzfristige Lösung gefunden, die auch en Modell für andere Problem-Immobilien der umstrittenen Berliner Firma Hedera sein kö...
Quelle: OSTSEE-ZEITUNG | Di., 10:52 Uhr
Romy Hiller wird neue Sprecherin der ?Tagesschau? um 20 Uhr - Bild: OSTSEE-ZEITUNG
Die ?Tagesschau? um 20 Uhr bekommt Zuwachs von Romy Hiller, die ab dem 14. Juni die ARD-Nachrichtensendung präsentiert. Doch eigentlich wollte sie Auslandskorrespondentin werden. Ihre Karriere begann sie in MV.
Quelle: OSTSEE-ZEITUNG | Di., 10:33 Uhr
Rostock: Seenotretter bringen schwer verletzen Seemann an Land - Bild: OSTSEE-ZEITUNG
Schwerer Unfall auf der Ostsee vor Rostock. Die Besatzung des Seenotkreuzers ?Arkona? rettete am Samstag (12. April) einen schwer verletzten Seemann. Er war auf einem Hochseeschlepper aus großer Höhe gestürzt.
Quelle: OSTSEE-ZEITUNG | Mo., 13:37 Uhr
UFA Show & Factual hat den Start einer Real-Life-Doku angekündigt, die exklusiv bei YouTube zu sehen sein wird. In "Strandkinder" geht es um Personen, die in Warnemünde leben und arbeiten, gedreht wurde fast ausschließlich mit Smartphones.
Quelle: DWDL.de - Das Medienmagazin | Mo., 13:14 Uhr
Vögel bauen Nest mit heißen Zigarettenresten und verursachen Brand - Bild: Leipziger Volkszeitung
In der Nacht zu Sonnabend kam es im Landkreis Rostock zu einem Dachstuhlbrand. Laut Brandermittler könnten Vögel heiße Zigarettenreste zum Nestbau verwendet und so das Feuer entfacht haben.
Quelle: Leipziger Volkszeitung | Mo., 13:20 Uhr
Hansa Rostock: Verletzungsschock für Leihspieler Milosz Brzozowski - Bild: OSTSEE-ZEITUNG
Der Flügelflitzer ist in der laufenden vom FC Hansa Rostock an Wisla Plock ausgeliehen. Nun hat sich für Milosz Brzozowski jedoch ein herber Rückschlag ereignet. Er wird für längere Zeit fehlen.
Quelle: OSTSEE-ZEITUNG | Mo., 14:24 Uhr

Eigentumsfrage von Veranden in Warnemünde: OB Roland Methling weist Populismus zurück

Rostock-Stadtmitte (hrps) • „Im Zusammenhang mit der Eigentumsfrage von etwa 150 Veranden in Warnemünde, die auf städtischem Grund und Boden errichtet wurden, gibt es leider keine einfachen Lösungen“, unterstreicht Rostocks Oberbürgermeister Roland Methling. „Pauschal auf Vermögenswerte zu verzichten oder ein öffentliches Interesse zu bekunden ist rechtlich nicht zulässig. Für die Verwaltung kann ich nur noch einmal wiederholen, dass mit diesem Thema keinesfalls willkürlich, sondern sehr sorgsam und im Interesse der Menschen in unserer Stadt umgegangen wird. Einzelfälle werden auch unter Beachtung der besonderen Situation in Warnemünde genau betrachtet. So werden wir Härtefälle vermeiden können.“

Umso mehr bedauert der Oberbürgermeister polemische Äußerungen in diesem Zusammenhang. „Diese Fragen eignen sich nicht zur populistischen Profilierung Einzelner. Gemeinsam mit der Bürgerschaft und mit Vertretern der betroffenen Eigentümer haben wir drei Gutachten für beispielhafte Veranden erarbeiten lassen. Dadurch sind zusätzliche Möglichkeiten von Wertminderungen gefunden worden, die den Handlungsrahmen für die Stadtverwaltung erweitern. Auch die Frage der Bewertung als Überbauten ist intensiv geprüft worden. Die Juristen im Auftrag der Stadtverwaltung sind zu dem Ergebnis gekommen, dass diese Regelungen hier nicht anwendbar sind. Um Rechtssicherheit zu erlangen, habe ich den Eigentümern gegenüber signalisiert, diese Frage nun gerichtlich klären zu lassen und als Stadt das Risiko dafür zu übernehmen.“  

Aus der Informationsvorlage Nr. 2011/IV/2211, die der Bürgerschaft in ihrer Sitzung am 29. Juni 2011 zur Kenntnis gegeben wird und die im Internet unter der Adresse www.rostock.de/ksd einsehbar ist:

„Gemäß § 57 Abs. 1 KV M-V müssen Vermögenswerte grundsätzlich zu ihrem vollen Wert, d.h. zum Verkehrswert veräußert werden. Nach § 57 Abs. 2 KV M-V gilt dies entsprechend für die Überlassung der Nutzung eines Vermögensgegenstandes.

Der volle Wert bezieht sich regelmäßig auf den Wert des Vermögensgegenstandes zum Zeitpunkt der Veräußerung. Das ergibt sich bereits aus allgemeinen haushaltsrechtlichen Grundsätzen. … Danach ist eine Festlegung des Verkehrswertes auf den Zeitpunkt der Errichtung der jeweiligen Veranda grundsätzlich nicht zulässig.

Ein anderer Zeitpunkt für die Festlegung des Verkehrswertes könnte dann in Betracht kommen, wenn dies beispielsweise gesetzlich geregelt wäre.
Eine derartige gesetzliche Regelung ist der - auch in der Begründung des Prüfauftrages in Bezug genommene - § 912 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Der § 912 BGB regelt die Duldungspflicht des Grundstückseigentümers in Fällen des Überbaus, d.h. der Errichtung eines Bauwerkes über die Grenze. …

Die Überbauregelungen des BGB finden jedoch keine Anwendung, wenn es sich um einen Anbau handelt. Ein Anbau liegt vor, wenn das Bauwerk ausschließlich auf fremden Grund und Boden entsteht, mithin eine Grenzüberschreitung nicht gegeben ist. Dies entspricht auch den Ausführungen des OLG Rostock in dem Verfahren vom November 2009, in dem der Stadt ein Anspruch auf Zahlung eines Nutzungsentgeltes gegen den Verandaeigentümer zugesprochen wurde.

Eine Anwendung der gesetzlichen Überbauregelungen auf Anbauten scheidet aus. Insofern gibt es auch keine rechtliche Grundlage dafür, für die Wertermittlung auf den Zeitpunkt der Errichtung der Veranden abzustellen.

Unabhängig von der Frage des Bewertungszeitpunktes kann eine Abweichung vom vollen Wert ausnahmsweise dann möglich sein, wenn ein besonderes öffentliches Interesse dies rechtfertigen würde. Welches besondere öffentliche Interesse eine Bevorzugung von ca. 150 Verandaeigentümern in Bezug auf die Höhe von Mieten, Nutzungsentgelten oder Kaufpreisen begründ en könnte, ist nicht ersichtlich. Insbesondere auch nicht unter Berücksichtigung dessen, dass für etwa ein Drittel der Veranden bereits auf der Grundlage des vollen Wertes Miet- bzw. Kaufverträge abgeschlossen wurden. …

Sollte im Einzelfall festgestellt werden, dass es sich nicht um einen Anbau, sondern um einen Überbau handelt, werden – entsprechend bisheriger Praxis – die diesbezüglichen Vorschriften des BGB angewendet.“

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Politik | Fr., 16.01.1970 - 04:08 Uhr | Seitenaufrufe: 325
« zurück zur News-Übersicht
Sie möchten auch Ihre Pressemitteilungen hier veröffentlichen? Dann senden Sie diese bitte an presse «at» hro-news.de.
Wir behalten uns das Recht vor, bestimmte Mitteilungen ohne Angaben von Gründen nicht zu veröffentlichen.
www.seestadt-rostock.de - Copyright 2025